Bonus vom Amt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ratte16
Beiträge: 18
Registriert: 31.01.2006 08:51

Bonus vom Amt

Beitrag von ratte16 »

Habe hier oder in einem anderen Forum mal was davon gelesen das man vom Amt bis zu 1000.- Euro Bonus bekommt wenn man sich ohne Hilfe selbst in arbeit vermittelt hat.

Wenn ich Glück habe ist es bei mir heute Nachmittag so weit.

Übrigens meinen Fallmanager kenne ich immer noch nicht und das mit Hartz 4 seit Oktober 05.


Meine Frage weiß jemand was von der oben genannten Sache
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo ratte16,

also irgendwann glaub ich habe ich das auch mal aufgeschnappt.
Ich weiß nur nicht in welchen zusammenhang. Ich weiß nur das private Arbeitsvermittler, einen Zuschlag vom Arbeitsamt bekommen, sollten sie dich in einen Arbeitsverhältnis unterbringen.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Meint ihr villeicht ein Vermittlungsgutschein ???
Arbeitslose können sich an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und sich von diesem einen neuen Job beschaffen lassen. Die Kosten der privaten Arbeitsvermittlung trägt die Agentur für Arbeit (wie sich das Arbeitsamt jetzt nennt). Es stellt dem Arbeitslosen einen Vermittlungsgutschein aus, den er einer privaten Arbeitsvermittlung seiner Wahl vorgelegen kann. Vermittlungsgutscheine können persönlich, per Fax, Brief oder Internet beim Arbeitsamt (pardon, bei der Agentur für Arbeit) angefordert werden.

ABER NUR WENN MANN/FRAU ALG I BEKOMMT !!!!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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