Wohnungssuche Frage?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
marki
Beiträge: 2
Registriert: 14.07.2006 15:18

Wohnungssuche Frage?

Beitrag von marki »

Hallo,

ich bin Hartz4 Empfänger und meine Freundin hat sich von mir getrennt im Nov. 05 und ich lebe allein in einer 2 Raumwohnung (Warmmiete 530 euro/Staffelmiete). Diese Wohnung muss ich demnächst wohl räumen und mir eine neue suchen. Jetzt ist unsere gemeinsame Tochter jedes Wochenende bei mir und meine Frage ist, ob ich mir eine 2 Raumwohnung bis 440 Euro warm(2 Personen) suchen kann? Oder wird mich das Jobcenter ablehnen?



Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.


Vielen Dank!
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

Leider nein. Ich musste während der Trennung auch was günstigeres nehmen, auch wenn meine 3 am Wochenende bei mir waren haben sie nicht gezählt...
marki
Beiträge: 2
Registriert: 14.07.2006 15:18

Beitrag von marki »

@anna

wie jetzt du hast ne 1 raumwohnung und hast 3 kinder übers wochende?

mhh, ne 2 raumwohnug für 365 Euro warm hier in berlin zu finden wird schwierig. wie siehts da eigentlich aus wenn ich dem jobcenter sage das ich die differnz bis 420 euro warm selber zahle?
Gast

Beitrag von Gast »

Grundsätzlich würde ich hier mal ins SGB XII schauen.
Kosten des Umgangsrechtes sind m.E. grundsätzlich zu gewähren, auch wenn es als Darlehen ist.

Über eine höhere Gewährung der KdU habe ich schon einmal einen Gerichtsbeschluss gelesen, glaube ich.

Der Schutz der Familie ist ein hohes Rechtsgut.

Auf die Zimmeranzahl kommt es m.E. auch gar nicht an, sonder nur auf die nach der Produkttheorie im Einzelfall auszulegenden Kosten.

Wer hier für Berlin etwa auch persönliche Beratung benötigt, kann sich an das Arbeitslosen Hilfe Forum Deutschland wenden. Da sind "belesene" Berliner.
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