Hallo, hab mich gerade neu angemeldet!
Habe dieses Forum vor ein paar Tagen zum ersten Mal besucht, da ich kurz vor AG II Antragstellung stehe. "Kurz" vor ist wahrscheinlich zu optimistisch, denn bis jetzt konnte ich den Antrag, den ich bereits ausgefüllt habe, noch nicht loswerden, da ich ab Morgen erst mal einen 5tägigen Kurs besuchen muss, um u.a. zu lernen, wie ich so einen Antrag überhaupt auszufüllen habe. Doch das werden wohl die meisten kennen. Meine Situation ist kurz gefasst folgende: Seit Ende Juni bin ich arbeitslos (befristeter Vertrag an Uni) und erhalte laut Bescheid 917 Euro AGI. Da ich alleinerziehend bin (2 Kinder 11 und 14 Jahre alt) und keinen Unterhalt (auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr) bekomme, steht mir - laut einer freundlichen AGI Sachbearbeiterin- ergänzendes AG II zu, das ich wie gesagt nun gerade zu beantragen versuche. Meine Frage nun: ich kapiere irgendwie nicht so ganz den Unterschied zwischen AG II und Sozialgeld, bzw. ich weiß schon, dass es mit "erwerbsfähig" und "nicht erwerbsfähig" zusammenhängt, aber ganz konkret: ist es denn nicht möglich, für meine Kinder Sozialgeld zu beantragen anstatt AGII gemeinsam?? Und wenn ja, wie stelle ich das an?
Freue mich über hilfreiche Antworten zu dieser -wahrscheinlich ziemlich dämlichen- Frage.
Sozialgeld für Kinder beantragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sanne
Deine Frage ist doch nicht dämlich. Bei den ganzen Fachwörtern die es da für alles gibt.
Alg2 heißt das für volljährige und Sozialgeld bei Kindern oder nicht erwerbsfähigen.
Wenn Du vom Amt eine Fortbildung zum Ausfüllen des Antrags machst schau Dir mal Tips dazu von dieser Seite an:
http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen
Gruß
Deine Frage ist doch nicht dämlich. Bei den ganzen Fachwörtern die es da für alles gibt.
Alg2 heißt das für volljährige und Sozialgeld bei Kindern oder nicht erwerbsfähigen.
Wenn Du vom Amt eine Fortbildung zum Ausfüllen des Antrags machst schau Dir mal Tips dazu von dieser Seite an:
http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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