Kürzung von Harz 4 Miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Egon

Kürzung von Harz 4 Miete

Beitrag von Egon »

Das Arbeitsamt Coburg hat mir meine (zustehende Kosten für Miete und Heizung) von 275,00 Eu auf 170,00 Eu herunter gekürzt und verlangt eine Rückzahlung für die letzten 5 Monate von 575,00 Eu.
Als Begründung wird angeführt, :weil ich in einer zweier WG wohne.
Die Miete für die Wohnung betr. 490,00 Eu. zuzüglich 140.00 Eu Srom und Gas. Somit entfallen auf mich 315,00 Eu.
Ist eine sollch kürzung zulässig ? Was kann ich dagegen tun ?
queene

Beitrag von queene »

Hallo - meiner Meinung nach darf das nicht gekürzt werden - als Einzelperson stehen dir 45 qm zu - dann sind das doch für 2 Personen (wenn jeder seine Miete zahlt) 90 qm. Und dann zahlst du pro Monat 315 Euro Miete - korrekt? Was ist daran zu hoch??? Oder empfängt die Person die mit dir zusammen wohnt auch Hartz?
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