Hallo,
ich habe folgendes Problem und zwar hatte ich im Mai einen Antrag bei meiner zuständigen Bearbeiterin gestellt auf einmalige Beihilfen zur Grundausstattung von Babybekleidung einschließlich Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung für die Geburt meines 2. Kindes (§23 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 SGB II).
Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, daß sich diese Beihilfen nur auf die Geburt des 1. Kindes beziehen würden, nicht auf weitere Geburten. Desweiteren wäre davon auszugehen, daß Bekleidung und Möbel noch vorhanden sind und weiter verwendet werden können (1 tes Kind 7 1/2 Jahre alt)
Fakt ist (im Antrag angegeben) das ich keinerlei Gegenstände mehr vorhanden sind und mir die alte Umstandsbekleidung sowieo nicht mehr passen würde (1. Schwangerschaft Kleidergröße 40, Kleidergröße vor der 2 ten Schwangerschaft 46)
Ich brauch dringend Euren Rat...ist die Ablehnung wirklich rechtens ist ?
MfG Candy
Ablehnung Antrag nach §23 SGB II bei 2. Schwangerschaft
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Ablehnung Antrag nach §23 SGB II bei 2. Schwangerschaft
Zuletzt geändert von Candy1999 am 10.07.2006 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
also, wenn da 7,5 Jahre zwischen sind und deine Größe sich auch verändert hat, finde ich es echt unmöglich, das die Beihilfe gestrichen sein soll. Aber davon mal ab, frag doch mal bei der Caritas oder Kirchengemeinde überhaupt, meist bekommt man dort ebenfalls einen Zuschuß für Schwangerschaft. Dort habe ich bei allen 3 Schwangerschaften (je 20 und 16 Monate auseinander) was bekommen.
Legen Sie sofort Widerspruch ein gegen den Bescheid mit der Begründung, die Sie uns hier genannt haben.
Da Sie ja wohl kaum Zeit haben, solange zu warten, bis jemand den Widerspruch bearbeitet, können Sie zeitgleich eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen. Das kostet nichts und beschleunigt das Ganze. Das teilen Sie schon im Widerspruch mit, hilft manchmal auch, den Sachbearbeiter auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Der Tipp mit der Caritas(oder Diakonie) ist gut, die beantragen zweckbestimmte Stiftungsgelder, die nicht angerechnet werden dürfen.
Da Sie ja wohl kaum Zeit haben, solange zu warten, bis jemand den Widerspruch bearbeitet, können Sie zeitgleich eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen. Das kostet nichts und beschleunigt das Ganze. Das teilen Sie schon im Widerspruch mit, hilft manchmal auch, den Sachbearbeiter auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Der Tipp mit der Caritas(oder Diakonie) ist gut, die beantragen zweckbestimmte Stiftungsgelder, die nicht angerechnet werden dürfen.
Hallo,
ich hatte ein ähnliches Problem, daß allerdings besser gelöst wurde. Ich habe 14 Monate nach meinem 1. Kind noch ein zweites bekommen und mir wurde neben dem Mehrbedarf ab der 13. Woche auch die Grundaustattung bewilligt, allerdings nur zu einem Teil, mit eben diesem Hinweis auf noch vorhandene Sachen. Hier sind aber nur 14 Monate seit Geburt vergangen, wir hatten also tatsächlich noch einiges da. Allerdings sowas wie Bett etc. braucht man ja nun wirklich ein zweites Mal, oder?
Vielleicht hilft die Info!
Gruß
Earl
ich hatte ein ähnliches Problem, daß allerdings besser gelöst wurde. Ich habe 14 Monate nach meinem 1. Kind noch ein zweites bekommen und mir wurde neben dem Mehrbedarf ab der 13. Woche auch die Grundaustattung bewilligt, allerdings nur zu einem Teil, mit eben diesem Hinweis auf noch vorhandene Sachen. Hier sind aber nur 14 Monate seit Geburt vergangen, wir hatten also tatsächlich noch einiges da. Allerdings sowas wie Bett etc. braucht man ja nun wirklich ein zweites Mal, oder?
Vielleicht hilft die Info!
Gruß
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