wo finde ich die Mietobergrenze, die bei uns gilt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
wo finde ich die Mietobergrenze, die bei uns gilt
Hallo,
ich hab jetzt schon ne Menge Infos gesehen zu gültigen Mietobergrenzen in allen möglichen Städten und Kreisen - bis auf meine. Wo erfahre ich denn die gültigen Werte für mein Gebiet, gibts da ne Site, die alle auflistet? Wenn ich beim Job-Center nachfrage, wissen die das eh nicht!
Grüße
Spider
ich hab jetzt schon ne Menge Infos gesehen zu gültigen Mietobergrenzen in allen möglichen Städten und Kreisen - bis auf meine. Wo erfahre ich denn die gültigen Werte für mein Gebiet, gibts da ne Site, die alle auflistet? Wenn ich beim Job-Center nachfrage, wissen die das eh nicht!
Grüße
Spider
Ansonsten sag: Doch einfach wo Du her kommst



Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Mietspiegel für Pirmasens
Hier sehen sie den Mietspiegel für Pirmasens für eine 70 qm Wohnung
Altbau bis einschl. 1948 3,30 Euro Altbau von 1949 bis heute 3,50 Euro Neubau 5,00 Euro
Quelle: www.focus.de
Hier sehen sie den Mietspiegel für Pirmasens für eine 70 qm Wohnung
Altbau bis einschl. 1948 3,30 Euro Altbau von 1949 bis heute 3,50 Euro Neubau 5,00 Euro
Quelle: www.focus.de
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
In Pirmasens darf man nach den Landesrichtlinien Rheinland-Pfalz 50qm beziehen. Das Problem ist, dass diese Richtlinien nur ungefähre Angaben über die Miethöhe enthalten und nur eine Orientierung an den günstigeren Vergleichsmieten vorgeschrieben ist. Da ist das Chaos vor Ort perfekt, wundert mich nicht, dass die Sachbearbeiter dazu nichts sagen können.
Leider sind Mietspiegel und Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft bei Bezugvon AlgII nicht identisch.
Leider sind Mietspiegel und Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft bei Bezugvon AlgII nicht identisch.