Hallo,
habe da mal eine Frage. Eine Freundin von mir (23 Jahre jung) hat in der Elterlichen Wohnung nur noch Probleme, und muss dort raus!
Sie hat bereits eine Ausbildung als Kosmetikerin (ich glaube ist nicht Stattlich anerkannt) und macht zurzeit eine zweit Ausbildung als Zahntechnikerin. Als Zahntechniker/in bekommt man im 2. Lehrjahr ca. 300€.
Wie sieht es jetzt nach den gesetzlichen Änderungen mit Mietzuschuss oder so etwas aus?
Muss sie ALG2 beantragen oder BAB?
Bei mir war das alles noch einfacher ich habe es schon in 2005 beantragt.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Alex
Wohnung in der Ausbildung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
solange sie noch kein ALG2 erhält kann sie umziehen wie sie möchte. Wer dann erstmal einen eigene Wohnung hat muss dort auch nicht mehr raus.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hallo DrDr
Ich denke weil die erste Ausbildung (Kosmetikerin) nicht staatlich anerkannt ist bestehen Ansprüche auf BAB.
Antrag stellen und
Viel Erfolg
Gruß
Ich denke weil die erste Ausbildung (Kosmetikerin) nicht staatlich anerkannt ist bestehen Ansprüche auf BAB.
Antrag stellen und
Viel Erfolg
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.