Wohnung in der Ausbildung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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DrDr
Beiträge: 6
Registriert: 06.07.2006 12:00

Wohnung in der Ausbildung

Beitrag von DrDr »

Hallo,

habe da mal eine Frage. Eine Freundin von mir (23 Jahre jung) hat in der Elterlichen Wohnung nur noch Probleme, und muss dort raus!
Sie hat bereits eine Ausbildung als Kosmetikerin (ich glaube ist nicht Stattlich anerkannt) und macht zurzeit eine zweit Ausbildung als Zahntechnikerin. Als Zahntechniker/in bekommt man im 2. Lehrjahr ca. 300€.

Wie sieht es jetzt nach den gesetzlichen Änderungen mit Mietzuschuss oder so etwas aus?
Muss sie ALG2 beantragen oder BAB?

Bei mir war das alles noch einfacher ich habe es schon in 2005 beantragt.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Alex
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

sie ist doch noch unter 25, da darf man doch nicht ausziehen...
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

solange sie noch kein ALG2 erhält kann sie umziehen wie sie möchte. Wer dann erstmal einen eigene Wohnung hat muss dort auch nicht mehr raus.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

BAB wird meines Wissens nur für eine Erstausbildung bezahlt. Das fällt weg. Wenn aber eine Ausbildung dem Grunde nach, also rein theoretisch, zum Bezug von BAB berechtigt, gibt es kein AlgII.

Einzige Chance aus meiner Sicht ist da noch Wohngeld. Aber ob das reicht???
DrDr
Beiträge: 6
Registriert: 06.07.2006 12:00

Beitrag von DrDr »

Danke ANNA,

für diesen Hochqualifizierten Beitrag:

sie ist doch noch unter 25, da darf man doch nicht ausziehen...

Das sagt die Frau die in einem Anderen Beitrag versucht Tipps zu erhalten, wie man sich vor einem Job Angebot drücken kann.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo DrDr
Ich denke weil die erste Ausbildung (Kosmetikerin) nicht staatlich anerkannt ist bestehen Ansprüche auf BAB.
Antrag stellen und
Viel Erfolg
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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