Neue Freibeträge,Kürzung auf 150 Euro pro Jahr, wer weißwas?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Heinz
Beiträge: 19
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Neue Freibeträge,Kürzung auf 150 Euro pro Jahr, wer weißwas?

Beitrag von Heinz »

Hallo,
Wie ich heute aus dem Internet erfahren habe, wurden die Freibeträge für geschütztes Vermögen von 200 Euro auf 150 Euro gekürzt.
Meine Frage stimmt das wirklich?

Wer weiß genaueres?
Welche Auswirkungen hat dass auf einen, und wie verhalte ich mich?
Wie kann darf ich mein Geld dass ich nun zuviel habe verwenden?

Ist das wieder eine überrumpelungsaktion der Regierung.
Von angeblichen Betrug bei Hartz 4 ließt und hört man Monatelang in den Medien Zeitung Fernsehn usw.
Man wird dabei als Verbrecher und Sozialbetrüger bezeichnet.
Ist nur noch deprimiert (keine Arbeit und nun auch noch verbrecher?) und fühlt sich schuldig weil man trotz aller bemühungen keine Arbeit findet, denkt darüber nach ob es wohl besser wäre einfach schluß zu machen.

Über Kürzungen bei Hartz 4 hört man in den Medien nichts (ich zumindest nicht, nur zufällig im Internet). Ist dass zufall fragt man sich, oder Kalkulation. Wie es wirklich der mehrheit der Hartz 4 empfänger geht wird nicht gezeigt (Armut, depression, ausweglosigkeit). Nur Betrüger und diese werden so dargestellt als wären das alle hartz 4 Empfänger (nähmlich betrüger).

Gruß

Heinz
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
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Beitrag von submarin »

tagesschau.de:
Das neue Gesetz sieht nun vor, die Freibeträge zugunsten der Alterssicherung zu verschieben. Demnach soll der Freibetrag für Erspartes auf 150 Euro pro Lebensjahr (maximal 9.750 Euro) abgesenkt und gleichzeitig der Freibetrag für Altersvermögen auf 250 Euro pro Lebensjahr (maximal 16.250 Euro) aufgestockt werden.

Für mich ist das ja wieder mal ne ganz fiese Abzocke. Da hat man dem Amt sein Schonvermögen gemeldet, und schwupps, kann die ArGe jetzt zu den Betroffenen sagen, Sie haben ja zuviel Vermögen, leben Sie die nächsten Wochen mal von dem Geld. Wer sagt uns, dass sie das Schonvermögen nicht nächstes Jahr wieder mal eben kürzen?
Gast

Beitrag von Gast »

Falls der Bundesrat zustimmt, und der Bundespräsident dies dann unterschreibt, kommt er ab 01.08.2006.
Heinz
Beiträge: 19
Registriert: 14.06.2006 18:01

Was tun, ich bin jetzt an der Grenze des Schonvermögens

Beitrag von Heinz »

Hallo,
meine Frage ist ich bin jetzt ungefähr an der Grenze des schonfermögens.
Bin 37 Jahre alt und durfte bis jetzt 37 Jahre mal 200 Euro = 7400 Euro schonvermögen haben.

Nach der neuen Regelung ab August 2006 darf ich 37 Jahre mal 150 Euro = 5550 Euro haben.

Macht eine Differenz von 1850 Euro.

Wie soll ich mich jetzt verhalten, kann mir jemand einen Rat geben?

Soll ich den Differenzbetrag in eine Rente oder lebensversicherung investieren?

Was verstehen die unter Feibeträge für Altersvorsoge, welche Anlagearten (lebens, renten, riester...)?

Gilt mein jetziger bescheid dann bis zum Ende der Laufzeit des Bescheides oder können die mir ab August die ALG2 streichen obwohl mein Folgeantrag noch 5 Monate läuft.?

Darf ich den Differenzbetrag ausgeben, z.b. für Möbel, schuldentillgung.?

Danke für die Hilfe

Gruß

Heinz
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie dürfen ja mit Ihrem "Vermögen" machen, was Sie wollen. Wenn Sie also im JULI Ihr Vermögen anteilig für Anschaffungen verwenden oder einfach nur auf den Putz hauen, geht das ja nun keinen was an. Möbel und Schuldentilgung dürften kein Problem sein. Ab August sieht das wahrscheinlich :evil: wieder anders aus.

Das Thema ist für mich zu neu, um sagen zu können, ob Sie das Geld in eine Altersvorsorge umbuchen dürfen, glaube irgendwie nicht daran.
Gast

Beitrag von Gast »

Hilfebedürftigkeit darf man nicht selbst herbeiführen, das gibt Ärger.

Also Obacht!
Heinz
Beiträge: 19
Registriert: 14.06.2006 18:01

Beitrag von Heinz »

Hallo Ralf,

aber die Gesetzesänderung (Kürzung von Freibetrag) wurde doch offiziell damit begründet dass man mehr schonvermögen in die Altersvorsorge anlegt.

Deswegen wurde doch der Freibetrag für Altersvorsorge doch auch angehoben um den Betrag den das andere schonvermögen gekürzt wurde.

Wenn ich nun also dem Folge was der Gesetzgeber beabsichtigt mit seiner Kürzung kann von selbstverschuldeter bedürftigkeit keine rede sein.

Oder stehst du auch auf dem standpunkt vom SPD Sozialabbau Partei Deutschlands) Chef "Man soll gefälligst als Hatz Empfänger nicht alles ausnutzen was einem Gesetzlich legal zusteht damit der Staat mehr Geld für Unternehmenssteuerbefreiungen hat.???

Damit die Unternehmer noch reicher und die Armen noch Ärmer werden.
Übrigens zahlen viele Unternehmer keine Steuern mehr weil sie alle Steuerschlupflöcher ausnutzen, was ja auch legal ist.
Der Unterschied ist dass man den Unternehmern nicht in der öffentlichkeit sagt, sie sollen doch nicht alle Steuerschlupflöcher ausnutzen damit der Staat mehr geld für Sozials hat. Das könnte sich ja negativ auf diverse Parteispenden und Beratertätigkeiten (verdeckte schmiergelder) auswirken, mit denen so mancher Politiker auf kosten der allgemeinheit reich wird.

Ganz zu schweigen von den Illegalen Steuerhinterziehungen, darauf will ich jetzt aber nicht eingehen, dass dauert mir zu lange. Dazu hat sicher jeder seine meinung.

Wenn ich mich also an das gesetz halte lass ich mir kein schlechtes Gewissen einreden von wegen selbstherbeigeführte Bedürftigkeit.
Da gibt es sehr viele Reichere leute als mich (unternehmer siehe oben) die haben auch kein schlechtes gewissen wenn Sie alle legalen möglichkeiten die der Staat gibt ausnutzen. Das brauchen Sie auch nicht und ich auch nicht.

Meine Frage Zielte ja ursprünglich darauf zu erfragen was Legal ist und was nicht, um mich dann legal zu verhalten.
Die formulierungen vom Gesetzgeber sind zum Teil zu schwammig .
z.B erhöhung der Freibetrages für Altersvorsorge.
Was versteht der Gesetzgeber als Altersvorsorge ????
Und das war auch meine Frage.

Im übrigen denke ich dass die Begründung der Gesetzesänderung , nämlich verschiebung von Schonvermögen zu mehr Altersvorsorge , sowiso nur eine vorgeschobene Begründung ist.

In Wirklichkeit will man damit verdecken das man bei den Hartz 4 Empfängern weiter kürzt(weiter in die leeren Taschen greift). Da viele ALG 2 Empfänger nun Ihr bisheriges schonvermögen aufbrauchen müssen und Sie somit noch ärmer werden.
Auch werden viele ALG2 Empfänger gar keine Unterstützung mehr bekommen.
Und wozu dieses Täuschungsmanöver ?
Um zu vermeiden dass sich die "dummen" Armen zur wehr setzen, und für unruhe sorgen.

Doch wenn wir uns nicht wehren, denken die warscheinlich, die Idioten lassen sich ja alles gefallen, mit denen können wir machen was wir wollen, auf kosten dieser dummer Armer die sich nicht wehren können wir unseren Haushalt sanieren.

Was ja bereits der Fall ist ,denn schon denkt man daran die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen durch Kürzungen bei Harz 4 zu bezahlen (denn nirgendwo ist es leichter zu Kürzen als bei Harz 4 , weil die "dummen" Armen sich ja nicht wehren. Alle Anderen Personengruppen (Arbeitgeber, Unternehmer, Arbeitnehmer...würden sich ja lautstark wehren)

Danke für deinen Meinung (Hinweiß) Ralf.
Ich kann darin aber keine selbstverschuldete Bedürftigkeit (Begründung siehe oben) sehen, wenn ich versuche mein schonvermögen zu retten.
Und ich will mir deswegen auch kein schlechtes Gewissen machen lassen.

Gruß

Heinz[/b]
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Bundeskabinett hat für das Jahr 2007 einen Entwurf für das Steueränderungsgesetz beschlossen. Dieser sieht folgende Regelung vor: Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige von 1370 auf 750 Euro und für Verheiratete
von 2740 auf 1500 Euro reduziert. Wegen der geplanten Kürzung des Sparer Freibetrags 2007 ist es ratsam zu überprüfen, welche Konsequenzen dies für die eigenen Kapitalanlagen hat. Die Experten vom Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP) in Mainz raten daher, die Geldanlagen und Zinserträge schon jetzt richtig zu planen. Beispielsweise sollte in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase vermieden werden, dass die meist mageren Zinserträge nicht noch zusätzlich besteuert werden, so Steiner vom BFP. Denn schon Zinsen aus geringen Sparanlagen könnten bei der Wahl falscher Auszahlungsformen steuerpflichtig werden.

Ein Rechenbeispiel:
Eine ledige Person, die 10.000,- € in einem auf- oder abgezinsten dreiprozentigen Sparbrief mit sieben Jahren Laufzeit anlegt, erhält auch die Zinsen und Zinseszinsen von sieben Jahren. Insgesamt macht das 2.200 Euro.
Damit wird der Sparer-Freibetrag eindeutig überschritten. So müssen die Zinserträge versteuert werden, die über den Freibetrag hinausgehen. Experten empfehlen daher, vor dem Kauf von verzinsten Sparanlagen auch die steuerlichen
Auswirkungen zu prüfen. Wird der Sparer-Freibetrag überschritten, ist eine sparerfreundlichere und vergleichbare Anlage vorzuziehen. Gut beraten sind
diejenigen, die dazu das Fachwissen und die Beratung eines BFP-Experten nutzen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Heinz
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Beitrag von Heinz »

Hallo DjTermi,
danke für deine Antwort,
ich weiß dass du dich sehr angagiert in diesem Forum, auch dafür herzlichen dank.
Deine Antworten sind meist sehr Hilfreich.
Habe schon viele beiträge von dir gelesen, und bin mit deinen beiträgen meist sehr zufrieden.

Nun, nach all dem Lob nun doch ein Kritikpunkt, den du mir freundlicherweise nicht persöhnlich nehmen solltest.

Die Antwort von dir passt eigentlich nicht zu meiner Frage.
Habe eigentlich nach den Änderung in der Hartz 4 Gesetzgebung gefragt, die sohabe ich der Tagespresse am Samtag entnommen nun auch vom Bundestag beschlossen wurde (wenn wunderts bei der großen Koalition der Sozialabbauer).

Insbesondere die Kürzung/Änderung der Freibeträge des Schonvermögens von 200 Euro pro Lebensjahr auf 150 Euro pro lebensjahr.

Meine Fragen diesbezüglich sind.
Weis jemand etwas genaueres ?
Werden die Kinderfreibeträge auch gekürzt oder bleiben die gleich?
Wie wirkt sich das konkret aus (z.B auf laufenden Folgeantrag gilt der noch oder wird dieser ungültig, oder gilt die neuregelung nur für neue Erstanträge bzw neue Folgeanträge) ?
Muss ich befürchten dass mir im August (Gesetze gelten schon ab August 2006, vermutlich um eine Reaktion der meisten betroffenen zu verhindern) dass ALG gestrichen wird obwohl mein Folgeantrag bis November läuft ?

Fragen über Fragen.
Wenn du etwas dazu weist oder vermutest, wäre ich für deine größzügike Hilfe dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Heinz
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Heinz,
vielen Dank für dein Lob, ich gebe mir viel Mühe :)
Zu deiner Frage:
Die Vermögensfreibeträge des § 12 Abs. 2 SGB II werden – mit Ausnahme der Aufwendungen zur Altersvorsorge – erheblich abgesenkt, und zwar von 200,- Euro je vollendetem Lebensjahr auf 150,- Euro, mindestens abzusetzen sind künftig nicht mehr 4.100,- Euro, sondern 3.100,- Euro, höchstens darf das Vermögen des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners die Grenze von 9.750,- Euro (bislang: 13.000,- Euro) nicht überschreiten. Im Gegenzug steigen aber die Freibeträge für geldwerte Ansprüche zur Altersversorgung von gegenwärtig 200,- auf 250,- Euro."

Am 01.06.2006 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Optimierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ beschlossen. Die Grundlage dafür bildet ein entsprechender Regierungsentwurf vom 03.05., den der Bundestag am 11.05. in erster Lesung beraten und an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hatte.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 01.08.2006 in Kraft treten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Heinz
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Beitrag von Heinz »

Hallo DjTermi,
danke für deine schnelle Antwort,

wie sieht es eigentlich bei Kindern aus, meine schwester hat ein Kind 4 Jahre alt und ist an der Grenze der Vermögensfreibeträge. Wird dann also Ihr Vermögensfreibetrag (sie ist ca 30 jahre alt) um 30 * 50 Euro = 1500 Euo und der Vermögensfreibetrag ihres Kindes um 1000 Euro (weil Mindestfreibetrag nicht mehr 4100 sondern 3100 Euro beträgt) also insgesamt um 1500 Euro(Sie selbst) + 1000Euro (Kind) = 2500 Euro gekürzt.
Stimmt meine Rechnung oder liege ich da falsch ?

Könntest du mir einen Tipp geben wie sie sich verhalten könnte, natürlich legal (vielleicht umschichtung auf Riesterrente, kauf von Möbeln ? im Juli), um Ihren Anspruch auf ALG2 nicht zu verlieren?

Muß Sie eventuell befürchten dass Sie nächsten Monat (August 2006) wegen der neuen Regelung kein ALG2 mehr bekommt ?

Dazu muß ich sagen das Ihre Bewilligungszeitraum AlG2
noch 5 Monate läuft.

Bei mir in der Nähe (Reutlingen) gibt es auch eine Beratungsstelle für ALG2 Empfänger, warscheinlich werde ich dort hingehen und mich zusätzlich sicherheitshalber beraten lassen, die wissen vermutlich genaueres.

Über meine Erfahrungen mit der Beratungsstelle und den Ergebnissen werde ich dann in diesem Forum berichten.
Ich denke dass viele von der neuen Regelung betroffen sein werden, und dieses Thema viele Intressieren könnte.(Vielleicht starte ich dann einen neune Thema dazu im Forum.)

Ich hoffe du kannst mir noch etwas weiterhelfen.


Danke für deine Hilfe im Vorraus.

Gruß

Heinz 8)
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