ausziehen mit 18

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Sandryves
Beiträge: 4
Registriert: 01.07.2006 10:30
Wohnort: Seesen

ausziehen mit 18

Beitrag von Sandryves »

hi,
meine schwester ist 18 und versteht sich überhaupt nicht mit unserer mutter.es stehen nur beleidigungen und gelddiebstahl (mal 2 euro oder mal 10 euro) auf der tagesordnung.es ist noch vieles mehr,aber damit möchte ich euch nicht langweilen...
beide bekommen harz 4.meine mutter möchte sie am liebsten rausschmeißen.
währe das möglich?oder müssen die sich jetzt noch 7 jahre lang die augen auskratzen?
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Dies ist meiner Meinung nach ein "Härtefall". Ich denke mal, daß es keinem zuzumuten ist, unter solchen Umständen weiterhin zusammen zu leben.

Meine auch, hätte diesbezüglich auch mal hier im Forum über einen solchen Fall was gelesen, daß es unter bestimmten Umständen Ausnahmeregelungen gibt.

Würde einfach mal vorschlagen, daß sich Deine Mutter mal diesbezüglich bei der ARGE erkundigt, die Umstände schildert und KEINE Zweifel daran läßt, daß ein weiteres Zusammenleben mit Deiner Schwester unzumutbar ist. Deine Mutter kann auf die Dauer ja auch gesundheitlich dadurch "geschädigt" werden, wenn dies nicht schon der Fall ist.

Wenn Deine Mutter Deine Schwester mit gutem Grund rauswirft, muß Deine Schwester ja auch handeln und sich um Geld und eine Bleibe kümmern. Dann muß sie sich eben an das Amt wenden.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ich würde da den ganz direkten Weg gehen. Die Mutter kündigt der Tochter an, dass sie sie rauswirft. Die Tochter muss zur ArGe gehen und dies mitteilen. Egal, was nun der Sachbearbeiter meint, die ArGe muss ihr den Lebensunterhalt und eine eigene Wohnung bezahlen. Kann sein, die erkundigen sich nochmal bei der Mutter, ob dem wirklich so ist.

Da braucht es keinen Härtefall, der zu bewilligen ist. Wenn die Mutter ihre Tochter nicht länger ertragen kann, muss sie das nicht. Dazu kann sie definitiv niemand zwingen.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Interessantes Thema. Eine Freundin(61) von mir, mit Sohn (19), war letzte Woche mit dem Sohn beim Amt. Bei denen ist es so, das sie ausziehen will. Die jetzige Wohnung ist relativ klein. Also für eine Person angemessen. Der Sohn soll in der Wohnung bleiben. Sie kommt mit der Situation nicht mehr klar. Der Sohn bekommt oft besuch von Freunden und es ist für sie einfach Stress. Sie ist gesundheitlich auch nicht mehr fit. Jedenfalls kamen sie zur Sachbearbeiterin und das erste was die sagte: Wie oft hat der Sohn sie geschlagen und umgekehrt? Wie oft haben sie die Polizei gerufen? Sie hat sich dann wohl entschuldigt, meinte aber, das sie das jeden Tag zig mal hören. Ihnen wurde gesagt, sie kann gerne umziehen, aber der Junge muss mit. Nun will sie in ein Seniorenheim ziehen. Und da der Sohn bis 25 bei ihr bleiben soll, wird er wohl der jüngste Seniorenheimbewohner. Bin gespannt wie es weiter geht.

Simone
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Genau deshalb ist es ja nicht hilfreich, mit Mutti beim Amt aufzulaufen!!

Wenn ein unter 25-Jähriger dem Amt mitteilt, dass er rausgeworfen wurde, können die nichts machen und müssen zahlen. Kann man beim Sozialgericht einklagen. Geht man erst in die Diskussion, kommt sowas dabei raus. Eltern können nicht gezwungen werden, ihre Kinder bis 25 bei sich zu behalten!! Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo Grottenolm,

die Rechtsgrundlage gibt es scheinbar doch. Laut heutigem Gespräch darf meine Bekannte ohne ihren Sohn nicht umziehen. Und auch Probleme wie sie am Anfang dieses Themas beschrieben wurden, sind keine Grundlage für einen Auszug. Sollte man das Kind einfach rauswerfen, macht man es Obdachlos. Indirekt wurden heute tiefgreifende Änderungen für die nächste Zukunft angekündigt. Die Aussage meiner Bekannten, das ihre jetzige Wohnung mit knapp über 50 qm doch auch relativ klein für zwei Personen sei, sagte man ihr, das 36 qm für zwei Personen völlig ausreichend sei. Wenn das die Zukunft ist, na Malzeit. Ach so ja, den Umzug ins Seniorenheim können sie meiner Bekannten nicht verwehren. Und da darf der Sohn nicht mitziehen. Aber die Wohnung soll er auch nicht behalten :?:. Donnerstag hat sie den nächsten Termin. Kann es kaum erwarten.

Simone
Gast

Beitrag von Gast »

@
ayumi,

bitte kennzeichnen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Ihrer Behörde etwas deutlicher.

Rechtswidriges Handeln der Behörden kommt leider bundesweit sehr häufig vor.

Danke.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht. Wie soll ich meine Erfahrungen deutlicher kennzeichnen? Wenn ich etwas falsch gemacht habe, tut es mir leid. Weiss aber im Moment nicht, was gemeint ist?

Simone
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

@ayumi:
"die Rechtsgrundlage gibt es scheinbar doch. Laut heutigem Gespräch darf meine Bekannte ohne ihren Sohn nicht umziehen."

Ich sag es mal so: Nur weil ein Sachbearbeiter in einer Behörde diese Meinung vertritt, ist das noch lange keine Rechtsgrundlage. Das ist persönliche Erfahrung eines Betroffenen und eine rechtswidrige, also falsche Beratung durch den Sachbearbeiter, die wohl kaum von irgendeinem Sozialgericht bestätigt werden würde.
Antworten