Arbeitssuche im Ausland /Von Alg2 zu ALG1

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
boluro
Beiträge: 19
Registriert: 27.06.2006 19:51

Arbeitssuche im Ausland /Von Alg2 zu ALG1

Beitrag von boluro »

Hallo,

schreibe heute zum ersten Mal hier und hoffe, etwas Hilfe zu bekommen.

Derzeit bin ich in Elternzeit und beziehe ALG2. Nun ziehe ich auch in Erwägung, ins Ausland zu gehen.

Nun, einen Anspruch auf Weiterzahlung im Ausland mit E303(?) habe ich lt.Arge-Chefin nicht. Dazu müsste ich ALG1 beziehen. Nur wie?
Wie gesagt, bin derzeit in Elternzeit. Wenn ich jetzt kündigen würde(werde dort auf Grund der mittlerweile entstandenen Entfernung nicht mehr arbeiten können), würde ich ja erstmal eine Sperre bekommen. Würde ich in der Sperrzeit nun auch kein ALG2 bekommen? Könnte ja dann auch nur Teilzeit arbeiten. Was heißt, dass ich bei meinem geringen Lohn viel weniger ALG1 als ALG2 hätte?!
Kann man da was machen?


Außerdem würde mich interessieren, wie es ist mit der Arbeitssuche im Ausland. Sind ja alles Kann-Leistungen.
Lt.SB würde ich bei einem Saisonjob ab 3 Monate teilweise ALG2 weiter bekommen (abzüglich meines Lohns im Ausland)
Hätte ich einen festen Vertrag im Ausland, würden mir Umzugskosten zustehen. Wie läuft sowas ab? Muss ich der Arge eine bestimmte Anzahl an Kostenvoranschlägen bringen, oder???

Bewerbungskosten (für Vorstellungsgespräche etc.) bekomme ich nur bis zur Grenze gezahlt. Wie wird das berechnet?
Außerdem meine ich irgendwo was von Freizügikeit gelesen zu haben?! So dass es mir auch im Ausland zustehen würde?!

Weiß da jemand mehr zu?
Oder hat jemand Ideen?

Danke schon jetzt und Grüße
Boluro
boluro
Beiträge: 19
Registriert: 27.06.2006 19:51

mal kurz schieb

Beitrag von boluro »

Weiß da keiner was zu??
boluro
Beiträge: 19
Registriert: 27.06.2006 19:51

Beitrag von boluro »

Kennt sich keiner aus???
Antworten