Frage wegen Hartz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Swifty

Frage wegen Hartz4

Beitrag von Swifty »

Moin !
Hab mal n Frage und zwar ich bin 18 suche n Ausbildung und hab nun Antrag auf Hartz 4 gestellt nach 3 Monaten hat man Teile des Antrags verschlampt nun muss ich morgen nochmal die Sachen abgeben.

Meine Frage ist jetzt aber ich würde gerne mit meiner 17 jährigen Freundin zusammen eine Wohngemeinschaft eingehen da sie zuhause viel Ärger hat. Meine Frage ist nun was man da beachten muss und ob sie da sie zur zeit ihren Abschluss nach macht auch einen Antrag stellen kann.
MFG Swifty
Carola

Zusammenziehen unter 18

Beitrag von Carola »

Bei unter 18 jährigen sind die Eltern unterhaltspflichtig! Deshalb ist es nötig erst einmal zum Jugendamt zu gehen und eine Regelung herbeizu führen. Dies ist nicht unbedingt förderlich, wenn die Eltern-Kind-Beziehung bereits angespannt ist.

Einen eigener Antrag von unter 18 jährigen kann nur in Ausnahmefällen gestellt werden, dies muss vorher abgeklärt sein! Am besten beim Amt/ ARGE nachfragen.

Grundsätzlich muss ein Umzug oder Auszug vor Vertragsunterzeichnung beim Amt/ ARGE genehmigt werden, ansonsten können die Wohnungskosten abgelehnt werden.
Monja

Beitrag von Monja »

Hallo erstmal
Ich habe jetzt gehört das es ein gesetz darüber geben soll,das man seinen Partner mit dem man noch nicht 3 jahre zusammen lebt,ihn auch nicht in dem Antrag zu H4 angeben muß.Kann mir einer sagen ob das stimmt.
Carola
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Registriert: 15.10.2005 14:18
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Lebensgemeinschaft

Beitrag von Carola »

Wenn eine eheänliche Gemeinschaft besteht ist der Partner als ein solcher anzugeben. Dabei ist es völlig unerheblich wie lange die Gemeinschaft besteht.

Es kann sich aber auch um eine Wohngemeinschaft handeln. Dann musst nur Du für Dich beantragen, denn bei eine WG besteht keine wirtschaftliche Gemeinschaft.

Es wird dann für jeden Mitbewohner ein Mietanteil angerechnet, der von Deiner Leistung abgezogen wird.

Wohngemeinschaften werden regelmäßig kontrolliert. Es wird stets überprüft ob es sich tatsächlich um eine WG handelt.
Betrügen lohnt dabei nicht.
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