
Schulden wegen Arbeitsaufnahme???????
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Schulden wegen Arbeitsaufnahme???????
Hallo,wer kann mir bitte sagen, ob die Aussage meiner Sachbearbeiterin zutrifft? Mein Mann hat am 19.06.06 bei einer zeitarbeitsfirma angefangen und wird vorraussichtlich zum 20.07.06 seinen ersten Lohn bekommen. Daraufhin sagte man uns das nur aus Kulanz(!!!) zum 01.07.06 nochmal unsere Leistungen überwiesen werden. Und das wir den gesamten betrag zurückzahlen müßten
.Ist das wirklich der Fall? Bedanke mich im vorraus. Gruß murmel2

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Sie haben nicht einen eventuellen Anspruch auf Überbrückungsgeld, sondern ganz einfach einen Anspruch auf Weiterzahlung von AlgII( kein kann, ein MUSS), da im Juli kein Einkommen zufliesst. Konnte dazu nichts im Gesetz finden, wird wohl in oft nicht allgemein zugänglichen Durchführungsrichtlinien oder durch richterliche Entscheidungen vorgegeben sein.(DJ Termi, weisst du da mehr?)
Aus meiner beruflichen Erfahrung weiss ich, dass dieser Anspruch besteht und bisher auch von keiner ArGe in Frage gestellt wurde.
Sollte sich Ihre quer stellen, Widerspruch einlegen, ich sehe da kein grosses Problem, die muss zahlen.
Aus meiner beruflichen Erfahrung weiss ich, dass dieser Anspruch besteht und bisher auch von keiner ArGe in Frage gestellt wurde.
Sollte sich Ihre quer stellen, Widerspruch einlegen, ich sehe da kein grosses Problem, die muss zahlen.
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Okay,ich werde morgen mal zum Arbeitsamt gehen und dann mal schauen was die nun sagen.Wielange dauert denn die Bearbeitung oder bekommt man das Geld in bar?Denn ich habe gerad nur noch geld für die letzten Tage im Juni.
Und was muss ich da mitbringen?Also was will das Amt sehn?Perso is klar und was noch?
Und was muss ich da mitbringen?Also was will das Amt sehn?Perso is klar und was noch?
Wann gibts denn nun Lohn am 20.7 oder 1.8 ? Das ist wichtig. Wenn am 20.7 dann müsst ihr das ALG2 für Juli zurückzahlen, wenn am 1.8 dann ist alles ok.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
ups das hab ich gar ned gemerkt das hier zwei Leute fragen
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