[WICHTIG] U25+Azubi+Bab+ALG2???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
[WICHTIG] U25+Azubi+Bab+ALG2???
Hallo
und zwar geht es um folgendes ich bin azubi und möchte gerne von zuhause ausziehen bekomme aber zu meiner ausbildungsvergütung alg2
wenn ich jetzt ausziehe ohne es zu beantragen kann ich ja BAB beantragen + mein kindergeld
dies wiederumm ist aber weniger als wenn ich noch zuhause bleiben würde
ich habe von vielen gehört da sie kaum etwas in ihrer ausbildung verdienen und auch kein unterhalt bekommen(unterhaltsprüfungenwurden durchgeführt) zu den BAB zusätzlich noch ALG2 beziehen
weis da einer von euch etwas mehr darüber bzw bekommt BAB+alg2??
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen da ich am 1.9.06 ausziehe und mir ab dem zeitpunkt 400€ wenige rim monat zustehen wenn ich "nur" BAB bekomme
und zwar geht es um folgendes ich bin azubi und möchte gerne von zuhause ausziehen bekomme aber zu meiner ausbildungsvergütung alg2
wenn ich jetzt ausziehe ohne es zu beantragen kann ich ja BAB beantragen + mein kindergeld
dies wiederumm ist aber weniger als wenn ich noch zuhause bleiben würde
ich habe von vielen gehört da sie kaum etwas in ihrer ausbildung verdienen und auch kein unterhalt bekommen(unterhaltsprüfungenwurden durchgeführt) zu den BAB zusätzlich noch ALG2 beziehen
weis da einer von euch etwas mehr darüber bzw bekommt BAB+alg2??
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen da ich am 1.9.06 ausziehe und mir ab dem zeitpunkt 400€ wenige rim monat zustehen wenn ich "nur" BAB bekomme
Man kan nur ALG II oder BAB bekommen aber nicht beides !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

auch nicht wenn mann alles ausgeschöpft hat also
BAB beantragt hat Wohngeld (was zur ablehnung kommt usw..)
ganz am ende kommt zu wenig raus und das wäre doch nen grund zusätzlich noch alg2 zu beantragen..
es ist möglich.. komplitziert aber es muss doch jemand hier geben der genau die gleiche situation hat.. eine azubi in der paralel klasse bekommt dies auch sie hat ca 850€ im monat zur verfügung..
BAB beantragt hat Wohngeld (was zur ablehnung kommt usw..)
ganz am ende kommt zu wenig raus und das wäre doch nen grund zusätzlich noch alg2 zu beantragen..
es ist möglich.. komplitziert aber es muss doch jemand hier geben der genau die gleiche situation hat.. eine azubi in der paralel klasse bekommt dies auch sie hat ca 850€ im monat zur verfügung..
Zuletzt geändert von chiraptor am 27.06.2006 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist zu unterscheiden zwischen BAB innerhalb einer Ausbildung und BAB während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Auszubildende, die BAB in der Ausbildung erhalten bzw. grundsätzlich erhalten könnten (z.B. Ablehnung BAB wegen zu hohem Einkommen), sind immer von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Auszubildende erhalten nur BAB, wenn sie nicht im elterlichen Haushalt wohnen und zwar nur aus dem Grund, weil die Ausbildungsstätte von den Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar wäre. Auszubildende können auch im selben Ort wohnen wie ihre Eltern (jedoch nicht im gleichen Haushalt), wenn sie volljährig oder verheiratet sind oder bereits selbst mit einem eigenen Kind zusammen wohnen.
Auszubildende, die BAB erhalten, können nicht zur BG der Eltern gehören. Bilden sie mit einem Partner eine BG, dann ist weder die BAB noch die Ausbildungsvergütung auf den Bedarf des Partners anzurechnen.
Auszubildende, die BAB innerhalb einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten (BAB wird in diesen Fällen unabhängig vom Elterneinkommen gewährt), sind nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II nicht von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen.
Auszubildende, die eine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme absolvieren, ist es überlassen, ob sie im elterlichen oder eigenen Haushalt wohnen. Hier besteht immer ein Anspruch auf BAB. Jedoch sind diese von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn sie nicht im Haushalt der Eltern wohnen.
Gehören Maßnahmeteilnehmer zur BG, so mindert die BAB deren eigenen Bedarf nach dem SGB II.
UND !!!
Das BAB darf nicht auf das ALG II des Partner angerechnet werden. Das steht sogar in den Durchführungshinweisen der BA.
Schau dir das Schema an:
http://www.my-sozialberatung.de/files/A ... satz-5.pdf
Auszubildende, die BAB in der Ausbildung erhalten bzw. grundsätzlich erhalten könnten (z.B. Ablehnung BAB wegen zu hohem Einkommen), sind immer von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Auszubildende erhalten nur BAB, wenn sie nicht im elterlichen Haushalt wohnen und zwar nur aus dem Grund, weil die Ausbildungsstätte von den Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar wäre. Auszubildende können auch im selben Ort wohnen wie ihre Eltern (jedoch nicht im gleichen Haushalt), wenn sie volljährig oder verheiratet sind oder bereits selbst mit einem eigenen Kind zusammen wohnen.
Auszubildende, die BAB erhalten, können nicht zur BG der Eltern gehören. Bilden sie mit einem Partner eine BG, dann ist weder die BAB noch die Ausbildungsvergütung auf den Bedarf des Partners anzurechnen.
Auszubildende, die BAB innerhalb einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten (BAB wird in diesen Fällen unabhängig vom Elterneinkommen gewährt), sind nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II nicht von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen.
Auszubildende, die eine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme absolvieren, ist es überlassen, ob sie im elterlichen oder eigenen Haushalt wohnen. Hier besteht immer ein Anspruch auf BAB. Jedoch sind diese von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn sie nicht im Haushalt der Eltern wohnen.
Gehören Maßnahmeteilnehmer zur BG, so mindert die BAB deren eigenen Bedarf nach dem SGB II.
UND !!!
Das BAB darf nicht auf das ALG II des Partner angerechnet werden. Das steht sogar in den Durchführungshinweisen der BA.
Schau dir das Schema an:
http://www.my-sozialberatung.de/files/A ... satz-5.pdf
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

ja das weis ich aber da ich kein unterhalt bekomme usw
hier mal meine rechnung
+507 € BAB+Miete
+154 € Kindergeld
+0 € Unterhalt <--(da mein vater mir nciht mehr unterhaltspflichtig ist(unterhaltsprüfung würde durchgeführt)
+30 € Fahrtkosten
=691 €
- 265 € Miete
=426 € (davon gehn im monat dann noch für versicherungen ,telefon,kabel+essen usw weg ca -250€ )
=176€ <-- von den ich im monat mir zb paar klamotten usw holen kann bzw aufs auto sparen oder auf möbelstücke
wenn ich jetzt zuhause wohnen würde würden mir ca
650€ im mont zustehen
man sieht also meinen konflikt..
es muss doch irgendwie möglich sein alg2 noch zusätzlich zu bekommen da ich soo nen geringes einkommen habe kein unterhalt bekomme usw weil ja alles ausgeschöpft ist könnte man doch alg2 zusätzlich beantragen
rein theoretisch wirde es mir besser geh nwenn ich jetzt meine ausbildung hinschmeise und durch den härte fall der 100%ig eintretten würde ausziehen könnte da würde ich alles bezahlt bekommen 100%der lg2 leistung bekommen usw
das kann doch net sein... dafür das ich ca 45h die woche arbeiten geh noch so viel zurückstecken muss ..und wenn ich arbeitslos wäre mir alles auf gut deutsch in den arsch gesteckt wird..
hier mal meine rechnung
+507 € BAB+Miete
+154 € Kindergeld
+0 € Unterhalt <--(da mein vater mir nciht mehr unterhaltspflichtig ist(unterhaltsprüfung würde durchgeführt)
+30 € Fahrtkosten
=691 €
- 265 € Miete
=426 € (davon gehn im monat dann noch für versicherungen ,telefon,kabel+essen usw weg ca -250€ )
=176€ <-- von den ich im monat mir zb paar klamotten usw holen kann bzw aufs auto sparen oder auf möbelstücke
wenn ich jetzt zuhause wohnen würde würden mir ca
650€ im mont zustehen
man sieht also meinen konflikt..
es muss doch irgendwie möglich sein alg2 noch zusätzlich zu bekommen da ich soo nen geringes einkommen habe kein unterhalt bekomme usw weil ja alles ausgeschöpft ist könnte man doch alg2 zusätzlich beantragen
rein theoretisch wirde es mir besser geh nwenn ich jetzt meine ausbildung hinschmeise und durch den härte fall der 100%ig eintretten würde ausziehen könnte da würde ich alles bezahlt bekommen 100%der lg2 leistung bekommen usw
das kann doch net sein... dafür das ich ca 45h die woche arbeiten geh noch so viel zurückstecken muss ..und wenn ich arbeitslos wäre mir alles auf gut deutsch in den arsch gesteckt wird..
Danke für die schnelle Antwort
okey so langsam blicke ich in diesen wirwar durch
)
ich schildere nocheinmal kurz meine situation
- Bin Azubi im 2.Lehrjahr und 19jahre Jung
- bekomme zurzeit 230€ Ausbildungsvergütung
- dazu 350€ ALG 2
- unterhalt bekomme ich nicht (unterhaltprüfung wurde durchgeführt)
- ich lebe mit meiner Mutter und Schwester in einer 45m² wohnung
- meine mutter bezieht auch ALG 2 und hat keinerlei verdienst
- im haushalt meiner eltern gibt es sehr viele unstimmigkeiten (unteranderem wegen den zu geringen platz!
deswegen meine entscheidung von zuhause auszuziehen
eine wohnung habe ich nun schon (vertrag unterschrieben)
in einen studentenwohnheim 1raumwohnung warm 265€ warm
als 1. beantrage ich BAB das ist ja vorrangig
Aber BAB+Ausbildungsv.+Kindergeld ergeben zusammen ca 200€ weniger als wie in der jetzigen situation zuhause
nur ich müsste ja jetzt noch die miete dazurechnen das wären ca 400-500€ weniger für mich
man sieht also das es extrem schwierig ist so mit diesen finnanziellenmitteln eine eigene wohnung zu betreiben (aber was anderes bleibt mir durch die sozialen verhältnisse zuhause nicht übrig)
Daher meine frage ..kennen sie eventuell welche die genau die gleiche situation wie ich haben aber trotzdem alg2 bekommen bzw andere unterstützungen...
wäre es eigentlich möglich in meiner situation den auszug von zuhause zu benatragen oder ist das nur sinnvoll für u25 die keine betriebliche ausbildung haben==?? (zwegs umzugskostenbeihilfe)
sorry für den langen Text...aber wie gesagt ich weis kaum weiter und bisher konnte mir niemand meine fragen beantworten ..
MIr freundlichen Grüßen
Tobias aus Zwickau
okey so langsam blicke ich in diesen wirwar durch

ich schildere nocheinmal kurz meine situation
- Bin Azubi im 2.Lehrjahr und 19jahre Jung
- bekomme zurzeit 230€ Ausbildungsvergütung
- dazu 350€ ALG 2
- unterhalt bekomme ich nicht (unterhaltprüfung wurde durchgeführt)
- ich lebe mit meiner Mutter und Schwester in einer 45m² wohnung
- meine mutter bezieht auch ALG 2 und hat keinerlei verdienst
- im haushalt meiner eltern gibt es sehr viele unstimmigkeiten (unteranderem wegen den zu geringen platz!
deswegen meine entscheidung von zuhause auszuziehen
eine wohnung habe ich nun schon (vertrag unterschrieben)
in einen studentenwohnheim 1raumwohnung warm 265€ warm
als 1. beantrage ich BAB das ist ja vorrangig
Aber BAB+Ausbildungsv.+Kindergeld ergeben zusammen ca 200€ weniger als wie in der jetzigen situation zuhause
nur ich müsste ja jetzt noch die miete dazurechnen das wären ca 400-500€ weniger für mich
man sieht also das es extrem schwierig ist so mit diesen finnanziellenmitteln eine eigene wohnung zu betreiben (aber was anderes bleibt mir durch die sozialen verhältnisse zuhause nicht übrig)
Daher meine frage ..kennen sie eventuell welche die genau die gleiche situation wie ich haben aber trotzdem alg2 bekommen bzw andere unterstützungen...
wäre es eigentlich möglich in meiner situation den auszug von zuhause zu benatragen oder ist das nur sinnvoll für u25 die keine betriebliche ausbildung haben==?? (zwegs umzugskostenbeihilfe)
sorry für den langen Text...aber wie gesagt ich weis kaum weiter und bisher konnte mir niemand meine fragen beantworten ..
MIr freundlichen Grüßen
Tobias aus Zwickau
wieso kriegst du eigentlich den vollen ALG2 Regelsatz ? Du hast doch Einkommen das angerechnet werden müsste
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!