Bemessung des Wohngeldes

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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le-tonton
Beiträge: 3
Registriert: 27.06.2006 10:45

Bemessung des Wohngeldes

Beitrag von le-tonton »

Hallo Forum,

ich bin der "Neue" und möchte mich zunächst bei den "Machern" und allen Beteiligten bedanken. Bis auf wenige Ausnahmen erfahre ich hier ein sehr angenehmes Miteinander und Solidarität, etwas also, was in Deutschland doch eher selten anzutreffen ist.

Zu meine Frage: Ich habe unterschiedliche Aussagen bekommen, was die Bemessung des Wohngeldes in Zusammenhang mit Hartz 4 betrifft. Meine Sachbearbeiterin nennt mir einen Betrag von 455.- Euro für mich und meine fünfköpfige Familie. Sie sagt, es handele sich um einen Betrag incl. aller Nebenkosten (ohne Heizung). Anderslautenden Berichten zufolge soll es sich bei der Bemessung um den Betrag ohne Nebenkosten handeln.
Wo kann ich erfahren, was nun richtig ist.
Wir wohnen in der nähe von Kassel. Ich musste meine Selbständigkeit aufgeben und bin nun natürlich damit bewschäftigt, ersteinmal Infos sammeln.

Für Eure Antworten schonmal ein herzliches Danke!

Gruß
Johannes
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite dieser Nachricht!
Gast

Beitrag von Gast »

Deine SB hat recht. Es handelt sich immer um die "Brutto-Kaltmiete".
Im Gegensatz zu Vermietern, Maklern etc., die rechnen immer mit der "Netto-Kaltmiete".

Eine Übersicht über die KdU für den Kreis Kassel findest Du hier:

http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/ ... assel.html
le-tonton
Beiträge: 3
Registriert: 27.06.2006 10:45

"Angemessene Wohnkosten

Beitrag von le-tonton »

Prima,

herzlichen Dank für den Link. Somit ist wieder einmal mehr für Klarheit gesorgt.

Einen schönen, sonnigen Tag wünscht der

Johannes
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite dieser Nachricht!
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