Schulden wegen Arbeitsaufnahme???????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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murmel2
Beiträge: 6
Registriert: 25.05.2006 14:09

Schulden wegen Arbeitsaufnahme???????

Beitrag von murmel2 »

Hallo,wer kann mir bitte sagen, ob die Aussage meiner Sachbearbeiterin zutrifft? Mein Mann hat am 19.06.06 bei einer zeitarbeitsfirma angefangen und wird vorraussichtlich zum 20.07.06 seinen ersten Lohn bekommen. Daraufhin sagte man uns das nur aus Kulanz(!!!) zum 01.07.06 nochmal unsere Leistungen überwiesen werden. Und das wir den gesamten betrag zurückzahlen müßten :shock:.Ist das wirklich der Fall? Bedanke mich im vorraus. Gruß murmel2
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ja, die Aussage stimmt. Die Gehaltszahlung wird im Zuflussmonat (=Monat, in dem das Gehalt überwiesen wird) angerechnet, wenn das Einkommen die AlgII-Leistungen übersteigt, haben Sie für Juli keine Ansprüche mehr.
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Sorry das ich hier so reinplatze aber das verstehe ich nich so ganz.Ich hab z.b seit dem 20.06 arbeit und bekomme erst am 1.8 lohn.Bin ja auch in eine andere stadt gezogen wegen dem job .Bekomme ich dann überbrückungsgeld jetzt am 1.7 ???
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sweetheart
Nach meinem Kenntnisstand bekommst Du für Juli noch Alg 2 da der Lohn erst im August kommt.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Weisst du zufällig auch den Paragraphen?
Ich habe mit einer vom arbeitsamt telefoniert und sie sagte es "kann"sein das ich Überbrückungsgeld bekomme,es ist aber kein musss!Von was soll ich denn dann leben?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie haben nicht einen eventuellen Anspruch auf Überbrückungsgeld, sondern ganz einfach einen Anspruch auf Weiterzahlung von AlgII( kein kann, ein MUSS), da im Juli kein Einkommen zufliesst. Konnte dazu nichts im Gesetz finden, wird wohl in oft nicht allgemein zugänglichen Durchführungsrichtlinien oder durch richterliche Entscheidungen vorgegeben sein.(DJ Termi, weisst du da mehr?)

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiss ich, dass dieser Anspruch besteht und bisher auch von keiner ArGe in Frage gestellt wurde.
Sollte sich Ihre quer stellen, Widerspruch einlegen, ich sehe da kein grosses Problem, die muss zahlen.
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Okay,ich werde morgen mal zum Arbeitsamt gehen und dann mal schauen was die nun sagen.Wielange dauert denn die Bearbeitung oder bekommt man das Geld in bar?Denn ich habe gerad nur noch geld für die letzten Tage im Juni.
Und was muss ich da mitbringen?Also was will das Amt sehn?Perso is klar und was noch?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Wann gibts denn nun Lohn am 20.7 oder 1.8 ? Das ist wichtig. Wenn am 20.7 dann müsst ihr das ALG2 für Juli zurückzahlen, wenn am 1.8 dann ist alles ok.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Hallo Azze,
Murmels Mann erhält den Lohn am 20.07., sweetheart erhält den Lohn am 01.08. Sind zwei verschiedene Fragen.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

ups das hab ich gar ned gemerkt das hier zwei Leute fragen
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Sorry war wohl meine Schuld weil ich einfach meine Frage da mit reingeschrieben habe.
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