als beurlaubte Studentin hartz 4, Ehemann arbeitslos

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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rym
Beiträge: 2
Registriert: 22.06.2006 10:49

als beurlaubte Studentin hartz 4, Ehemann arbeitslos

Beitrag von rym »

Hey, soweit ich mich auf den Studi-Seiten erkundigt habe, ist es als Studentin während der Beurlaubung möglich, hartz4 zu beantragen.

Wer mehr dazu lesen will, hier der Link:

http://www.studis-online.de/StudInfo/wohngeld.php

Meine Frage nun: ich studiere ab oktober, habe derzeit kein Einkommen, da ich nur ab und zu auf Gewerbeschein gearbeitet habe, derzeit aber keine Aufträge anstehen.

Fragen sie denn nach dem Einkommen der letzten Monate? Lege ich da einfach nur die Rechnungen vor? Eine Kündigung habe ich von diesen Jobs ja auch nicht (da die sich nur bei Bedarf melden, so Hostessenservice auf Messen etc.). Geht das die vom Amt was an? Ich mein: die können doch nicht sagen: Kümmern sie sich drum, dass sie einen Nachweis haben, dass sie da wirklich keine Aufträge mehr kriegen oder so :S

Mein Mann ist derzeit ebenfalls arbeitslos- ohne Alg 1. Reicht es denn bei ihm, die Kündigung des Arbeitgebers vorzulegen- oder muß er noch alle Lohnbescheinigungen (war nur ein geringfügiger Job, also fast ohne Sozialabgaben) vorlegen?

Danke im Voraus für Eure Mühen beim Beantworten dieser Fragen...

Viele Grüße aus dem (sonnigen) Berlin!

Rym
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

bei ALG2 geht es ja um die Bedürftigkeit. Und wenn die vorliegt, dann gibts auch was. Natürlich wird geprüft, ob Ihr Ansprüche anderer Leistungsträger habt, z.B. ALG1. Daher nehme ich an, dass Dein Mann ein entsprechendes Schreiben der Agentur für Arbeit vorlegen muß. Also mal dort melden. Mehr sollte da nicht vonnöten sein.

Eigentlich sollte es niemanden interessieren, was Du bisher gemacht hast. Entscheidend ist, ob Du momentan Einkommen hast und welches Vermögen. Einfach mal Antrag stellen, Formulare gibts im Internet. Dann wirst Du ja sehen, was wichtig ist.

Liebe Grüße
Earl
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