
Hartz 4 ablehnen - wegen Anrechnung von Pflegegeld?
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Hartz 4 ablehnen - wegen Anrechnung von Pflegegeld?
Ich weiss net ob sich da evtl wer auskennt.
.Aber kann man einfach zum Amt hingehen und sagen das man KEIN ALG2 mehr haben möchte???Ja ich weiss ist eine doofe frage die meisten wollen es haben.Aber kann man ohne angaben von Gründen sagen ich will es nicht mehr bekommen?????

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Nein es geht darum.Ich bekomme es brauche es auch wirklich.Kein schmuh oder so.Nur kommt meine kleine Nichte zu mir in die Verwandschaftspflege.Ich bekomme entwerde Pflegegeld oder Hartz4.Hartz4 würde mir das komplette Pflegegeld angerechnet werden.Wenn ich nur das Pflegegeld aus der Verwandschaftspflege nehme habe ich mehr.Beim Amt hiess es erst es würde nicht angerechnet.Nun heisst es aber es wird voll angerechnet.Ich habe nun die Nase voll von dem ewigen hin und her.Erst die Dokumente die ich zahlen muss obwohl das Amt sie will.Ich es aber net ersetzt bekomme.Dann fehlen diese Papiere dann diese.So und wenn ich nun dem Amt sage ich will keine Unterstützung mehr brauch ich dieses ganze hin und her net mehr.Zudem weiss hier keiner was der andere macht.Wenn man ein zweites mal Anruft heisst es ich weiss von nix wir melden uns.Das geht nun schon ne Ewigkeit so.
Hm auf Gut Deutsch könnte man auch sagen ich habe einfach die Nasevoll vom Hartz4
Hm auf Gut Deutsch könnte man auch sagen ich habe einfach die Nasevoll vom Hartz4
Zur Anrechnung von Pflegegeld gibt es leider unterschiedliche Gerichtsurteile.
Die einen rechnen es an, die anderen nicht. Ein höchstrichterliches Urteil ist mir dazu nicht bekannt.
Die Sozialgerichte in Gießen und Schleswig sagen, es ist kein Einkommen,
das SG-Hamburg rechnet einen Teil als Einkommen.
Verschiedene juristische Kommentare werten es auch nicht als Einkommen.
Es soll ja dem Unterhalt und der Erziehung des Kindes dienen und nicht dem Unterhalt der Pfegeeltern.
Ein wirklich schlimmes Thema, bei dem mir immer übel wird, wenn ich so wie auch von Dir lese, welch übles Spiel die Behörden mit Menschen treiben.
Die einen rechnen es an, die anderen nicht. Ein höchstrichterliches Urteil ist mir dazu nicht bekannt.
Die Sozialgerichte in Gießen und Schleswig sagen, es ist kein Einkommen,
das SG-Hamburg rechnet einen Teil als Einkommen.
Verschiedene juristische Kommentare werten es auch nicht als Einkommen.
Es soll ja dem Unterhalt und der Erziehung des Kindes dienen und nicht dem Unterhalt der Pfegeeltern.
Ein wirklich schlimmes Thema, bei dem mir immer übel wird, wenn ich so wie auch von Dir lese, welch übles Spiel die Behörden mit Menschen treiben.
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Ja das ist es ja.Ich war beim Amt die eine Sagte es wird nicht angerechnet weil es wie du schon sagst es dem Kind zusteht oder halt dem Lebensunterhalt.Dann bekomm ich 2 Wochen später ein Schreiben in dem alles aufgelistet ist.Und es wurde VOLL angerechnet.Ich kann froh sein das ich net noch was hinbringen muss...
Ja einmal so und anderes mal so.Und damit ich auf die net mehr angewiesen bin.Weil ich aj durch die Pflegschaft nicht mehr vollzeiteinstellbar bin machen die eh stress.Wissen das die kleine schon da ist aber weil noch nix geregelt ist wegend en Geldern MUSS ich Vollzeitarbeiten annehmen.Wollen das ich von 8-15Uhr zu Unterrichten gehe.Obwohl bekannt ist das es net geht.Ja und um da net ewig angewiesen zusein will ich Freiwillig auf das ALG2 verzichten.ABER darf ich das einfach so???Eigendlich müssten die ja froh sein wem weniger zuhaben.Nur kann ich das Ohne angaben von Gründen????????
Ja einmal so und anderes mal so.Und damit ich auf die net mehr angewiesen bin.Weil ich aj durch die Pflegschaft nicht mehr vollzeiteinstellbar bin machen die eh stress.Wissen das die kleine schon da ist aber weil noch nix geregelt ist wegend en Geldern MUSS ich Vollzeitarbeiten annehmen.Wollen das ich von 8-15Uhr zu Unterrichten gehe.Obwohl bekannt ist das es net geht.Ja und um da net ewig angewiesen zusein will ich Freiwillig auf das ALG2 verzichten.ABER darf ich das einfach so???Eigendlich müssten die ja froh sein wem weniger zuhaben.Nur kann ich das Ohne angaben von Gründen????????
Hallo Luci,
Du hast doch gute Gründe, Hartz4 abzulehnen, die hast Du doch gerade schön hier aufgelistet. Du bist es leid, nicht genau zu wissen, woran Du bist, Ausgaben für Dokumente zu tätigen, die Du nicht erstattet bekommst und außerdem so kundenunfreundlich behandelt zu werden.
Du ziehst Deinen Antrag zurück und teilst denen das alles schriftlich mit. Auch, daß Du die erwähnte Vollzeitstelle nicht antreten kannst, da Du ein Pflegschaftsverhältnis hast. Schildere denen ruhig noch mal ausführlich die Situation und bitte auf jeden Fall darum, daß Sie Dir eine Bestätigung schicken, dieses Schreiben von Dir zur Kenntnis genommen zu haben.
Kannst ja nochwas einbauen von wegen: diese Verhältnisse sind unzumutbar, lege Beschwerde ein...
Was denkst Du?
Earl
Du hast doch gute Gründe, Hartz4 abzulehnen, die hast Du doch gerade schön hier aufgelistet. Du bist es leid, nicht genau zu wissen, woran Du bist, Ausgaben für Dokumente zu tätigen, die Du nicht erstattet bekommst und außerdem so kundenunfreundlich behandelt zu werden.
Du ziehst Deinen Antrag zurück und teilst denen das alles schriftlich mit. Auch, daß Du die erwähnte Vollzeitstelle nicht antreten kannst, da Du ein Pflegschaftsverhältnis hast. Schildere denen ruhig noch mal ausführlich die Situation und bitte auf jeden Fall darum, daß Sie Dir eine Bestätigung schicken, dieses Schreiben von Dir zur Kenntnis genommen zu haben.
Kannst ja nochwas einbauen von wegen: diese Verhältnisse sind unzumutbar, lege Beschwerde ein...
Was denkst Du?
Earl
If in danger or in doubt,
run in circles, scream or shout.
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Hallo!
Der Verzicht auf SGB2-Leistungen sollte doch wirklich kein Problem sein...
Da genügt m.E. die einfache schriftliche Erklärung, daß die Leistung ab dem Tag xyz wegen Wegfalls der Hilfebedüftigkeit nicht mehr in Anspruch genommen wird - und basta. Vor Abgabe dieser Erklärung sollte aber unbedingt auch eine ganz andere Frage beantwortet sein: wie ist denn während des Bezuges von Pflegegeld der eigene Krankenversicherungsschutz gewährleistet??? Ohne Alg2-Bezug ist man in aller Regel durch das SGB2 nicht krankenversichert! Und was ist mit den Beitragszeiten für die Rentenversicherung???
M.f.G.
wuschel04
Der Verzicht auf SGB2-Leistungen sollte doch wirklich kein Problem sein...

Da genügt m.E. die einfache schriftliche Erklärung, daß die Leistung ab dem Tag xyz wegen Wegfalls der Hilfebedüftigkeit nicht mehr in Anspruch genommen wird - und basta. Vor Abgabe dieser Erklärung sollte aber unbedingt auch eine ganz andere Frage beantwortet sein: wie ist denn während des Bezuges von Pflegegeld der eigene Krankenversicherungsschutz gewährleistet??? Ohne Alg2-Bezug ist man in aller Regel durch das SGB2 nicht krankenversichert! Und was ist mit den Beitragszeiten für die Rentenversicherung???
M.f.G.
wuschel04
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Hallo Wuschel
mit der Krankenversicherung mach ich mir keine gedanken.Ich bin eh Familienversichert über meinen getrenntlebenden Mann.Scheiden wollen wir uns erst mal auch net lassen.
Luci ist über Ihre leibliche Mutter also meiner Schwester versichert.
Ich müsste ab den 1.Oktober einen neuen Antrag stellen auf ALG2.Könnte ich das net einfach sein lassen???Einfach gar keinen mehr stellen???
mit der Krankenversicherung mach ich mir keine gedanken.Ich bin eh Familienversichert über meinen getrenntlebenden Mann.Scheiden wollen wir uns erst mal auch net lassen.
Luci ist über Ihre leibliche Mutter also meiner Schwester versichert.
Ich müsste ab den 1.Oktober einen neuen Antrag stellen auf ALG2.Könnte ich das net einfach sein lassen???Einfach gar keinen mehr stellen???
Hallo!
Einfach keinen weiteren Antrag zu stellen kann eine Möglichkeit sein... aber
wenn das Pflegegeld z.B. erst ab November "fließt", wäre der Oktober "verloren". Anders herum: wenn das Pflegegeld bereits jetzt "fließt", würde es sich wohl auf den jetzigen Alg2-Anspruch auswirken???
Ein anderer Gesichtspunkt: wenn tatsächlich kein "Interesse" mehr an "Hartz IV" besteht, sollte das der Fallmanager m.E. schon wissen..... der tut dann auch nichts "Integratives" mehr...
M.f.G.
wuschel04
Einfach keinen weiteren Antrag zu stellen kann eine Möglichkeit sein... aber
wenn das Pflegegeld z.B. erst ab November "fließt", wäre der Oktober "verloren". Anders herum: wenn das Pflegegeld bereits jetzt "fließt", würde es sich wohl auf den jetzigen Alg2-Anspruch auswirken???
Ein anderer Gesichtspunkt: wenn tatsächlich kein "Interesse" mehr an "Hartz IV" besteht, sollte das der Fallmanager m.E. schon wissen..... der tut dann auch nichts "Integratives" mehr...
M.f.G.
wuschel04