Wohnung nach 14Mon. plötzlich zu gross!?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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mr.w
Beiträge: 7
Registriert: 30.04.2006 19:54
Wohnort: bei H

Wohnung nach 14Mon. plötzlich zu gross!?!

Beitrag von mr.w »

Hallo zusammen,
wir, (meine Frau und ich, beide 61J.) sind letztes Jahr am 1.4. in eine neue Wohnung gezogen, weil die vorherige zu gross geworden war.
Alles genehmigt, sogar Zuschuss zu Umzugskosten bekommen.
Zwischenzeitlich auch weiterbewilligt.
Jetzt bekomme ich ein Schreben: "die Wohnung ist unangemessen gross", nämlich genau 4qm (VIER).
Wie kann sowas angehen? Gesetze haben sich doch dahingehend nicht geändert, oder?
Habe nun bis zum 31.12.06 Zeit bekommen, mir ne neue, angemessene Wohnung zu suchen. Ach ja, die Hezkosten sind auch plötzlich um € 6,oo zu hoch!
Ich will doch in meinem Alter nicht andauernd umziehen, nur weil da irgendein "Hirni" meint, er könne evtl. noch 10 €uronen einsparen.
Wenn mir da jemand einen Rat geben kann, schonmal Danke!!!

Freundlich grüsst
Werner
"Eine Million Steuerzahler verhalten sich vernünftiger
als eine öffentliche Hand..."
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Tja manchmal muss man einfach nicht verstehen was die ARGE da so treibt, einfach mal mit dem zuständigen SB darüber reden. Argumentieren das ein Umzug absolut unwirtschaftlich sei. Für die paar Kröten monatliche Einsparung ist kein Umzug sinnvoll, schon gar nicht wenn alles vorher genemigt worden ist. Die Unterlagen dazu würde ich denen erstmal unter die Nase reiben.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

und wenn das nicht klappt, bleibt der Rechtsweg.
1. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
und bei Ablehnung
2. vor dem Sozialgericht klagen.
Denke mal nicht, dass ein Sozialgericht so ein Handeln der ArGe unterstützen würde.
mr.w
Beiträge: 7
Registriert: 30.04.2006 19:54
Wohnort: bei H

Beitrag von mr.w »

Danke für Eure schnellen Antworten! Werde dann erst mal mit der SB reden und dann mal weitersehen.
Werde hier berichten, zu welchem Ergebnis man gekommen ist.
Nochmals ein dickes Danke.

Freundliche Grüsse
Werner
"Eine Million Steuerzahler verhalten sich vernünftiger
als eine öffentliche Hand..."
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