Harz 4 , Hausbesitz,Vermögen,was darf man besitzen?,!lesen!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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iser
Beiträge: 1
Registriert: 19.06.2006 14:13

Harz 4 , Hausbesitz,Vermögen,was darf man besitzen?,!lesen!

Beitrag von iser »

Hallo liebe Gemeinde.

Ich stelle hier ein paar Fragen für meine Schwägerin.

Folgendes ist passiert.

Meine Schwägerin ist nach langen Jahren mit dem Alter von 46 Jahren von der Firma ausgeschieden.
Sie befindet sich nun im Moment noch im Arbeitsverhältnis in so einer Art Auffanggesellschaft wobei sie noch cirka 12 Monate dabei ist.
Dann in 12 Monaten ist sie endgültig arbeitslos.
Nun meine Schwägerin hat eine sehr hohe Abfindung erhalten und hat noch einiges erspartes.
Es würde reichen für ein Haus ,da sie ja noch ein Baugrundstück hat.
Sie hat nun grosse Angst,dass sie in ihrem Alter keine Arbeitsstelle mehr bekommt , was ja verständlich ist.
Mir , Ihr ist bekannt , dass , wenn sie eigenes Vermögen hat , ausser ein Haus dass sie bewohnt, dass sie dann kein Harz 4 bekommen kann , sondern sich sogar dann selber versichern muss.

Frage:
Was für Möglichkeiten gibt es ?
Kann sie sich noch in den nächsten 24 Monaten ein Eigenheim zulegen.
Das Amt meint ! Nein ! wenn es kurz davor wäre bevor Harz 4 auf sie zu käme , das sie behaupten würden sie hätte sich bewusst in die Situation gesetzt und sich vorher noch mal das Geld augegeben hat um doch noch Harz 4 zu bekommen.
Ich würde mich freuen , wenn Ihr mir näheres , besonders über die Möglichkeiten die man machen kann , oder hat , schreiben könnten.
Vielen Dank an Euch alle im voraus.

Gruss iser
Gast

Beitrag von Gast »

Sie bekommt doch ersteinmal 1 Jahr lang ALG-I.

Aus meiner Sicht ist das ganze eine Rechenaufgabe.

Ab damit zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Steph1979
Beiträge: 3
Registriert: 19.06.2006 12:04

Beitrag von Steph1979 »

Und wer weiss, vielleicht hat sie Glück und bekommt doch eine neue Arbeitsstelle.

Allerdings würde ich mit dem Haus auch noch etwas warten, egal, wie hoch die Abfindung gewesen ist!

Gruss, Stephanie
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Ich gebe mal so ein kleinen Leisen Tipp: Sparvertrag machen und das Geld da drauf packen! Darauf achten das es keine Zinsen gibt, sonst Zählt es als einkommen!

Wie lange der Anspruch auf ALG I ist sieht man hier !
http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... sdauer.pdf
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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