Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich bin seit einigen Jahren selbständig, da das Geschäft aber rückläufig
wurde, kann ich meine Kosten nicht mehr richtig decken.
Meine erste Frage wäre, kann auch ein selbständiger Anspruch auf
Hartz4 haben? Sonst müsste man ja wohl oder übel auf der Strasse leben.
Muss ich meine Selbständigkeit aufgeben?
Mein Problem ist folgendes ich wohne noch bei meiner Mutter
und habe Ihr ein entsprechendes monatl. entgelt zu zahlen.
Wenn Sie dies nicht kriegt, müsste Sie unser Haus verkaufen,
weil Sie dann die RAten nicht mehr tragen kann.
Wenn ich aber jetzt einen Zuschuss bekommen würde, weil ich
hier wohne, dann würde man das HAus retten können.
Deshalb gibt es für mich nur 2 Anternativen
1. Geschäft aufegeben und Hartz4 beantragen und versuchen das HAus
mit zu halten
2. Wieder Gas geben und vielleicht für 1 Jahr ne Unterstützung zu bekommen, damit ich wenigstens leben kann.
Sprich entweder ne Wohnung bzw. einen Zuschuss für zu HAuse.
Und dann innerhalb eines Jahres wieder das GEschäft ankurbeln.
Zur Zeit kann ich nicht die Kosten durch die Einnahmen decken
für Büro usw. , da bleibt bei mir nichts mehr übrig.
HAbe schon etliche tausend euro aus Altersvorsorge Verträgen usw. geholt um weiter zu kommen.
Aber jetzt geht es nicht mehr.
Könnt Ihr mir mal paar Tipps geben, wäre sehr dankbar.
Klausi.
Unterstützung trotz Selbständigkeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Klausi76,
ich kann Dir nur Raten mal mir Deiner zuständigen IHK zu sprechen, die haben speziell dafür einen Sachbearbeiter und arbeiten mit Schuldnerberatungen zusammen, zumindest ist das in Düsseldorf so.
Bei uns ist fast der selbe Fall eingetreten, und wir bekommen Geld, war zwar ein steiniger Weg den die IHK uns empfohlen hat, aber es geht, und vorallem es steht Dir unter gewissen Vorraussetzungen zu !!!
Die Selbstständigkeit muss nicht immer aufgegeben werden, wichtig ist dafür, das Aussicht auf Erholung der Firma durch Aussetztung der monatlichen priv. Entnahmen gegeben ist. U N D, dass der Sachbearbeiter sich gut auskennt mit Selbstständigen, oder willens ist sich zu bemühen eine Lösung zu finden.
Schau Dir doch mal im Forum auf Seite 2 die Beiträge unter dem Titel "Staat zwingt zur Gewerbeaufgabe ???" an !!! Da habe auch ich schon meine Erfahrungen geschildert !!!!
Wichtig:
Dies sind nur meine persönlichen Erfahrungen, nicht mehr, keine Rechtsauskünfte !!!!!!!!!!!!!
ich kann Dir nur Raten mal mir Deiner zuständigen IHK zu sprechen, die haben speziell dafür einen Sachbearbeiter und arbeiten mit Schuldnerberatungen zusammen, zumindest ist das in Düsseldorf so.
Bei uns ist fast der selbe Fall eingetreten, und wir bekommen Geld, war zwar ein steiniger Weg den die IHK uns empfohlen hat, aber es geht, und vorallem es steht Dir unter gewissen Vorraussetzungen zu !!!
Die Selbstständigkeit muss nicht immer aufgegeben werden, wichtig ist dafür, das Aussicht auf Erholung der Firma durch Aussetztung der monatlichen priv. Entnahmen gegeben ist. U N D, dass der Sachbearbeiter sich gut auskennt mit Selbstständigen, oder willens ist sich zu bemühen eine Lösung zu finden.
Schau Dir doch mal im Forum auf Seite 2 die Beiträge unter dem Titel "Staat zwingt zur Gewerbeaufgabe ???" an !!! Da habe auch ich schon meine Erfahrungen geschildert !!!!
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Dies sind nur meine persönlichen Erfahrungen, nicht mehr, keine Rechtsauskünfte !!!!!!!!!!!!!
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
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Re: Unterstützung trotz Selbständigkeit
Hallo Klausi,klausi76 hat geschrieben:Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich bin seit einigen Jahren selbständig, da das Geschäft aber rückläufig
wurde, kann ich meine Kosten nicht mehr richtig decken.
Meine erste Frage wäre, kann auch ein selbständiger Anspruch auf
Hartz4 haben? Sonst müsste man ja wohl oder übel auf der Strasse leben.
Klausi.
ich selbst bin in der gleichen Lage wie du, ( siehe Seite 2 Staat zwingt zur Gewerbeaufgabe )
Uns wurde Hartz4 zugesagt, müssen allerdings regelmässig die Geschäftsunterlagen nachweisen. Ist ja auch fair.
Da wir bisher kein eff. Gewinn haben, bekommen wir die volle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Was du brauchst ist eine Aufstellung ( ev. vom Steuerberater) wonach die Behörde dein Gewinn berechnen kann.
Aber Vorsicht: Ein komulierter Wert wird zur Berechnung herangezogen.0
Nach den Belegen des Steuerberaters kannst du nicht gehen, da einige Ausgaben dort nicht berücksichtigt werden. Lösung:
Lasse dir von deinem Steuerberater eine gesonderte Aufstellung geben, wo alle laufende Ausgaben berücksichtigt werden.
Viel Glück und halte mich mal auf dem Laufenden...
Schlummi
Jetzt ist der Beitrag schon auf Seite 3
Darum hier der direkte Link
Staat zwingt zur Gewerbeaufgabe
Grüße Flunk
Darum hier der direkte Link
Staat zwingt zur Gewerbeaufgabe
Grüße Flunk
Hallo,
zu erst dachte ich schon mir antwortet keiner.
Vielen lieben Dank an Euch alle.
Mir geht es nicht um das Geld, sondern viel mehr darum,
dass Haus meiner Eltern zu halten.
Ich wohne noch bei meiner Mutter.
Gibt es dafür einen Zuschuss?
Ich will zur Zeit keine eigene Wohnung.
Dann kann man unser Haus halten.
HAtte gehört für ne Wohnung gäbe es so um die 315 Kalt.
Wie ist das aber, wenn ich bei meiner Mutter lebe.
Mit einer ähnlich hohen Summe könnte ich ohne Probleme
zu hause wohnen und das Haus retten.
Habe sämtliche Kosten gekündigt, Altersvorsorge usw.
Private KV besteht noch.
Bitte noch malum Eure Hilfe.
Danke.
Klausi
zu erst dachte ich schon mir antwortet keiner.
Vielen lieben Dank an Euch alle.
Mir geht es nicht um das Geld, sondern viel mehr darum,
dass Haus meiner Eltern zu halten.
Ich wohne noch bei meiner Mutter.
Gibt es dafür einen Zuschuss?
Ich will zur Zeit keine eigene Wohnung.
Dann kann man unser Haus halten.
HAtte gehört für ne Wohnung gäbe es so um die 315 Kalt.
Wie ist das aber, wenn ich bei meiner Mutter lebe.
Mit einer ähnlich hohen Summe könnte ich ohne Probleme
zu hause wohnen und das Haus retten.
Habe sämtliche Kosten gekündigt, Altersvorsorge usw.
Private KV besteht noch.
Bitte noch malum Eure Hilfe.
Danke.
Klausi
Hallo Klausi,
mit dem Haus kenn ich mich auch nicht gut aus, aber vom Grundsatz her icht erst mal zu klären, ob Du und Deine Mutter eine Bedarfsgemeinschaft habt, oder ob jeder getrennt geht. Bei der Bedarfsgemeinschaft kommt es auf das gesammte Einkommen der Gemeinschaft an. Auch wenn das Haus noch belastet ist, dann so etwas für Miete gegengerechnet werden, wenn Du einen Mietvertrag mit Deiner Mutter hast, könnten zwei getrennte Ansprüche durchgehen, dass bekommst Du auch MIete, aber keine 315 EUR kalt, das geht nach Dir zustehenden qm, Personenzahl, und nicht zu vergessen die Angemessenheit !!!
Vielleicht meldet sich bei Dir noch jemand der es gebauer weis !!!!
mit dem Haus kenn ich mich auch nicht gut aus, aber vom Grundsatz her icht erst mal zu klären, ob Du und Deine Mutter eine Bedarfsgemeinschaft habt, oder ob jeder getrennt geht. Bei der Bedarfsgemeinschaft kommt es auf das gesammte Einkommen der Gemeinschaft an. Auch wenn das Haus noch belastet ist, dann so etwas für Miete gegengerechnet werden, wenn Du einen Mietvertrag mit Deiner Mutter hast, könnten zwei getrennte Ansprüche durchgehen, dass bekommst Du auch MIete, aber keine 315 EUR kalt, das geht nach Dir zustehenden qm, Personenzahl, und nicht zu vergessen die Angemessenheit !!!
Vielleicht meldet sich bei Dir noch jemand der es gebauer weis !!!!
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
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