HArtz4 im Mutterschutz
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
HArtz4 im Mutterschutz
Hallo
ICh hab mal ne Frage und hoffe das mir einer von euch weiterhelfen kann.
Ich bin im vierten Monat schwanger und habe aufgrund von Komplikationen ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin erteilt bekommen. Heut früh war ich bei der BA und hab das da eingereicht und die bearbeiterin meinte sie weiß garnicht ob mir dann weiterhin hartz4 zustünde und irgendwie wusste das da keiner weiter.Jetzt hab ich ziemlich Panik das ich hier demnächst nen Brief bekommen in dem die LEistungen eingestellt werden da ich ja im moment dem Arbeitsmarkt somit nich zur Verfügung stehe. Kennt sich damit vielleicht jemand aus, ich wär sehr dankbar wenn mir jemand Auskunft oder eigene Erfahrung berichten könnte.
Lieben Gruß
Paula
ICh hab mal ne Frage und hoffe das mir einer von euch weiterhelfen kann.
Ich bin im vierten Monat schwanger und habe aufgrund von Komplikationen ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin erteilt bekommen. Heut früh war ich bei der BA und hab das da eingereicht und die bearbeiterin meinte sie weiß garnicht ob mir dann weiterhin hartz4 zustünde und irgendwie wusste das da keiner weiter.Jetzt hab ich ziemlich Panik das ich hier demnächst nen Brief bekommen in dem die LEistungen eingestellt werden da ich ja im moment dem Arbeitsmarkt somit nich zur Verfügung stehe. Kennt sich damit vielleicht jemand aus, ich wär sehr dankbar wenn mir jemand Auskunft oder eigene Erfahrung berichten könnte.
Lieben Gruß
Paula
Die Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale
Hallo Paula,
habe noch ein paar Fragen vorher:
Beziehst Du z.Zt. Leistungen? ALG1 oder ALG2 oder arbeitest Du und kannst jetzt in Deinem Job nicht weiterarbeiten wegen des Berufsverbots?
In letzterem Fall zahlt der Arbeitgeber weiter den Lohn/Gehalt. Bei Bezug von Leistungen können sie Dir nicht gekürzt werden nur weil Du Beschäftigungsverbot hast. Das widerspräche ja dann dem Mutterschutzgesetz, da Du dann finanziell schlechter als vorher gestellt bist. Wenn einer krank ist (und das meldet) dann kann ihm kein ALG1 gekürzt werden und auch kein ALG2, letzteres geht eh nach Bedürftigkeit.
Schreib doch mal Details zu Deiner Situation.
Earl
habe noch ein paar Fragen vorher:
Beziehst Du z.Zt. Leistungen? ALG1 oder ALG2 oder arbeitest Du und kannst jetzt in Deinem Job nicht weiterarbeiten wegen des Berufsverbots?
In letzterem Fall zahlt der Arbeitgeber weiter den Lohn/Gehalt. Bei Bezug von Leistungen können sie Dir nicht gekürzt werden nur weil Du Beschäftigungsverbot hast. Das widerspräche ja dann dem Mutterschutzgesetz, da Du dann finanziell schlechter als vorher gestellt bist. Wenn einer krank ist (und das meldet) dann kann ihm kein ALG1 gekürzt werden und auch kein ALG2, letzteres geht eh nach Bedürftigkeit.
Schreib doch mal Details zu Deiner Situation.
Earl
If in danger or in doubt,
run in circles, scream or shout.
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Hallo
Ja ich beziehe ALG 2 habe nicht gearbeitet hatte nur an einer MAE teilgenommen was ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes (da steht drin: Beschäftigungsverbot nach Paragraph3 ABS.1)
Ich hab jetzt richtig Panik das ich ende des monats ohne Geld da stehe...
LG
Ja ich beziehe ALG 2 habe nicht gearbeitet hatte nur an einer MAE teilgenommen was ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes (da steht drin: Beschäftigungsverbot nach Paragraph3 ABS.1)
Ich hab jetzt richtig Panik das ich ende des monats ohne Geld da stehe...
LG
Die Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale
Brauchst Du nicht haben. Schliesslich bist Du nach wie vor beduerftig, und fuer diese Beduerftigkeit ist ALG2 ja gedacht.K_Paula hat geschrieben: Ich hab jetzt richtig Panik das ich ende des monats ohne Geld da stehe...
LG
Wie kommst Du eigentlich zu dieser Panik? Hat DIr jemand ne Leistungskuerzung in AUssicht gestellt oder was ist da gelaufen? Es duerfte sich ueberhaupt nichts aendern. Du hast das Beschaeftigungsgebot der ARGE gemeldet und gut ist. Schliesslich hast Du Dir das ja nicht ausgesucht, daß Dich Deine Aerztin "krank" schreibt.
Sollte es PRobleme geben, dann melde Dich mal. In dem Fall waere dann ein Widerspruch noetig.
Gruss
Earl
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run in circles, scream or shout.
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die Madame die meinen fall bearbeitet hat freitag hat gesagt sie wisse nicht ob mir jetzt noch alg2 zustünde....fand ich sehr beunruhigend und jetzt hab ich halt angst das sie die leistungen einstellt aber eigentlich ist es ja keine krankschreibung sondern ein beschäftigungsverbot nach §3 abs.1 mutterschutzgesetz...ja klar werd ich mich dann melden *grins
danke
LG
Paula
danke
LG
Paula
Die Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale
Hallo Paula,
ist mir auch schon vorgekommen, dass die Sachbearbeiter noch nicht gleich wissen, was in einer neuen Situation zu tun ist. Hoffen wir mal, dass sich Deine Bearbeiterin gut schlau gemacht hat und das Richtige tut. Schliesslich kommt das nicht allzu haeufig vor, dass Leute Beschaeftigungsverbot bekommen. Ich finde es aber nicht besonders nett, wenn sie dann solche Bemerkungen macht, besonders wenn es um die Existenzgrundlage geht.
Wünsche Dir alles Gute und freue mich auf Deine (positive) Nachricht. Helfe auch gern weiter!
Gruß
Earl
ist mir auch schon vorgekommen, dass die Sachbearbeiter noch nicht gleich wissen, was in einer neuen Situation zu tun ist. Hoffen wir mal, dass sich Deine Bearbeiterin gut schlau gemacht hat und das Richtige tut. Schliesslich kommt das nicht allzu haeufig vor, dass Leute Beschaeftigungsverbot bekommen. Ich finde es aber nicht besonders nett, wenn sie dann solche Bemerkungen macht, besonders wenn es um die Existenzgrundlage geht.
Wünsche Dir alles Gute und freue mich auf Deine (positive) Nachricht. Helfe auch gern weiter!
Gruß
Earl
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das ist richtig lieb ich werd auch montag nochmal hingehen und sie darauf hinweisen das sie da in einer beratenden funktion sitzt und sich doch bitte schlau machen möchte schließlich mach ich mir hier nur sorgen seit dem und das kann ja nich sinn der sache sein...das ist sehr lieb @earl...bist du auch aus Berlin ?
LG
LG
Die Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale