Umzugskostenübernahme Alg2 Bezieher mit 2 Kinder !?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mcfit
Beiträge: 5
Registriert: 08.01.2006 19:13

Umzugskostenübernahme Alg2 Bezieher mit 2 Kinder !?

Beitrag von mcfit »

hallo,

ich bin seit Januar2006 Alg2 bezieher, meine Frau ist im 5.Monat Schwanger und wir haben noch ein Kind (16Monate).

unsere jetzige Wohnung ist eine 2 1/2 raum Wohnung also ohne Kinderzimmer, wir möchten in eine grösere Wohnung umziehen allerdings fehlt uns hierbei das finanzielle. Wir werden auch zur zeit von der Schuldnerberatung betreut.

meine frage jetzt, würde uns das Arbeitsamt in meiner Situation beim Umzug finanziell unterstützen ?

Umzugskosten+evtl.Kinderzimmer möbel usw.
mcfit
Beiträge: 5
Registriert: 08.01.2006 19:13

Beitrag von mcfit »

keine Antwort auf meine Frage ????????????????
Gast

Beitrag von Gast »

Da solltet ihr mal in eure kommunalen Regelungen für Wohnraum nachschauen. Für 4 Personen müssten so um die 85 m² angemessen sein.
mcfit
Beiträge: 5
Registriert: 08.01.2006 19:13

Beitrag von mcfit »

unsere jetzige wohnung hat 52qm mit 3 Personen.

würde das Arbeitsamt uns den Umzug genehmigen ? sprich auch finanziell unterstützen ?
Gast

Beitrag von Gast »

Schaue bitte in eure kommunalen Regelungen rein. Das steht da drin.
mcfit
Beiträge: 5
Registriert: 08.01.2006 19:13

Beitrag von mcfit »

kommunalen Regelungen !!!!

was ist das denn ?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Hat eure aktuelle Wohnung schon 3 Zimmer ? Dann könnte es sein das die ARGE einen Umzug für nicht notwendig ansieht. Solltet ihr nur 2 Zimmer haben , habt ihr da schon bessere Chancen.

Bei mir war ein Umzug laut ARGE auch nicht notwendig , obwohl nur 33m² für meine Frau und mich und nur 1 Zimmer. Musste leider alle Kosten selber tragen.

Einfach mal beantragen und zwar schriftlich, dann musst du sehen was die ARGE dazu sagt.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Gast

Beitrag von Gast »

mcfit hat geschrieben:kommunalen Regelungen !!!!

was ist das denn ?
Eine Kommune ist die Stadt oder die Gemeinde in der Du wohnst.
Die haben für die "Kosten der Unterkunft und Heizung" Regeln aufstellen müssen, da im Gesetz nur von "angemessenen" Kosten die Rede ist.

Eine Auswahl von kommunalen Regelungen findest Du bei Tacheles:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

Sollte die für Dich zutreffende Regelung nicht dabei sein, fordere sie von der für Dich zuständigen ARGE oder Optionskommune an.
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