Umzugskostenübernahme Alg2 Bezieher mit 2 Kinder !?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Umzugskostenübernahme Alg2 Bezieher mit 2 Kinder !?
hallo,
ich bin seit Januar2006 Alg2 bezieher, meine Frau ist im 5.Monat Schwanger und wir haben noch ein Kind (16Monate).
unsere jetzige Wohnung ist eine 2 1/2 raum Wohnung also ohne Kinderzimmer, wir möchten in eine grösere Wohnung umziehen allerdings fehlt uns hierbei das finanzielle. Wir werden auch zur zeit von der Schuldnerberatung betreut.
meine frage jetzt, würde uns das Arbeitsamt in meiner Situation beim Umzug finanziell unterstützen ?
Umzugskosten+evtl.Kinderzimmer möbel usw.
ich bin seit Januar2006 Alg2 bezieher, meine Frau ist im 5.Monat Schwanger und wir haben noch ein Kind (16Monate).
unsere jetzige Wohnung ist eine 2 1/2 raum Wohnung also ohne Kinderzimmer, wir möchten in eine grösere Wohnung umziehen allerdings fehlt uns hierbei das finanzielle. Wir werden auch zur zeit von der Schuldnerberatung betreut.
meine frage jetzt, würde uns das Arbeitsamt in meiner Situation beim Umzug finanziell unterstützen ?
Umzugskosten+evtl.Kinderzimmer möbel usw.
Hat eure aktuelle Wohnung schon 3 Zimmer ? Dann könnte es sein das die ARGE einen Umzug für nicht notwendig ansieht. Solltet ihr nur 2 Zimmer haben , habt ihr da schon bessere Chancen.
Bei mir war ein Umzug laut ARGE auch nicht notwendig , obwohl nur 33m² für meine Frau und mich und nur 1 Zimmer. Musste leider alle Kosten selber tragen.
Einfach mal beantragen und zwar schriftlich, dann musst du sehen was die ARGE dazu sagt.
Bei mir war ein Umzug laut ARGE auch nicht notwendig , obwohl nur 33m² für meine Frau und mich und nur 1 Zimmer. Musste leider alle Kosten selber tragen.
Einfach mal beantragen und zwar schriftlich, dann musst du sehen was die ARGE dazu sagt.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Eine Kommune ist die Stadt oder die Gemeinde in der Du wohnst.mcfit hat geschrieben:kommunalen Regelungen !!!!
was ist das denn ?
Die haben für die "Kosten der Unterkunft und Heizung" Regeln aufstellen müssen, da im Gesetz nur von "angemessenen" Kosten die Rede ist.
Eine Auswahl von kommunalen Regelungen findest Du bei Tacheles:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
Sollte die für Dich zutreffende Regelung nicht dabei sein, fordere sie von der für Dich zuständigen ARGE oder Optionskommune an.