Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich (männlich) möchte mit einer Frau zusammen in eine WG ziehen. Ich war heute bei der ARGE und habe das kund getan, hatte auch schon den Mietvertrag im Gepäck. Leider wurde ich zurückgewiesen, dass das so ohne weiteres nicht alles nachvollziehbar wäre. Man glaubte mir erstmal nicht, dass es sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Das müsse geprüft werden und ob die Wohnung überhaupt WG-tauglich wäre. Mich würde aber niemand hindern in die Wohnung einzuziehen. Wenn ich sie alleine nehmen würde, wäre das kein Porblem. Sie hat 62m² und kostet 299 Euro/warm. Bei 276 läge die Grenze und den Rest müsse ich dann halt drauf zahlen.
Verkehrte Welt?
Wer kann mir sagen was ich tun soll. Ich will die Wohnung ja haben und auch die WG in der Konstellation. Wie ist die Rechtslage in solchen Fällen?
Um hier sinnvoll zu antworten, wäre zumindest wichtig zu wissen, ob Sie unter 25 Jahre alt sind.
Wenn Sie älter sind, kann Ihnen keine Behörde verbieten, umzuziehen. Sie müssen nur alle mit dem Umzug verbundenen Kosten alleine tragen. Dabei ist es völlig egal, ob die ArGe Ihnen unterstellt, Sie würden mit einer Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben wollen.
Wichtig wird ja die Frage erst bei den Lebenshaltungskosten. Nach den aktuell geänderten Gesetzen wurde jetzt nur die Beweisumkehr eingeführt, d.h. Sie müssen ggfs. beweisen, dass Sie in nicht als Paar zusammen leben.
danke für die Antwort. Ich werde dieses Jahr 30. Dieses Beratungsgespräch lief, im Nachhinein betrachtet, schon ein wenig merkwürdig.
Bei genauer Betrachtung der Sachlage, würde das bedeuten, dass ich den Vertrag einfach unterschreiben könnte und die ARGE somit keine wirklich nachvollziehbaren Gründe hätte, die neue Wohnung nicht zu bezahlen.