Hallo, ich bin Martin und bin neu hier.
Ich bin gerade über google auf diese tolle Seite gestoßen. Leider habe ich bisher nirgendwo anders Informationen gefunden und kann zur Zeit dieses kleine ALG II Buch vom Amt nicht finden.
Meine Situation ist folgende: Ich hab vor 2 Monaten meine Berufsausbildung abgeschlossen und bin nun ALG II Bezieher auf Jobsuche. Soweit alles kein Problem, außer dass ich es erstaunlich finde, dass in allen Stellenanzeigen immer jahrelange Berufserfahrung gefordert wird, man(frau) aber am besten erst 20 sein soll...naja.
Ich bin auch echt wild darauf, endlich nen Job zu kriegen, da ich durch meine Ausbildung noch Schulden durch nen Bildungskredit hab u.m.
Nun wird es bei mir die Tage wohl erstmal soweit sein, dass ich ne ABM oder MAE aufgedrückt bekomme, was ja auch okay ist, allerdings will ich im Juli 2 Wochen zu meiner Freundin, da wir uns verloben wollen. Ich weiß, dass ist natürlich privat und mein Problem, aber da sie in der Türkei wohnt und viel studiert sehen wir uns nur sehr selten. Ich bräuchte nun als im Juli 14 Tage (bzw 10 Arbeitstage) Urlaub. Ich arbeite ja aber momentan nicht mal, darf mich ja aber eigentlich nicht vom Jobcenter enfernen.
Nun trau ich mich auch gerade nicht so ganz die nette Frau vom Jobcenter so direkt darauf anzusprechen, weil mir halt schon durchaus klar ist, dass das unter sowas wie "persönliches Vergnügen" oder so fällt und ich nicht weiß, wie sie dann regiert.
Hat jemand also zufällig Erfahrung was das betrifft?
Da ich 23 bin, würde in meinem Falle der "Arbeitsverweigerung" das volle ALG II wegfallen und dass nur wegen 2 Wochen. Ich werde halt auf jeden Fall dorthin, ich kann nicht anders, wir haben uns schon so lange nicht gesehen. Wenn die mir das dann streichen, ich aber nach 14 Tagen sofort bereit wäre jede Arbeit zu machen, würde ich dann trotzdem volle 3 Monate kein Geld kriegen? Ich hab voll Panik, über eine schnelle Antwort freue ich mich.
Lieben Gruß
Martin
Gibt es Urlaub bei ALG II ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Schaue mal hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2082.html
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Na ja Urlaub nicht wirklich, Ortsabwesenheit eher 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Guten Abend luku
Zum Thema Urlaub schau mal hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ight=#5962
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... hlight=hof
Gruß
Zum Thema Urlaub schau mal hier:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ight=#5962
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... hlight=hof
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.