hallo zusammen,
ich habe da mal eine frage:
wir haben 2 töchter 18 / 19 j und beide sind arbeitalos ich verdiene ca.1750€ netto im monat.
die kinder leben bei uns im haushalt jetzt die frage: können die beiden alg II beantragen und würden wir etwas bekommen ??
Kinder & ALG II
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Erwachsene arbeitslose Kinder .........
Da die Kinder bereits volljährig sind, bildet jedes Kind für sich eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das heißt jedes Kind muss ALG II 345,00 Euro + Kindergeld 154,00 Euro beantragen und wird den bereinigten Regelsatz also 191,00 Euro monatlich erhalten. (Regelsatz WEST)
Der KDU-Anteil wird durch alle Personen die in der Wohnung leben gerechnet. Also seid ihr zu dritt Miet- und Nebenkosten durch drei teilen (ohne Strom und Wasser). Jedes erwachsene Kind erhält dann 1/3 der nachgewiesenen angemessenen/ anerkannten Kosten. Ist Euch das zu aufwendig, kann auch angegeben werden das die Kinder "Mietfrei" bei der Mutter/ Eltern leben.
Bei der Regelung bis 31.12.2004 (Sozialhilfe) wäre das Einkommen der Mutter berücksichtigt worden und somit hätten diese erwachsenen Kinder keine Leistung erhalten, weil das Einkommen der Mutter völlig ausreicht. Mit Einführung von ALG II ist dies anders geworden. Also nicht alles daran ist so negativ wie´s scheint.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Der KDU-Anteil wird durch alle Personen die in der Wohnung leben gerechnet. Also seid ihr zu dritt Miet- und Nebenkosten durch drei teilen (ohne Strom und Wasser). Jedes erwachsene Kind erhält dann 1/3 der nachgewiesenen angemessenen/ anerkannten Kosten. Ist Euch das zu aufwendig, kann auch angegeben werden das die Kinder "Mietfrei" bei der Mutter/ Eltern leben.
Bei der Regelung bis 31.12.2004 (Sozialhilfe) wäre das Einkommen der Mutter berücksichtigt worden und somit hätten diese erwachsenen Kinder keine Leistung erhalten, weil das Einkommen der Mutter völlig ausreicht. Mit Einführung von ALG II ist dies anders geworden. Also nicht alles daran ist so negativ wie´s scheint.
Ich hoffe, ich konnte helfen.