Alleinerziehend und Auto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Blueeyes1407
Beiträge: 7
Registriert: 09.06.2006 14:53

Alleinerziehend und Auto

Beitrag von Blueeyes1407 »

Hallo,

heute mal eine Frage für meine Schwägerin. Sie bezieht seit kurzem Harz 4, da sie Nachwuchs bekommen hat und alleinerziehend ist. Nun wurde ihr mitgeteilt, sie dürfe kein Auto haben, da sie ja nicht vor hat, in nächster Zeit arbeiten zu gehen und da sie noch im Haus ihrer Eltern wohnt, die selbst ein Auto besitzen. Sie könne mit dem Auto ihrer Eltern fahren.

Im Grunde genommen ist das ja richtig. Aber ihre Eltern brauchen das Auto selbst, weil sie am arbeiten sind. Da ist nichts mit mal eben ausleihen. Das geht höchstens am WE. Die teilen sich selbst schon mit 2 Leuten ein Auto. Wir wohnen hier in einem kleinen Dorf, in dem es außer einen Tante- Emma Laden nichts gibt. Keinen Arzt, gar nichts.

In den Harz 4 Vorschriften finde ich nur, dass jeder ein Anrecht auf ein angemessenes Fahrzeug hat. Gehört sie nicht auch dazu???

LG und Danke
Mareike
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

1. Ist der Rechtsanspruch auf ein angemessenes Auto gesetzlich festgelegt. Dann kann ein Sachbearbeiter nicht plötzlich eigene Kriterien entwickeln, wann ein Hilfeempfänger ein eigenes Auto haben darf.

2. Widerspruch einlegen. Wenn die Eltern eindeutig schriftlich erklären, dass sie das Auto ihrer Tochter nicht überlassen können, weil sie es selber benötigen, dann kann die Behörde ein angemessenes Auto der Tochter nicht ablehnen.
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