Hallo,
heute mal eine Frage für meine Schwägerin. Sie bezieht seit kurzem Harz 4, da sie Nachwuchs bekommen hat und alleinerziehend ist. Nun wurde ihr mitgeteilt, sie dürfe kein Auto haben, da sie ja nicht vor hat, in nächster Zeit arbeiten zu gehen und da sie noch im Haus ihrer Eltern wohnt, die selbst ein Auto besitzen. Sie könne mit dem Auto ihrer Eltern fahren.
Im Grunde genommen ist das ja richtig. Aber ihre Eltern brauchen das Auto selbst, weil sie am arbeiten sind. Da ist nichts mit mal eben ausleihen. Das geht höchstens am WE. Die teilen sich selbst schon mit 2 Leuten ein Auto. Wir wohnen hier in einem kleinen Dorf, in dem es außer einen Tante- Emma Laden nichts gibt. Keinen Arzt, gar nichts.
In den Harz 4 Vorschriften finde ich nur, dass jeder ein Anrecht auf ein angemessenes Fahrzeug hat. Gehört sie nicht auch dazu???
LG und Danke
Mareike
Alleinerziehend und Auto
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
1. Ist der Rechtsanspruch auf ein angemessenes Auto gesetzlich festgelegt. Dann kann ein Sachbearbeiter nicht plötzlich eigene Kriterien entwickeln, wann ein Hilfeempfänger ein eigenes Auto haben darf.
2. Widerspruch einlegen. Wenn die Eltern eindeutig schriftlich erklären, dass sie das Auto ihrer Tochter nicht überlassen können, weil sie es selber benötigen, dann kann die Behörde ein angemessenes Auto der Tochter nicht ablehnen.
2. Widerspruch einlegen. Wenn die Eltern eindeutig schriftlich erklären, dass sie das Auto ihrer Tochter nicht überlassen können, weil sie es selber benötigen, dann kann die Behörde ein angemessenes Auto der Tochter nicht ablehnen.