Hallo
ersteinmal kurz zu meiner Person
bin 19
azubi im 2. lehrjahr
bezieh alg2
bekomm kein unterhalt mehr (unterhaltsprüfung wurde durchgeführt)
meine mutter ist arbeitslos
im haushalt lebt noch meine schwester (14)
für 3 man stehen uns 58gm zum wohen zur verfügung
(stress,streit,dadurch schlafmangel usw vorprogramiert)
Ich möchte gerne von zuhause ausziehen da ich zwar leistungen von der arge bekomme aber trotzdem erwerbstätig bin darf ich ja ohne die zusttimmung ausziehen (wurde mir so von einen unabhängigen sachberater erklärt)
das heist ich kann wenn ich dann in meiner "neuen" wohnung lebe BAB beantragen nur genau da geht es los!
wenn ich nur BAB bekomme hab ich ca 380€ weniger im monat als wie wenn ich ALG2 beziehen würde..
von freunden habe ich gehört das es möglich ist BAB und ALG2 zusammen zu beziehen aber das extrem schwierig ist
so würde sich aber der verlust in grenzen halten ...
in wie fern ist es denn möglich zu den BAB noch etwas zu bekommen??alleine dafür das ich ja 0€ unterhallt bekomme (härtefall?)
hatte hie rin einigen threards gelesen das es erwerbstätige gibt die zusätzlich leistung vom arbeitsamt bekommen
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Liebe grüße
[WICHTIG]BAB+ALG2, u25 möchte gerne ausziehen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 01.03.2006 12:04
Hallo,
was ich nicht so ganz verstehe ist, das du nur Alg II bekommst, denn normalerweise ist BAB vorrangig vor AlgII, das heißt, erst bekommt man BAB und wenn das, zusammen mit dem Ausbildungsgehalt+ eventuell noch Kindergeld nicht reicht,kann man noch ergänzend AlgII bekommen. Aber erst muss der Antrag für BAB gestellt werden. So ieht es jedenfalls in meinem Fall aus, nur zum Glück werde ich das ergänzende AlgII nicht brauchen, weil mir durch Ausbildungsgehalt, BAB und Kindergeld genug bleiben.
Ich hffe, ich konnte dir helfen.
Gruß
genervte sie
was ich nicht so ganz verstehe ist, das du nur Alg II bekommst, denn normalerweise ist BAB vorrangig vor AlgII, das heißt, erst bekommt man BAB und wenn das, zusammen mit dem Ausbildungsgehalt+ eventuell noch Kindergeld nicht reicht,kann man noch ergänzend AlgII bekommen. Aber erst muss der Antrag für BAB gestellt werden. So ieht es jedenfalls in meinem Fall aus, nur zum Glück werde ich das ergänzende AlgII nicht brauchen, weil mir durch Ausbildungsgehalt, BAB und Kindergeld genug bleiben.
Ich hffe, ich konnte dir helfen.
Gruß
genervte sie