[WICHTIG]BAB+ALG2, u25 möchte gerne ausziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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chiraptor
Beiträge: 7
Registriert: 12.06.2006 21:47

[WICHTIG]BAB+ALG2, u25 möchte gerne ausziehen

Beitrag von chiraptor »

Hallo

ersteinmal kurz zu meiner Person

bin 19

azubi im 2. lehrjahr

bezieh alg2

bekomm kein unterhalt mehr (unterhaltsprüfung wurde durchgeführt)

meine mutter ist arbeitslos

im haushalt lebt noch meine schwester (14)

für 3 man stehen uns 58gm zum wohen zur verfügung
(stress,streit,dadurch schlafmangel usw vorprogramiert)


Ich möchte gerne von zuhause ausziehen da ich zwar leistungen von der arge bekomme aber trotzdem erwerbstätig bin darf ich ja ohne die zusttimmung ausziehen (wurde mir so von einen unabhängigen sachberater erklärt)

das heist ich kann wenn ich dann in meiner "neuen" wohnung lebe BAB beantragen nur genau da geht es los!

wenn ich nur BAB bekomme hab ich ca 380€ weniger im monat als wie wenn ich ALG2 beziehen würde..

von freunden habe ich gehört das es möglich ist BAB und ALG2 zusammen zu beziehen aber das extrem schwierig ist

so würde sich aber der verlust in grenzen halten ...


in wie fern ist es denn möglich zu den BAB noch etwas zu bekommen??alleine dafür das ich ja 0€ unterhallt bekomme (härtefall?)

hatte hie rin einigen threards gelesen das es erwerbstätige gibt die zusätzlich leistung vom arbeitsamt bekommen


ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Liebe grüße
genervte Sie
Beiträge: 29
Registriert: 01.03.2006 12:04

Beitrag von genervte Sie »

Hallo,
was ich nicht so ganz verstehe ist, das du nur Alg II bekommst, denn normalerweise ist BAB vorrangig vor AlgII, das heißt, erst bekommt man BAB und wenn das, zusammen mit dem Ausbildungsgehalt+ eventuell noch Kindergeld nicht reicht,kann man noch ergänzend AlgII bekommen. Aber erst muss der Antrag für BAB gestellt werden. So ieht es jedenfalls in meinem Fall aus, nur zum Glück werde ich das ergänzende AlgII nicht brauchen, weil mir durch Ausbildungsgehalt, BAB und Kindergeld genug bleiben.
Ich hffe, ich konnte dir helfen.

Gruß
genervte sie
chiraptor
Beiträge: 7
Registriert: 12.06.2006 21:47

Beitrag von chiraptor »

BAB bekommt man nur wenn man NICHT mehr im haushalt der eltern lebt!!

ich hoffe Ralf Hagelstein kann mir hier bitte weiterhelfen er scheint sich mit den thema recht gut auszukennen
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