Hallo,
Kurz zur Begebenheit.
Meine Freundin Harz 4, 5 Kinder Alleinerziehend.
Hat eine Heizungsanlage über Strom (so Wärmetausch / Speicher) Heizungen. (Es fallen also keine Gas oder Sonstigen Heizkosten an).
Allerdings ist der Stromverbrauch relativ hoch (da sehr alte Heizkörper).
Nun hat sich der Stomversorger gemeldet, und will eine nachzahlung von 350 Euro haben. Soweit so gut. Aufs Konto geschaut.. und festgestellt, das das Geld scho vor dem Erhalt des Briefes abgebucht wurde..
Jetzt die Frage ??
Kann man beim Amt einen Teil der Summe wieder holen ?
Und wenn ja .. wie ?
Würd mich über antworten sehr bedanken.
TOTTO
Harz 4 Heizung über Strom .. Nachzahlung.. Gehts oder nicht?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo totto4711
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft, fällige Nachzahlungen beim Amt beantragen. Sofern die Höhe angemessen ist werden die dann übernommen.
Zur Abbuchung durch den Energieversorger:
So geht das nicht wie die das gemacht haben.
Zuerst kommt die Jahresabrechnung zum Kunden in der die Nachforderung aufgeführt ist.
Dann erst wird gezahlt.
Wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt kann man der innerhalb einer Frist widersprechen und das Geld wird von der überweisenden Bank zurückgebucht.
Am besten gleich zur Bank, der Zahlung widersprechen und mit der Rechnung zum Amt und Übernahme beantragen.
Wenn das ganze Geld beim Stromversorger ist hat man sonst nichts mehr für den Lebensunterhalt.
Ein solches Handeln der Stromfirma finde ich reichlich unverschämt.
Die bekommen ihr Geld erst, wenn man es auch hat.
Wenn man Geld überwiesen hat gibt es auch noch eine Chance den Betrag zurückzufordern, klappt allerdings nur wenn das Empfängerkonto gedeckt ist.
Gruß
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft, fällige Nachzahlungen beim Amt beantragen. Sofern die Höhe angemessen ist werden die dann übernommen.
Zur Abbuchung durch den Energieversorger:
So geht das nicht wie die das gemacht haben.
Zuerst kommt die Jahresabrechnung zum Kunden in der die Nachforderung aufgeführt ist.
Dann erst wird gezahlt.
Wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt kann man der innerhalb einer Frist widersprechen und das Geld wird von der überweisenden Bank zurückgebucht.
Am besten gleich zur Bank, der Zahlung widersprechen und mit der Rechnung zum Amt und Übernahme beantragen.
Wenn das ganze Geld beim Stromversorger ist hat man sonst nichts mehr für den Lebensunterhalt.
Ein solches Handeln der Stromfirma finde ich reichlich unverschämt.
Die bekommen ihr Geld erst, wenn man es auch hat.
Wenn man Geld überwiesen hat gibt es auch noch eine Chance den Betrag zurückzufordern, klappt allerdings nur wenn das Empfängerkonto gedeckt ist.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Registriert: 31.03.2006 09:58