Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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kallepap
Beiträge: 4
Registriert: 04.04.2006 08:52

Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt

Beitrag von kallepap »

Ich bin ALG II Empfänger und mußte wegen einer Beinthrombose 23 Tage ins Krankenhaus. Nun muß ich 230 Euro an Zuzahlung leisten. Ich würde dieses ja auch gerne tun, jedoch habe ich das Geld nicht. Ich habe daher bei der ARGE einen Antrag gestellt, das ich diesen Betrag gerne als Darlehen hätte und in monatlichen Raten zurückbezahle. Dies wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
"Eine darlehensweise Übernahme der Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet die Zuzahlung für 28 Tage jährlich zu bezahlen. Normalerweise wird bei einem Krankenhausaufenthalt aus der Regelleistung 35% für das Essen herausgerechnet, da Sie ja im Krankenhaus versorgt werden. Solange Sie aber die Zuzahlung zu leisten haben, wird auf die Herausrechnung des Essenanteils verzichtet, damit Sie mit diesem Geld die Zuzahlung leisten können."
Kennt jemand eine Möglichkeit den Betrag doch als Darlehen zu erhalten?
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo kallepap
Zuzahlung geht nur bis zu einer Grenze von 2% des Jahreseinkommens, ist die erreicht Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen.
Die zuviel gezahlte Zuzahlung wird dann zurückerstattet (und darf dann nicht als Einkommen angerechnet werden!)
Darlehen wäre daher unlogisch, da Du nur bis zur Belastungsgrenze zahlen musst.
Wünsche Dir alles Gute und erfolgreiche Behandlung.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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