Hallo!
Ich habe da ein riesen problem, ich habe im August 2001 meine Ausbildung zum Kfz.-Mechaniker abgeschlossen! Bin dann im November 2001 zur Bundeswehr gekommen und war dort bis Oktober 2005 (SaZ 4).
Ich habe mich schon frühzeitig Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet.Dort hat man mir dann mitgeteilet das es für mich zur Zeit keine Arbeit geben würde.
Ich habe alle Kfz-Betriebe in meiner umgebung abgeklappert und nach arbeit gefragt,jedesmal hieß es ich bin zu lange raus aus meinem Beruf.
Ich also wieder zum Amt hin mit meiner Beraterin gesprochen,wie es denn mit ner Umschulung aus sieht? Sie meinte nein wir sind dafür nicht zuständig,das solle doch der BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) machen! Wenn die es nicht machen sollte ich doch ne neue Ausbildung machen, sie meinte ich bekomme Förderungen vom Amt dann. (BAB oder ALG 2)
Ich beim BFD nachgefragt kam gleich nein dafür waren sie zu kurz bei der BW.
Ok ich Bewerbungen geschrieben (mit dem hintergedanken im kopf BAB oder ALG 2). NAch 2 Wochen kam eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Jetzt fange ich am 1.8.06 eine neue Ausbildung an,ich zum Amt wollte die Anträge holen und was kam, nein sie bekommen von uns nichts da sie ja schon ne ausbildung haben gibt es kein BAB und ALG 2 erst recht nicht!
Kann mir jemand helfen und sagen was mir zu steht was ich beantragen kann,was ist ergänzendes ALG 2 würde mir das zu stehen???
Bitte helft mir ich bin schon soweit das ich bei der Lehrstelle absagen will!
MfG
Dennis
2. Ausbildung und Alg 2
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Moinsen,
BAB wird nur für die erste Ausbildung gewährt bzw. für eine zweite Berufsausbildung sofern die erste abgebrochen wurde.
Somit bleibt der Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II.
Sofern man seinen Unterhalt nicht alleine aufbringen kann wird nach SGB II eine Leistung gewährt.
Es gibt mehrere Faktoren die zu berücksichtigen sind, daher empfiehlt es sich die zuständige Stelle aufzusuchen.
BAB wird nur für die erste Ausbildung gewährt bzw. für eine zweite Berufsausbildung sofern die erste abgebrochen wurde.
Somit bleibt der Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II.
Sofern man seinen Unterhalt nicht alleine aufbringen kann wird nach SGB II eine Leistung gewährt.
Es gibt mehrere Faktoren die zu berücksichtigen sind, daher empfiehlt es sich die zuständige Stelle aufzusuchen.
Guten Morgen Dennis
Bitte nicht überstürzt handeln und die Lehrstelle absagen.
Es wird eine Lösung geben.
Du kannst z.B. Wohngeld beantragen bei der Wohngeldstelle Deiner Gemeinde.
Vielleicht hast Du noch Anspruch auf Kindergeld, kommt auf das Alter an.
("Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder
dem Studium befindet.
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben
sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben
eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben ")
Irgendwie schaffst Du das zusammen mit dem Lehrlingslohn.
Kopf hoch und halte durch.
Gruß und Alles Gute
Bitte nicht überstürzt handeln und die Lehrstelle absagen.
Es wird eine Lösung geben.
Du kannst z.B. Wohngeld beantragen bei der Wohngeldstelle Deiner Gemeinde.
Vielleicht hast Du noch Anspruch auf Kindergeld, kommt auf das Alter an.
("Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder
dem Studium befindet.
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben
sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben
eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben ")
Irgendwie schaffst Du das zusammen mit dem Lehrlingslohn.
Kopf hoch und halte durch.
Gruß und Alles Gute

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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