Wer hat das schon mitgemacht ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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onedream
Beiträge: 4
Registriert: 06.06.2006 15:47

Wer hat das schon mitgemacht ?

Beitrag von onedream »

Hallo,
ich bin 3-fach alleinerziehende Mutter und wohne zur Zeit in einer 90qm Wohnung. Muss dazu sagen, dass ich erst 1 Jahr hier wohne und jetzt von meinem Vermieter gekündigt wurde. Die Gründe dafür sind offensichtlich und ich bin auch einverstanden, da ich bereits eine neue Wohnung gefunden habe die er mir quasi "besorgt" hat.
Die neue "Wohnung" ist ein Haus, hat aber die gleiche qm Zahl wie hier und kostet auch nicht wesentlich mehr (30 Euro).
Hier zahle ich 535 Euro warm, das wären demnächst also 565 Euro ca.

Meine Frage ist, ob das Amt einfach sagen :" nö, is nich" oder ob ich mir da keine Gedanken machen muss ?

Ich habe vor, da es ja ein Haus ist, vielleicht etwas mit Kinderbetreuung zu machen, würde sich da wirklich anbieten da ein grosser Garten mit bei ist. Also hätte ich demnächst auch eine kleine Geldquelle die ich dem Amt vorweisen könnte.
Ich kann keinen 1 Euro Job annehmen da mein kleinster nicht im Kiga ist und meine grossen in der Schule sind (unterschiedliche Zeiten).

Aber was ich eigentlich wissen möchte ist, ob ich vom Amt aus umziehen kann oder nicht.
Die jetzige Wohnung ist ohnehin was die Nebenkosten angeht viel zu günstig eingestuft da undichte Fenster, zu hohe Decken, also viel zu hohe Heizkostennachzahlung.

Es würde sich von der qm Zahl und der Kosten nichts tun. Der Umzug an sich würde auch nichts kosten da es direkt hier auf der anderen Strassenseite ist.

Vielleicht weiss ja jemand bescheid darüber und würde mir ein paar Tips geben was ich machen kann und wie vielleicht meine Argumente gestaltet sein könnten ;-)

Danke im Vorraus !!
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Grundsätzlich gleich gelagert wie dieser Beitrag:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2025.html

Allerdings kannst du bezüglich der baulichen Mängel einen Umzug aufgrund gesundheitlicher Gefährdung stellen, insbesondere mit Hinweis auf die Kinder.
Ob das Amt dies dann so akzeptiert steht auf einem anderen Blatt.
onedream
Beiträge: 4
Registriert: 06.06.2006 15:47

Beitrag von onedream »

Danke für Deine Antwort.

Mein Glück ist, dass mein neuer Vermieter den Mietvertrag "amtsgerecht" machen würde. Er hat zwar keine Erfahrungen mit den Ämtern aber er teilte mir heute mit, dass er sich informieren wird.

Alles in allem steht die Kündigung hier und raus muss und will ich eh.

Im Internet gibt es jede Menge Informationen über Hartz 4 aber ich dachte halt, es gäbe da irgendwie genauere Infos zu diesem Fall.

Die Texte aus den anderen Foren habe ich alle gelesen, viele Sachen werden mir wahrscheinlich in naher Zukunft auch noch ein wenig helfen ;-)

Ich habe nie wirklich mehr vom Amt gewollt als wirklich notwendig, dass heisst, ich habe nie Waschmaschinen etc beantragt, Möbel für die Kids oder Umzug (als es noch kein Hartz 4 gab).

Es geht mir jetzt wirklich nur um die Miete die mir ein wenig Angst bereitet.
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Solange die Miete "angemessen" ist, also im Rahmen der Vorgaben der ARGE liegt, kann dir nichts passieren.
Sollten Probleme auftreten, einfach posten....
onedream
Beiträge: 4
Registriert: 06.06.2006 15:47

Beitrag von onedream »

So, heute habe ich ohne vorher meinen Sachbearbeiter zu fragen den neuen Vertrag unterschrieben. Klingt leichtsinnig, aber eine andere Wohnung hier findet man tatsächlich nur schwer. :cry:

Den unterschrieben Vertrag, so war mein Vorhaben, lege ich beim Amt vor mit der bitte auf Kostenübername.
Es ist ja im Grunde gehoppst wie gesprungen da sie weder Umzug noch Renovierung zahlen brauchen. Einmal unterschrieben kann ich schlecht wieder zurücktreten :?

Naives denken ? Mag schon sein, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich so etwas leichter haben werde.

Ich gebe zu, dass ich wirklich mehr als ängstlich bin was dieses Amt angeht, und ich blamiere mich bei jedem Amtsgang bis auf die Knochen. Ich geb keine Wiederworte, willige alles ein etc, nur um schnell wieder mit der Angelegenheit fertig zu sein. :roll:

Am Montag gebe ich den neuen Vertrag ab und hoffe, dass geht schnell alles über die Bühne und läuft einwandfrei :lol:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo onedream
Au weia, das kann in´s Auge gehen.
Was ist, wenn der Sachbearbeiter aus irgendeinem Grund die Übernahme der Kosten der Unterkunft ablehnt?
Dann stehst Du dumm da, hast die Kosten aus dem Vertrag und kein Geld dafür.
Geht es nicht, ein nicht unterschriebenes Exemplar des Mietvertrags beim Amt vorzulegen um die Genehmigung zum Umzug zu bekommen?
Wäre sicher günstiger. Vor einem Umzug MUSS IMMER die Genehmigung eingeholt werden.
Auch wenn die alte Wohnung gekündigt wurde ist das so.
In diesem Fall hast Du eigenmächtig gehandelt und da kann die Übernahme der Kosten schlimmstenfalls abgelehnt werden.
Ausserdem hättest Du Antrag auf Umzugskostenbeihilfe stellen können weil der Umzug gezwungenermassen erfolgen muß wegen Kündigung und nicht weil Du das möchtest.
Überleg noch mal gut was Du wie am besten machst.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Was ist, wenn der Sachbearbeiter aus irgendeinem Grund die Übernahme der Kosten der Unterkunft ablehnt?
Sind die Kosten angemessen darf der Antrag auf Übernahme nicht abgelehnt werden.
§22 SGB II:
Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Soll ist die Kannform. Aufgrund des Grundgesetzes wäre die Mußform verfassungswidrig.
Vor einem Umzug MUSS IMMER die Genehmigung eingeholt werden.
Nein, s.o.
Aus Gründen der Dringlichkeit sowie anschliessend drohender Wohnungslosigkeit ist die Handlung begründet.
onedream
Beiträge: 4
Registriert: 06.06.2006 15:47

Beitrag von onedream »

Danke für Eure Antworten.

Mir ist bewusst, dass ich irgendwie schon sehr voreilig handel, aber dadurch, dass mein neuer Vermieter sich informiert hat, die Kosten für die neue Wohnung also dem was das Amt zahlen wird entspricht habe ich meine Bedenken was das ablehnen angeht etwas verdrängt.

Ich habe den Vertrag mit gutem Gewissen unterschrieben.. es ist erstmal nur ein vorläufiger Vertrag der mir sozusagen die Wohnung sichert.
Schwer zu erklären, aber es gibt zwischen dem Vermieter und mir einen weiteren Vertrag, dass ich innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann - allerdings werde ich das dem Amt nicht sagen ;-)
Sollte also tatsächlich ein Nein von Seiten des Amtes kommen, bin ich mehr oder weniger auf der sicheren Seite.
Es ging mir einfach nur darum, dass das Amt durch diese Unterschrift nicht mehr einfach ablehnen kann.
Hoffe ich habe es einigermassen erklären können ;-)

Leider bin ich hier wo ich wohne komplett auf mich allein gestellt, ich kenne hier niemanden den ich mal eben bitten kann mich zum Amt zu begleiten... das würde mir sehr viel Anspannung nehmen und ich könnte vielleicht auch etwas lockerer an die Sache rangehen.
Bin ein sehr unsicherer Mensch, in jeder Hinsicht, und ich habe das Gefühl, dass die Leute vom Amt das auch wissen.
Meiner Meinung nach gehen sie mit Leuten die zu allem ja und amen sagen ganz anders um als mit solchen die wirklich versuchen ihr Recht durchzusetzen.

Es steht ja fest, dass die Miete angemessen ist, auch wenn die Heizkosten in Zukunft 15 Euro mehr betragen. Aber dafür sieht das Amt demnächst auch die heftige Nachzahlung von dieser Wohnung hier.

Wenn ich mal sagen darf wie hoch meine Miete sein wird ?
Kaltmiete inkl. aller Nebenkosten ausser Heizung habe ich hier 470 Euro + 80 Euro Heizkosten.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo onedream, Hallo NixPlan
Hatte beim Lesen des Beitrags die Befürchtung bekommen das es ein Problem geben könnte.
Vor dem Umzug meines Sohnes mit Familie hatte seine Sachbearbeiterin ihn extra darauf hingewiesen erst nach Rücksprache einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Alte Wohnung war wegen Eigenbedarf gekündigt worden.
Meine geäusserten Bedenken hängen also auch mit dieser Erfahrung zusammen. Nix für ungut, wollte keine Pferde scheu machen.
Gruß
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