hallo alle,
ich hab ne EV bekommen, in der eine schulung, die 2 tage dauert bewilligt wird. die kosten werden getragen wenn ich innerhalb eines zeitraumes min. 50% des alg2 erwirtschafte. sollte das nicht so sein, dann werden die kosten der schulung in ein darlehen umgewandelt. ???
das muss ich dann zurückzahlen.
ist das tatsächlich so geregelt im sgb2 ??
ich brauche hilfe !
vielen dank
Eingliederungsvereinbarung FRAGE !
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Soweit ich weiß sind EGV´s mehr oder weniger Verhandlungssache. Die haben sich natürlich auch an geltendes Recht zu halten , aber wenn du das so mit deinem SB ausgehandelt hast und auch so unterschrieben müsstest du das auch so machen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!