Stichtag?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mami2006
Beiträge: 8
Registriert: 17.05.2006 13:40
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Stichtag?

Beitrag von mami2006 »

Ich habe folgendes Problem. Ich (22 im 8. Monat schwanger, ALG II Empfängerin)bin mit meinem Freund zusammen gezogen am 01.03.2006. Ich habe aber mit ihm den Mietvertrag am 10.02.2006 unterschrieben. Heute wurde mir auf dem Amt mitgeteilt, dass ich keine Unterkunftskosten bezahlt bekomme, weil ich ja nach dem Stichtag 17.02.2006 umgezogen bin. Aber zählt nicht, wann ich den Mietvertrag unterschrieben habe? Mein Freund ist 27 (hat Arbeit) und wir bekommen im August unser gemeinsames Kind. Mir wurde heute gesagt, dass ich erst ab August meinen Anteil Miete bekommen würde, also sprich wenn das Kind da ist. Jetzt würde nur mein Freund einen Anteil zur Miete bekomm. Sie meinten, ich würde jetzt als Haushaltsgemeinschaft zählen. Ich seh hier echt nicht mehr durch.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie sollten umgehend einen Widerspruch einlegen, da Sie ja bei Abschluss des Mietvertrags nicht wissen konnten, dass Sie nicht umziehen dürfen. Sollte es dringend sein, können Sie auch einen Eilantrag beim Sozialgericht auf Zahlung der Miete zeitgleich stellen.

Wie hoch ist denn das Einkommen Ihres Freundes?
mami2006
Beiträge: 8
Registriert: 17.05.2006 13:40
Wohnort: Sachsen

Beitrag von mami2006 »

Danke für die Antwort.
Mein Freund bekommt jeden Monat unterschiedlich viel Lohn. Mal sind es 900 Euro, manchmal nur 800.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Bei dem Einkommen Ihres Freundes ist ein Eilantrag beim Sozialgericht sicher das richtige Mittel, er kann ja gar nicht vorübergehend für alle Kosten aufkommen. Desweiteren haben Sie noch mehr Ansprüche, wenden Sie sich doch an eine Familienberatungsstelle, Sie können z.B. zusätzliches Geld (Stiftungen) für Ihr Kind erhalten, was nicht beim Alg angerechnet wird. Ansonsten können Sie im SGBII nachlesen, welche Ansprüche Sie sonst noch haben.
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