Leistungszentrum will 665Euro zurück fordern was nun?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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BennyHH
Beiträge: 1
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Leistungszentrum will 665Euro zurück fordern was nun?!

Beitrag von BennyHH »

Hallo,

einmal vorweg ich habe keine Ahnung von Harz 4 bekomme es aber seit Januar ich mache zur Zeit eine Umschulung und bin im Reha Programm der ARGE.

Mein Problem ich muss meine Antrag auf Harz 4 verlängern und muss ja wieder die letzten Kontoauszüge der 3 Monate nachweisen.
Nun ist aber in der Zeit folgendes Geld auf mein Konto eingegangen 755Euro einmal durch ein paar Sachen bei E-Bay 300Euro die ich selber eingezahlt habe auf mein Konto um die Auto-Steuern bezahlen zu können und noch ein paar Überweisungen anderer Personen.

Jetzt wollen die aber von mir 665Euro zurück bekommen weil die meinen das alles was auf meinem Konto + zugeht als verdienst angerechnet wird. Stimmt das und ist das auch bei Einzahlungen die ich getätigt habe für Steuern O.k. ?

Bitte helft mir was man da machen kann ich kann doch jetzt nicht soviel zurück zahlen sie meinten noch 30Euro pro Monat wären freis deswegen ja 755Euo-90Euro=665Euro.

M.F.G. BennyHH
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo BennyHH

Zu e-bay schau mal hier:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Wenn Zuwendungen anderer Personen zweckgebunden waren, also zur Beschaffung von Dingen die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, dieses von denen schriftlich bestätigen lassen. Zweckgebungene Zuwendungen werden nicht als Einkommen gerechnet.
Viel Erfolg bei Deinem Widerspruch gegen die Entscheidung des Amtes.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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