????Wer kann mir helfen?????Freibetrag Bei Alg2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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starlight29
Beiträge: 1
Registriert: 31.05.2006 08:57

????Wer kann mir helfen?????Freibetrag Bei Alg2

Beitrag von starlight29 »

Hallo!Ich bin eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern.Nun ist mein Antrag für Alg2 neu fällig und die wollen von mir die Kontoauszüge der letzten 4 Wochen!Ist wohl neu denn ich mußte noch nie irgendwelche Kontoauszüge abgeben!Jetzt zu meinem Problem!Ich habe das gesparte Geld meiner Kinder mit auf meinem Konto da mein Ex mann auch an die Sparkonten meiner Kinder kann:Wie hoch ist nun der Freibetrag für alleinerziehende?Bitte helft mir schnell!Die können doch nich von mir verlangen das ich an das Geld meiner Kinder gehe oder???Das wäre doch total ungerecht!Danke schonmal im vorraus!!!!Liebe Grüße Tati
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Geschütztes Vermögen: § 12 SGB II

1. Ein Grundbetrag von 200 € je vollendetem Lebensjahr für den Leistungsberechtigten und seinen Partner ( mindestens 4 100 € höchstens 13 000 €)

2. Angespartes Altersvermögen nach der Riester-Rente, das durch Bundesmittel gefördert wird, wenn das Vermögen nicht vorzeitig verwendet wird.

3. Angespartes Altersvermögen, das erst mit dem Eintritt in die Altersrente ausgezahlt wird, bis zu einer Höhe von 200 € pro Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 13 000 €, für beide Partner 26 000 €

4. Eine selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der Höchstgrenzen.

5. Ein angemessenes Auto

6. Für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von 4.100,- €.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ab 1.8 !!!!

Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr steigen. Bei einem 60-Jährigen würden also bis zu 15.000 Euro, die zur Altersvorsorge angelegt sind, mit dem Arbeitslosengeld II nicht verrechnet. Der allgemeine Vermögensfreibetrag soll im Gegenzug von 200 auf 150 Euro sinken. In der Koalition ist dies umstritten. Die Union favorisiert einen höheren Altersvorsorgebeitrag.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Azze
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Beitrag von Azze »

Noch ist nicht der 1.8 und noch ist da gar nichts wirklich fest. Also aktuelle Regelung anwenden.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es wird so kommen verlass dich drauf, haben wir gestern in einer Versammlung bescheid bekommen ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Donnerstag (Morgen) wird der Bundestag das beschließen.
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