Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand vielleicht beantworten kann. Ich werde demnächst umziehen, das heißt in eine etwas großere Wohnung (62qm) aber die von der Warmmiete her gleich ist mit meiner alten. Ich beziehe alg 2 und irgendwie habe ich das gefühl, dass mit das arbeitsamt vielleicht doch probleme machen wird, weil ich umziehe??? jetzt wollte ich wissen, ob mir das arbeitsamt das geld streichen könnte deswegen. Ich muß dazu sagen, dass ich für den umzug ansich nix bezahlt habe, dh. keine malen oder streichen, und deshalb kaum kosten entstanden sind. und ich mußte umziehen, weil meine alte wohnung auf dem erdgeschoss liegt und somit war es kalt, es kam kaum tageslicht rein und es war sehr sehr laut in der wohnung, also es war nicht zum aushalten!
weiß jemand vielleicht, ob mir das geld gestrichen wird wegen dem umzug??
ich wär für jede hilfe dankbar.
liebe grüße
Wohnungswechsel bei Bezug von ALG 2
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Wohnungswechsel bei Bezug von ALG 2
Zuletzt geändert von milihan am 15.02.2008 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
Aus meiner Erfahrung heraus, wirst Du da Probleme bekommen. 62qm ist für eine Einzelperson zu gross. Auch wenn die Miete gleich bleibt. Es kann sein das Sie Dir da querschiessen. Auf jeden Fall rücksprache halten. Immer ganz wichtig, und Dir Vereinbarungen schriftlich geben lassen.
Die Erfahrung habe ich gemacht. Nichts mündliches mehr.
Die Erfahrung habe ich gemacht. Nichts mündliches mehr.
Normalerweise muss man sich vor dem Umzug erstmal die Genehmigung der ARGE einholen. Hast du denn in der alten Wohnung schon gelebt bevor du ALG2 bekommen hast ? Dann werden auch Mieten übernommen die etwas über dem angemessenem liegen. Was bei einem Umzug wärend man ALG2 bezieht schon wieder anders aussieht. Soll heißen das die neue Wohnung eventuell etwas zu teuer sein könnte. Einfach mal abwarten was die ARGE dazu sagt umgezogen bist du ja schon.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Ob das ein Problem wird ist schwer zu sagen , dafür müssten wir die m² wissen , anzahl der Zimmer und dort lebenden Personen , die höhe der Miete und in welcher Stadt du wohnst. Ist dein Man auch ALG2 Empfänger ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!