Hallo zusammen!
Ich habe einnen Weisung vom 20.09.05 des Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gefunden wonach das Einkommen nicht Leiblicher Elternteile nicht auf den Bedarf der Kinder des Partners anzurechnen sind. Die Weisung gilt bis 31.12.06
I. Ausgangslage
Nach den fachlichen Hinweisen der BA zu § 9 SGB II (Rz 9.43) sind das Einkommen und Vermögen von Partnern auf den Bedarf aller zur Bedarfsgemeinschaft zählenden minderjährigen unverheirateten Kinder anzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um gemeinsame Kinder handelt.
Die Einkommensanrechnung auf den Bedarf der nicht leiblichen Kinder wird in Petitionen und Eingaben, die an das BMWA und den Ombudsrat gerichtet sind, vielfach kritisiert. Inzwischen liegen auch mehrere Gerichtsbeschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz vor.
Da keiner der bisherigen Beschlüsse die Rechtsauffassung des BMWA stützt, wird hieran nicht mehr festgehalten. Deshalb ist ab sofort eine Einkommensanrechnung auf den Bedarf der nicht leiblichen Kinder nach § 9 Abs. 1 SGB II bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mehr vorzunehmen.
Frage: Weiß jemand ob das noch die aktuelle Rechtssprechung ist?
Wenn ja wird dann das Kind als Haushalsvorstand gerechnet weil es ja der einzigste ist der noch Harz 4 bekommt?
Hart 4 und Stiefkinder
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