Größe der Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Adewachter

Größe der Wohnung

Beitrag von Adewachter »

Ich möchte zu meiner Freundin ziehn wir sind beide Hartz 4 empfänger sie hat noch 3 Kinder wohnt noch in einer 4 Zimmer Wohnung wir schlafen im wohzimmer wir möchten eine größere Wohnung haben eins mit Schlafzimmer . Wie groß darf die Wohnung sein damit das Amt die Miete übernimmt ? Sie wohnt in Brandenburg Die kinder sind 15 , 12 und 4 jahre alt
Topperharley
Beiträge: 11
Registriert: 04.10.2005 20:55

Beitrag von Topperharley »

Hallo Adewachter,

zu Deiner frage gilt erst mal folgendes: Welche Wohnungsmiete als angemessen gilt, entscheidet jede Kommune für sich, entsprechend dem örtsüblichen Mietspiegel.

Bezüglich der Wohnungsgrösse hat das Arbeitsministerium Richtwerte angegeben:
-Eine Person: 40 bis 50 Quadratmeter
-Zwei Personen: 60 Quadratmeter
-Drei Personen: 75 Quadratmeter
-Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
-Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.

In Deinem Fall währen also angemessen: 100 bis 115 m².
Fakto: 100 m² mal ortsüblichen Mietspigel = Zahlbetrag

Liebe Grüsse

Topperharley
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