Hallo ich denke DJ Termie kann mir am besten Auskunft geben! Also ich bin Azubi und wohne zusammen mit meinem Freund (ALG II) zusammen! nun ist meine Schwester (16) vorübergehend oder evtl. auch für länger zu mir/ uns gezogen! Dies wurde vom jugendamt so gestattet, nun habe ich heute erfahren das ich dafür Geld vom Jugendamt und anteiliges Kindergeld für meine Schwester bekommen soll!
Nun würde ich gerne wissen ob dieses Geld + Kindergeld beim ALG II als Einkommen angerechnet werden??????
Denn ich habe mich informiert gehabt darüber ob es bei uns angerechnet werden würde wenn meine schwester zu s ziehen würde wenn Sie eine Ausbildung macht und Geld verdient - da wurde gesagt das nicht angerechnet werden würde weil sie mit meinem Freund nicht verwandt ist und mit mir ja kein eheähnliches Verhältnis habe, es würde lediglich was an der Miete ändern die in der berechnung nicht mehr durch 2 sondern dann durch 3 Personen geteilt werden würde und sie somit 1/3 der Miete von Ihrem Ausbildungsgeld selber zahlen müsste. Aber ihr Einkommen würde uns in der Berechnung nicht angerechnet werden!
Wenn jemand hierzu was genaueres weiß soll er es bitte schreiben!
Danke für jede Hilfe!
Spezielle Frage an DJ Termie!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo S.Ch.K
Wenn Du für Deine Schwester Pflegegeld vom Jugendamt bekommst (so wie bei Pflegefamilien) wird das nicht angerechnet. Kindergeld schon.
Das betrifft aber nur Dich, nicht Deinen Freund.
Soviel kann ich Dir auf Deine Frage schon mal antworten.
Gruß
Wenn Du für Deine Schwester Pflegegeld vom Jugendamt bekommst (so wie bei Pflegefamilien) wird das nicht angerechnet. Kindergeld schon.
Das betrifft aber nur Dich, nicht Deinen Freund.
Soviel kann ich Dir auf Deine Frage schon mal antworten.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Das Kindergeld wird immer ausgezahlt aber als Einkommen beim ALG II immer angerechnet.
Für minderjährige Kinder wird das Kindergeld dem Kind als Einkommen zugeordnet soweit es zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. D. h. wenn das Kind z.B. Unterhaltsleistungen erhält, kann es sein, das die Einkommen des Kindes den zugestandenen Bedarf nach SGB II übersteigen. Dann würde der übersteigende Betrag dem Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet.
Für minderjährige Kinder wird das Kindergeld dem Kind als Einkommen zugeordnet soweit es zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. D. h. wenn das Kind z.B. Unterhaltsleistungen erhält, kann es sein, das die Einkommen des Kindes den zugestandenen Bedarf nach SGB II übersteigen. Dann würde der übersteigende Betrag dem Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Also ich persönlich bekomme kein ALG II da ich in meiner Ausbildung zu viel verdiene, jedoch wird meinem Freund mein Verdienst als Einkommen angerechnet. Nun würde ich gerne wisssen ob dieses Geld vom Jugendamt bei mir als Einkommen angesehen wird und auch wieder bei meinem Freund angerechnet wird? Kannst du mir da was genaueres sagen? Das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird weiß ich ja. In meinem Fall würde meine Schwester denke ich kein ALG II mehr bekommen. Nun ich frage so weil sie ja kein eheähnliches Verhälnis mit einem von uns beiden hat. Sollte ich evtl. besser dieses Geld vom Jugendamt dann auf das Konto meiner schwester zahlen lassen, als wenn es ihr Einkommen wäre? Denn eigentlich ist es ja auch dazu gedacht damit sie alles hat und nicht zu unserem "Vergnügen".
Ich meine ich will ja auch nicht wirklich Geld von meiner Schwester haben, es würde mir ja vollkommen reichen wenn die Nebenkosten die durch mehr Wasserverbrauch... entstehen gedeckt wären und sie sich ab und an mal neue Kleider etc... kaufen könnte also Taschengeld!
Muss ich das Geld vom jugendamt dann bei der ARGE melden? Ab wann? Ab dann wenn ich es das erste Mal bekomme?
Meine Schwester ist nun seit 02.05.2006 bei uns, muss ich das schon angeben gehen?
Na gut sollte noch jemand was wissen dann bitte schreiben.
Ich meine ich will ja auch nicht wirklich Geld von meiner Schwester haben, es würde mir ja vollkommen reichen wenn die Nebenkosten die durch mehr Wasserverbrauch... entstehen gedeckt wären und sie sich ab und an mal neue Kleider etc... kaufen könnte also Taschengeld!
Muss ich das Geld vom jugendamt dann bei der ARGE melden? Ab wann? Ab dann wenn ich es das erste Mal bekomme?
Meine Schwester ist nun seit 02.05.2006 bei uns, muss ich das schon angeben gehen?
Na gut sollte noch jemand was wissen dann bitte schreiben.
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Gast