nach Tod des Mannes Haus verkaufen???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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kaeferli
Beiträge: 3
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nach Tod des Mannes Haus verkaufen???

Beitrag von kaeferli »

Hallo Ihr,

vielleicht kann mir ja jemand helfen...Mein Schwiegervater ist vor 2 Monaten an Sekundentod gestorben. Er war selbständig und meine Schwiegermutter war mithelfende Hausfrau. Nach seinem Tod ist das Geschäft nun erledigt und sie haben leider überhautp nicht vorgesorgt, d.h. sie bekommt jetzt lediglich 400 Euro Witwenrente im MOnat.

Das Problem ist, sie haben ein Haus, was noch mit 90000 Euro verschuldet ist. Mein Mann, ich und meine Tochter würden das Haus übernehmen. Leider ist es zu klein, um meine Schwiegermutter mit aufzunehmen. Sie hat sich entschlossen, eine Wohnung zu nehmen. Nun steht hier die Frage:

Kann sie meinem Mann das Haus schenken, sich dann eine Wohnung suchen und dann Hartz 4 beantragen? Oder gibt es da Probleme, weil sie das Haus evtl. verkaufen hätte können? Das ist allerdings nicht in unserem Sinne, denn wir hängen persönlich sehr an dem Haus. Ihre Wohnung mitfinanzieren können wir allerdings auch nicht, weil das Geld gerade so für die Raten reichen würde (ich bin noch Studentin).

Wir wissen, nicht, was wir machen sollen! Weiß jemand Rat?

Vielen Dank!

Liebe Grüße, Mandy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Zu Eigentum und Hartz IV findest Du hier Informationen.

http://www.hartz4-eigentum.eu.tc/

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
kaeferli
Beiträge: 3
Registriert: 17.05.2006 08:15

Beitrag von kaeferli »

Vielen Dank für die schnelle Antwort, wrede gleich mal nachsehen!
submarin
Beiträge: 489
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

also-zentrum.de

Vermögen verschenkt oder verschleudert?
Anderes gilt nur, falls Betroffene in den letzten 10 Jahren (!) vor Antragstellung ihr Vermögens verschenkt oder verschleudert haben mit dem Ziel, damit die Voraussetzungen für den Bezug von Alg II herzustellen. In diesem Fall könnte die Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagentur und örtlicher Kommune (ARGE) bzw. die in eigener Regie das Alg II verwaltende Kommune (Stadt oder Landkreis) von Arbeitslosen den Ersatz der deswegen fällig gewordenen Leistungen verlangen. Und sie könnte Arbeitslose mit einer 25%-igen Kürzung der Regelleistung (z.B. für Alleinstehende 345 € im Monat) bestrafen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zuständige Behörde den Betroffenen nachweisen kann, dass sie ihr Vermögen absichtlich oder grob fahrlässig mit dem Ziel der Beanspruchung von Alg II verschenkt oder verschleudert haben. Das dürfte z.B. ausgeschlossen sein, wenn die Schenkung oder Verschleuderung des Vermögens schon länger her ist und die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt nicht damit rechnen mussten arbeitslos zu werden.

Bei einer Schenkung, die den Wert von mehr als einem Monat Alg II- Leistung übersteigt, müsste die zuständige Behörde außerdem verlangen, dass Ihr die Rückgabe des verschenkten Vermögens vom Beschenkten fordert. Diesen Rückforderungsanspruch leitet sie auf sich über, so dass sie also z.B. auch noch nach dem Tod eines Alg II - Beziehenden die Rückgabe betreiben kann. Allerdings hat die Behörde in diesem Fall ein Nachweisproblem: Nur das Verschenken eines Grundstücks wird notariell beurkundet.
kaeferli
Beiträge: 3
Registriert: 17.05.2006 08:15

Beitrag von kaeferli »

Also mit anderen Worten...es ist völlig sinnlos, dass sie uns das Haus überschreibt, was sie sowieso nicht mehr finanzieren kann, weil noch hohe Kredite offen sind. Wir müssen verkaufen, um zu hoffen, dass wir mehr rausschlagen als noch Kredit offen ist, das dann bis zu ihrem Freibetrag aufbrauchen und dann erst Hartz 4 beantragen?! Scheiß Staat. Oder sie bekommt noch mit 57 Jahren nen Job und kann sich selbst finanzieren, was ja nicht wirklich mehr funktionieren wird.

Das Problem ist nur, mein Mann (ihr Sohn) ist auch Erbe zu 1/2. Also hat er doch ein Mitspracherecht beim Verkauf, oder? D.h. sie müsste nach Verkauf ihn auszahlen. Oder? Wie wird errechnet, ob das Haus so viel mehr rausschlägt, als noch Kredit da ist? Vor allem...wir haben keine Zeit! Wir müssen da einziehen, damit wir unsere Miete nicht mehr bezahlen müssen, denn der Kredit muss abgezahlt werden...Wir wissen nicht weiter...
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Wenn Dein Mann das Erbe annimmt, dann erbt er nicht nur das halbe Haus, sondern auch die Hälfte der Schulden u. wenn das Haus nach beim Verkauf weniger als wie 90.ooo EUR bringt, dann wird die Restschuld ebenfalls geteilt.
Solange das Haus nicht verkauft ist, haften die Erben auch gemeinschaftlich für die mtl. Raten der Bank u. sollte Dein
Schwiegervater noch weitere Schulden gehabt haben, dann erbt Dein Mann davon auch die Hälfte!
wuschel04
Beiträge: 121
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

bei allem Verständnis für die mißliche "Erbsituation"... aber wegen dieser Sachlage von einem "Scheiß-Staat" zu sprechen, ist nach meiner Auffassung nicht gerade angebracht. :roll: Private "Verbindlichkeiten" können doch nicht auch noch auf Kosten der Allgemeinheit ausgeglichen werden...

M.f.G.
wuschel04
Gast

Beitrag von Gast »

wuschel04 hat geschrieben:Private "Verbindlichkeiten" können doch nicht auch noch auf Kosten der Allgemeinheit ausgeglichen werden...
Das geschieht aber täglich, nennt sich dann Insolvenz.
Wird besonders gerne von Unternehmen genutzt. :wink:
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:
wuschel04 hat geschrieben:Private "Verbindlichkeiten" können doch nicht auch noch auf Kosten der Allgemeinheit ausgeglichen werden...
Das geschieht aber täglich, nennt sich dann Insolvenz.
Wird besonders gerne von Unternehmen genutzt. :wink:
Hallo,

möchte hier nicht das Thema wechseln, aber bei der Insolvenz (abgesehen von der relativ neuen "Privat-Insolvenz) geht es in der Regel nicht um private Verbindlichkeiten... wir sind uns aber wahrscheinlich darüber einig, daß auch das "normale" Insolvenzverfahren allzu oft von zwielichtigen Typen mißbraucht wird - leider auch auf Kosten der Allgemeinheit... :x
Damit genug...

M.f.G.
wuschel04
MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Ich denke, es gibt mehrere Lösungen für dieses Haus-Problem. Man muß nur länger darüber nachdenken und etwas Kreativität entwickeln. Wenn man die nicht hat, muß man kompetente Beratung suchen.
Was mir spontan einfällt: Bei gesetzlicher Erbfolge erbt die Mutter die Hälfte und die Kinder (in diesem Fall wohl nur dein Mann) die andere.
Die Mutter müßte also gar nichts verschenken.
Sie braucht nur auf ihr Erbe verzichten (Begründung: Sie will die Schulden nicht erben) - dann bekommt der Sohn alles.

Das war aber wie gesagt nur ein spontaner Gedanke. Man müßte sich intensiv in die Situation hineindenken und -arbeiten.
submarin
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Beitrag von submarin »

Vorsicht!
So gerne ich mich positiv in Situationen hineindenke, so kann hier ein Erbverzicht auch einen Verzicht auf AlgII begründen.

Durch den Erbverzicht, wenn bei der Wertermittlung ein Plus herauskäme, könnte der Mutter wieder vorgeworfen werden, sie hätte ihre Bedürftigkeit selber verursacht.
Und die Probleme gehen von vorne los.
Helfen kann dabei ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle.
Gast

Beitrag von Gast »

@ MichaelW,

mit "Glauben", "Wollen" und "Könnten" kommt hier niemand weiter.

Was Du, auch wenn ich Dir christliche Motive einfach mal unterstelle,
hier einbringst, ist hart an der Grenze des Legalen.

Damit diskreditierst Du die Erwerbsarbeitslosen indirekt und bestätigst gleichzeitig die Diskussion über angebliche "Sozialschmarotzer".

Hierzu können, dürfen und wollen wir keine Unterstützung anbieten.

Beachte dies bitte zukünftig in der Formulierung Deiner Aussagen.
Ist eine "Meinung" falsch formuliert, könnte dies als "Anstiftung" ausgelegt werden. Dies möchte sicherlich niemand.
Gast

Beitrag von Gast »

grottenolm hat geschrieben:Vorsicht!
So gerne ich mich positiv in Situationen hineindenke, so kann hier ein Erbverzicht auch einen Verzicht auf AlgII begründen.
Auch dies ist eines der Probleme, welche unbedachte Äußerungen von sich Gebende nicht beachtet haben.

Durch solche Art von Äußerungen können Erwerbslose in erhebliche Schwierigkeiten geraten.
MichaelW
Beiträge: 111
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Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

?????????????????????????????????????????????

Glauben Wollen und Könnten kamen in meinem Beitrag gar nicht vor.
Und selbst wenn: In der Hälfte aller Forums-Beiträge hier "glaubt" oder "meint" jemand etwas nur.
Das liegt in der Natur der Dinge, bzw. in der Natur unseres Systems. Da gibt es halt unendlich viele Gesetzte und Regeln, die dann auch noch um ein Vielfaches unendlicher interpretiert werden können.

Wenn ich an der Grenze des Legalen bin, dann ist doch alles ok. Da diese Grenze aber oft nicht genau definiert ist (siehe oben), kann man doch mal darüber nachdenken, wo sie denn nun genau ist. Und daß ein großer (oder sogar der größte) Teil der Bevölkerung bewußt oder unbewußt jenseits dieser Grenze lebt, ist ja auch kein Geheimnis. Sondern eine Tatsache, die sich auch nicht dadurch beseitigen läßt, daß man sie ignoriert.
Ich wollte hier niemanden diskreditieren, sondern nur etwas beitragen. Und auch selbst etwas lernen. Ich achte und schätze alle Menschen, auch Moderatoren! - smile. Und auch die Erwerbsarbeitslosen (jetzt habe ich schon wieder etwas gelernt: Ich kannte bisher nur Arbeitslose und Erwerbslose. Ab heute auch Erwerbsarbeitslose).

Aber ich möchte mich hier nicht aufdrängen. Wenn solche Beiträge - wie die von mir - hier nicht so erwünscht sind, dann verabschiede ich mich auch gerne wieder.

Herzlicher Gruß von MichaelW
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Und kaeferli, wie ist der Stand der Dinge?

grottenolm: Ich habe mich mal schlau gemacht und Folgendes herausgefunden:
Vermögen zu verschenken, kann negative Folgen haben ( Pfändung mit Rückabwicklung des Geschenkes bis zu 10 Jahre usw. )
Aber Erbverzicht nicht !
Die Entscheidung, wie man mit einer Erbschaft umgeht, gehört zu den sogenannten Persönlichkeits-Rechten, die unangreifbar sind.
Diese Rechte werden höher eingetsuft, als alle anderen Ansprüche und Forderungen.
Gibt es mehrere Gerichtsurteile zu und wurde mir auch von einem Fachanwalt bestätigt.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Nur weil EIN Landgericht in EINEM Einzelfall entschieden hat, dass ein Erbverzicht nicht sittenwidrig ist, ist das noch lange keine allgemein gültige Rechtsauffassung. Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht das schon anders, das ist ein richtungsweisendes Urteil.

In einem Forum wie diesem so einen Tipp zu geben, halte ich für mehr als fragwürdig. Oder welche Gerichte sollen denn noch so entschieden haben???

lawblog.de:
4. 6 .2005
IST JA NICHT UNSER GELD
Ein Sozialhilfeempfänger kann jederzeit ein Erbe ausschlagen. So jedenfalls die Auffassung des Landgerichts Aachen. Es sei nicht sittenwidrig, wenn ein Sozialhilfeempfänger auf das Erbe verzichte, auch wenn deswegen das Sozialamt keinen Zugriff auf das Vermögen erhalte.

Die Richter halten die Erbausschlagung für ein höchstpersönliches Recht jedes Erben. Dieser könne nach dem Willen des Gesetzgebers nicht gezwungen werden, sich mit einem Erbe zu “belasten”.

Anders hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (NJW 2001, 3484). Die dortigen Richter stellten die Erbausschlagung mit einem Unterhaltsverzicht gleich. Ein Unterhaltsverzicht ist aber meistens sittenwidrig, wenn er jemanden in die Sozialhilfe treibt.
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Naja, aber wenn manm neben einem Haus einen Berg von Schulden erbt, dann dürfte die Sache ja wohl schon anders aussehen, oder?
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