hartz4 rast auf mich zu

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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majab.
Beiträge: 2
Registriert: 23.05.2006 19:46

hartz4 rast auf mich zu

Beitrag von majab. »

hallo da draussen,

ich hab da mal ne frage und ihc bin echt froh über jeden kleinsten tip.
also ich habe ein ausbildung und 2 jahre berufserfahrung. danach habe ich mein abi gemacht. in 2 wochen ist nun schluss mit schule. meine eltern schlugen mir vor mich wieder arbeitslos, bzw. arbeitssuchend zu melden.
ich wohne mit meinem freund zusammen, der studiert. er wird also von seinen eltern finanziert.

meine frage: sicherlich wird auch seine finanzielle lage gecheckt, aber können die auch an das geld von seinen eltern?

und könnte man mich auffordern meine wohnung zu verlassen? wenn vielleicht die miete zu hoch ist?

grüsse
majab.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Die Eltern deines Freundes müssen definitiv nicht für dich aufkommen.
Wegen der Wohnung weiß ich nicht genau es könnte vielleicht drauf ankommen wer Mieter ist und ob die Wohnung angemessen ist.

Wieviel qm hat die Wohnung denn ?
majab.
Beiträge: 2
Registriert: 23.05.2006 19:46

Beitrag von majab. »

also wir haben eine wohnung von 72 m2 und gezahlen 630 euro kalt.
wir teilen natürlich alle kosten auf
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Rein theoretisch könntest Du doch mit Deinem Freund einen Untermietvertrag abschließen, dann können sie Dir wegen der hohen Miete nichts u. eine eheliche Gemeinschaft wäre auch vom Tisch!
Einen Untermietvertrag bekommst Du in jedem Schreibwarenladen, Du brauchst dann nur noch die Zustimmung von Deinem Vermieter!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Mit einem Untermietvertrag würden Sie sich in den Bereich des Sozialbetrugs begeben. Davon rate ich dringend ab!! Sie leben zusammen, aber deshalb sind Sie sich gegenseitig noch lange nicht unterhaltspflichtig.

72qm sind bei Bezug von AlgII zuviel, 60-65 gelten für 2 Personen als angemessen. Wenn nun die Eltern Ihres Freunes definitiv erklären, dass sie die Differenz zur zulässigen Größe im Interesse ihres Sohnes tragen, dürfte das eine zweckgebundene Zuwendung sein und kann m.E. nicht gegen Sie verwendet werden.

Nachlesen können Sie die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft von 61Kommunen unter tacheles.de.
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