400 Euro Job

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Dino26
Beiträge: 4
Registriert: 23.01.2006 12:55
Wohnort: MH

400 Euro Job

Beitrag von Dino26 »

Hallo zusammen
ich hab mal eine Frage, und zwar
Ich bin 27 Jahre alt und lebe mit meiner 9 Jährigen Tochter allein in unsere Wohnung.Ich bekomme für mich und meine Tochter 398 Euro plus Kindergeld im Monat. Ich habe mit einen Job gesucht, und könnte eventuell auf 400 Euro basis anfangen.Meine Frage was zieht das Amt davon ab? Darf man überhaupt irgendwas behalten? BEzahlen die unsere Miete trotzdem weiter? Wann muss ich das Amt meine Arbeitstelle melden? Ich meine wenn ich den Job anfangen kann bekomme ich erst zum nächsten ersten mein Gehalt und ALG gibt es jetzt ja schon bald.Wäre nett wenn ihr mir ein paar Antworten geben würdet.
Lg Dino
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Hallo,

von dem Verdienst würde zunächst einmal ein Betrag in Höhe von 100,00 € nicht angerechnet werden u. von dem Rest würden dann 80%
angerechnet werden, so das Dir bei einem Verdienst von 400,00 €
240,00 € angerechnet werden würden, allerdings erst in dem Monat, in dem Du Dein erstes Geld bekommst!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

und melden müssen Sie den Nebenjob umgehend, sonst zählt das als nicht gemeldete Nebentätigkeit.
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