Auto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
XRS
Beiträge: 20
Registriert: 27.04.2006 22:33

Auto

Beitrag von XRS »

Wie behandelt die Agentur für Arbeit das Thema Auto?

Wie wird kontrolliert ob man Inhaber eines Fahrzeuges ist?
Über die Zulassungsstelle? Wenn ja, macht es Sinn das Auto z.B. auf die Eltern umzumelden um Ärger zu vermeiden?

Vielen Dank
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Warum denkst Du, das es Ärger geben könnte, wenn jemand erfährt, das Du ein Auto hast?
Wenn Du nichts zu verbergen hast, brauchst Du Dein Auto nicht auf Deine Eltern umzumelden, aber wenn Du die Absicht hast, Dir Leistungen zu erschleichen, indem Du falsche Angaben machst, dann hoffe ich, das sie Dich erwischen u. Dir sämtliche staatliche Leistungen streichen!
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Das war früher, also bis vor 2 oder 3 Jahren, so, daß ein Sozialhilfeempfänger kein Auto haben durfte. Oder nur mit Genehmigung vom Amt.
Das interessiert heute keinen mehr.
Einschränkung: Ein ALG2-Empfänger darf ja nur einen Höchstbetrag an Erspartem (Vermögen) haben. Dazu zählt auch das Auto. Also ein relativ neues und wertvolles Auto schließt ALG2 aus.
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Wurde bei mir nicht extra kontrolliert. Habe die Angaben wahrheitsgemäß im Antrag gemacht (Baujahr und etwa Restwert) und es wurde so akzeptiert. Weiß allerdings nicht, ob noch irgendwelche Info´s bei Zulassungsstelle eingeholt wurden. Ich weiß allerdings aus der Verwandtschaft, daß es auch anders gehen kann. Die hatten sich einen 3-Jahren alten Gebrauchtwagen gekauft und knapp 12.000 EURO dafür bezahlt. Haben deshalb allerdings 7.000 EURO angerechnet bekommen, da man sich nur einen Gebrauchtwagen für maximal 5.000 EURO kaufen darf, ein höherer Betrag ist LUXUS und wird auch so auf die Zahlungen von HARTZ IV angerechnet. Bekommen jetzt so lange kein Geld, bis die 7.000 EURO "aufgebraucht" sind.
Anmeldung auf Eltern oder Bekannte wäre eine Möglichkeit, denn dann hat man ja KEIN Auto. Aber bitte dabei bedenken, daß dies ja eigentlich Betrug ist, wenn auch schwerlich nachzuweisen. Ein Tipp von einem "Feind" ans Amt und man ist geliefert!!
Wenn Dein Auto nicht mehr als 5.000 EURO wert ist, passiert normalerweise nix.

Übrigends noch mal zum Fall Verwandtschaft: Fernseher darf max. 500 EURO kosten, Küche max. 4.000 EURO (ALLES NEU!!). Die hatten gemeint, sie könnten die Abfindung, welcher der Mann für seine Kündigung kassiert hat, einfach mal schnell ausgeben und dann HARTZ IV kassieren. Aber dieser Schuß ging ganz schön nach hinten los, was ich auch für richtig finde. Jetzt sitzen sie da und bekommen nix!!
Gast

Beitrag von Gast »

Zur "Angemessenheit" des PKW gibt es bisher durchaus unterschiedliche Gerichtsurteile. Hier ist, wie immer, der Einzelfall zu betrachten.

Es ist auch durchaus mögliche, einen PKW im Wert von 10.000 € als "angemessen" anerkannt zu bekommen. Dann allerdings meist nur per Gerichtsurteil. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an, die € 5000,- sind nur eine Richtgröße. Die Arge oder Optionskommune muß hier immer den Einzelfall betrachten.

Beispiel:

Alm-öhi. Der wohnt in 3000 m Höhe auf der Alm und benötigt einen Geländewagen, weil es keine befestigten Straßen dort oben gibt. Seine Ziegen sterben wegen einer Krankheit und er bekommt dort oben einfach keinen neuen Job. Seine Almhütte gehört ihm und ist auch angemessen. Die nächste Stadt ist aber 80 Kilometer entfernt, aber nur Luftlinie. Öffentlichen Personen Nahverkehr gibt es auf dem Berg nicht.

Sein alter Nissan Terano ist aber noch € 9500 wert.
Angemessen, oder nicht?
Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

was ist mit heidi? wo wohnt sie jetzt????

nein nun im ernst, die frage finde ich sehr gut.

das auto ist trotz des hohen wertes angemessen, ansonsten würde er ja total von der aussenwelt abgeschnitten sein und gar keine möglichkeit mehr haben einen arbeitsplatz finden zu können.

aber es kann auch möglich sein, dass das amt ihn bittet seine hütte zu verkaufen und in die stadt zu ziehen, es sei denn es liegen gesundheitliche gründe vor, dieses nicht zu tun.

okay, man soll nicht alles negativ sehen doch muss man in der heutigen zeit mit allem rechnen! da dies, so denke ich, auch eine "ermessensfrage" ist.
Gast

Beitrag von Gast »

Anny hat geschrieben: aber es kann auch möglich sein, dass das amt ihn bittet seine hütte zu verkaufen und in die stadt zu ziehen, es sei denn es liegen gesundheitliche gründe vor, dieses nicht zu tun.
Das wird die Behörde nicht tun, weil "Eigentum" vom Grundgesetz geschützt ist.
Artikel 14 [Eigentum - Erbrecht - Enteignung]

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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