Auszug aus der gemeinsamen Wohnung? Was muß ich beachten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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meinname1000
Beiträge: 1
Registriert: 22.05.2006 09:55

Auszug aus der gemeinsamen Wohnung? Was muß ich beachten?

Beitrag von meinname1000 »

Hallo, bin 41 und seid 9 Jahren verheiratet, 2 Kinder 5 u.8 Jahre; Meine noch Frau und ich haben uns in den letzten Monaten so oft gestritten das es keinen Sinn mehr macht die Beziehung weiterzuführen; Ich möchte nun aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen; Da wir ALG2 empfangen muß ich doch bestimmt einiges beachten, oder?
Also mit meiner Frau kann ich in keinster Weise mit Unterstützung rechnen. Die wird mir auch keinerlei Ausstattung etc mitgeben. Meine Frau muß ich dazusagen ist unselbständig, nicht belastbar und Pyschich krank! (Angstzustände und in Behandlung) Sie ist zu faul zum Arbeiten ich muß alles regeln und alles Managen; Das alles wäre kein Problem, aber dann noch die ständigen Vorhaltungen usw. Es hat am Freitag vorige Woche zwischen uns so geraucht, das ich jetzt auf jedem Fall aus der Wohnung raus will!
Nun meine Fragen:
1) was muß ich beachten wenn ich mir eine Wohnung suche
2) wie groß darf die Wohnung sein
3) bekomme ich Ausstattung bezahlt ( habe garnix)
4) Wie sieht es aus mit den Nebenkosten und der Miete wird die übernommen
5) welche Sachen kann ich beantragen oder muß ich ändern;

Evtl. werde ich meinen ältesten Sohn mitholen weil sie mit diesem gar nicht klar kommt und nur mit ihm rumschreit und verprügelt!

Danke für alle Infos;
Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

hallo,

als erstes würde ich dir raten erstmal zur arge, also zu deinem zuständigem fallmanager zu gehen und diesem deine situation zu schildern.

auf keinem fall vorher schon irgendwelche mietverträge unterschreiben oder anschaffungen machen.

mehr rat weiß ich leider auch nicht, da ich mich fast gar nicht damit auskenne.

hoffe es läuft dann alles glatt und deine situation beruhigt sich

liebe grüße
Anny
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Genau - "Anny" hat völlig Recht. Der Fallmanager wird dann über alle Leistungsansprüche informieren können. Auf jeden Fall muß wohl ein neuer Alg2-Antrag gestellt werden, da die bisherige Bedarfsgemeinschaft so nicht mehr besteht. Die getrennt lebende Ehefrau sollte unbedingt ebenfalls eine entsprechende Veränderungsanzeige bei der Arge einreichen, weil sie sonst evtl. zuviel bekommt - und das gibt dann evtl. Ärger...

M.f.G.
wuschel01
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