Hallo,
Bin alleinerziehend mit 2 Kindern,geschieden.Ex zahtl nichts.
Bekomme alles vom Amt.
Würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen.
Mein Freund ist Berufstätig.
Welche kosten würden auf Ihn zukommen und was würde mir gekürzt
werden?
Vielen Dank
Holly
Zusammenziehen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zur Zeit stellt sich alleine die Frage, ob Ihr Freund bereit ist, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Wenn er das nicht ist, macht er keine Angaben über sein Gehalt in IHREM Antrag auf AlgII und Sie sollten tunlichst nicht ankreuzen, dass ein eheähnliches Verhältnis vorliegt, soweit dem so ist. Ein eheähnliches Verhältnis liegt nach Urteil des BVG vor, wenn Sie z.B. gemeinsam wirtschaften, ein gemeinsames Konto haben und bereit sind, füreinander in Notzeiten einzustehen. Das kann nicht einfach unterstellt werden, nur weil zwei Menschen zusammenleben.
Sollte die ArGe ein eheähnliches Verhältnis unterstellen, können Sie immer noch Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht klagen.
Wenn er das nicht ist, macht er keine Angaben über sein Gehalt in IHREM Antrag auf AlgII und Sie sollten tunlichst nicht ankreuzen, dass ein eheähnliches Verhältnis vorliegt, soweit dem so ist. Ein eheähnliches Verhältnis liegt nach Urteil des BVG vor, wenn Sie z.B. gemeinsam wirtschaften, ein gemeinsames Konto haben und bereit sind, füreinander in Notzeiten einzustehen. Das kann nicht einfach unterstellt werden, nur weil zwei Menschen zusammenleben.
Sollte die ArGe ein eheähnliches Verhältnis unterstellen, können Sie immer noch Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht klagen.