Frage zur Bedarfsgemeindschaft ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Feri
Beiträge: 3
Registriert: 14.05.2006 21:06
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Frage zur Bedarfsgemeindschaft ?

Beitrag von Feri »

Ich bin seit sechs Monaten mit meinem Freund zusammen und wohne seit 4 monaten bei ihm.
Ich habe einen ALG 2 Antrag gestellt, dieser wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung das mein Freund ausreichent verdient und mich mit versorgen kann.
Allerdings ist er auf Grund von Schulden absulut nicht in der Lage mich mit zu finazieren.
Was kann ich nun tun?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Das ist die übliche Verfahrensweise der ARGE. Da wird sofort eine Eheähnliche Gemeinschaft unterstellt. Aber diese gilt erst wenn ihr mindestens 3 Jahre zusammenlebt und villeicht sogar noch ein gemeinsames Konto habt.

Also sofort Widerspruch einlegen !
Feri
Beiträge: 3
Registriert: 14.05.2006 21:06
Wohnort: NRW

Beitrag von Feri »

ich habe Heute Wiederspruch eingelegt plus eine Stellungnahme meines Freundes das er mich nicht aushalten kann und den nötigen unterlagen über Kontopfändung und Lohnpfändung.
Mir wurde gesagt das dauerd etwa 2 bis 3 Wochen.
Kann danach mein Antrag erneut abgelehnt werden? Ich warte seit Feb. auf das Geld.
Wenn der Antrag erneut abgelehnt wird was kann ich dann tun ?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Im schlimmsten Fall gehst du zum Sozialgericht und klagst das ganze ein !
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie können während des laufenden Widerspruchs einen Eilantrag auf Zahlung von AlgII vor dem Sozialgericht stellen. In Ihrer Situation würde ich das sogar tun, weil sich sonst ja sogar der Verdacht erhärtet, dass Ihr Freund Sie finanziert. Die Frage, wovon haben Sie denn bis jetzt gelebt, wird sowieso kommen.
Feri
Beiträge: 3
Registriert: 14.05.2006 21:06
Wohnort: NRW

Beitrag von Feri »

Einen Eilantrag beim Sozialgericht ist das die einzige Möglichkeit es zu beschleunigen. Kann es dann nicht auch sein das ich nichts bekomme.

Denn es ist ja nun tatsache das mein Freund mich nicht unterstütz das einzige was ich momentan habe ich ein Dach über dem Kopf und natürlich was zu essen aber alles andere ist momentan Luxus.
Ich fange langsam an zu verzweifenln. Das Geld reicht eben nicht für zwei.
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