Wieder zurück in Harzt4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Wieder zurück in Harzt4

Beitrag von Kathi69 »

Hallo zusammen,
So wie es aussieht werd ich wohl in den nächsten Tagen wieder einen Antrag auf Harzt4 stellen müssen, da mein Arbeitesvertrag wegen Krankheit wohl nicht verlängert wird.
Nun hat sich aber in meinem Leben einiges geändert.... so dass ich wohl keine Bezüge mehr vom Amt bekommen werde, da ich inzwischen zu meinem Freund gezogen bin und er recht gut verdient.

Jetzt stellt sich allerdings die Frage; Wenn ich keine Bezüge mehr bekomm wie schaut es dann mit der Kranken und Rentenversicherung aus?
Ich bin total verunsichert..... :( Haben jetzt schon einige Infos aus dem Net gelesen, allerdings werd ich nicht recht schlau draus.

In der Hoffnung das mir jemand hilfreiche Tipps geben kann, bedanke ich mich schon mal im vorraus.

Mfg Kathi
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Kathi69
Wenn Du keinerlei Leistungen mehr erhältst bist Du nicht mehr kranken- und rentenversichert über das Amt.
Du kannst auch nicht bei Deinem Freund familienversichert werden, das geht nur bei Ehepartnern.
Bleibt nur die freiwillige Krankenversicherung, rechne mal mit monatlichen Beiträgen ab 100,00 €.
Vielleicht fällst Du aber garnicht ganz aus dem Leistungsbezug heraus, dann wärst Du weiter versichert.
Wünsche Alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Danke

Beitrag von Kathi69 »

Hallo Melinda,
danke für deine schnelle Antwort, auch wenn sie meine schlimmsten Befürchtungen bestätigten. Nun kann ich also nur noch beten das ich doch noch meine Vertragsverlängerung bekomme, schnief....

lg kathi
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wie alt Bist denn Du, wenn ich mal fragen darf ? Weil:
Die Altersgrenze für die Familienversicherung beträgt 25 Jahre !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Beitrag von Kathi69 »

Ich bin 37.... hab mir aber vielleicht schon eine Lösung des Problems einfallen lassen, weiß zwar noch nicht obs geht.
Habe mir gedacht das ich mich bei meinem Sohn mit versichern lassen kann? oder bei meinem Ex, weil noch ist die Scheidung nicht durch.
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Beitrag von Kathi69 »

hallo zusammen,
sorry aber ich hab mir heute abend die Kante gegeben, mir gehen soviele Gedanken durch den Kopf das ich nicht mehr weiter weiß.
Ich weiß jetzt das ich mich nicht über meinen Sohn versichern kann und über meinen Ex auch nicht. Er hat die ganzen 3 Jahre wie unsere Scheidung schon läuft auf den Tag gewartet das ich zu ihm zurückgekrochen komm. Aber das will ich absolut nicht und auch mein Freund ist da mit mir einer Meinung. Ich hab in meiner Ehe genug gelitten als das ich mich dieser Demütigung noch einmal aussetzten will muß und kann.
Meine Schwester meint das man um die Vorraussetzungen für eine eheähnliche Gemeinschaft zu erfüllen, mindestens ein Jahr zusammen leben muß.
Mir ist es ein absoluter krauss das ich jetzt auf Kosten von meinem Freund leben muß, der doch nur dasBeste für mich wollte und mich zu sich geholt hat, damit ich keinen so weiten Arbeitsweg mehr habe und mein Sohn der nach einer missglückten Beziehung bei mir zuflucht gesucht hat, sein eigenes Reich hat. Ich meine wir haben zwei monate auf 28 qm gewohnt und mein Sohn ist 19.
Wir haben am 24.4. beim Einwohnermeldeamt mich angemeldet und am 25. in der Nacht hab ich mir nen Wirbel verrengt :( letzte Woche hieß es noch einer weiteren Vertragsverlängerung stehe nix im Wege da ich mich super eingearbeitet habe und ich auch super mit allem klar komme.
Heute der Anruf: Leider ist unter den gegebenen Umständen eine Verlängerung ihres Vertrages nicht möglich! Aber wenn sie wieder Fit sind dann können sie sich gern wieder bei uns bewerben.
Ich war heute abend in dem Laden, keiner wollt glauben das ich nicht wieder komme... heullllllll
Verflucht das tut so weh!!!
diana_isabell
Beiträge: 5
Registriert: 28.04.2006 10:07

Beitrag von diana_isabell »

Hallo Kathi,

hast Du denn schon einen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft gestellt? In Deinem Fall würde ich Dir vorschlagen (weil Du ja auch noch nicht so lange mit Deinem Lebensgefährten zusammen lebst, dass Du einen Untermietvertrag in Absprache mit dem Vermieter stellst. Ich habe auch eine Bedarfsgemeinschaft mit meinem Schatzi, er arbeitet auch.Es ist jedenfalls Fakt: Bei einer Bedarfsgemeinschaft sowie überhaupt bei diesem Hartz4-Antrag: Ich vergleiche das mit einem Offenbahrungseid - es wird ALLES von Deinem Partner mit angerechnet. Er muss ebenso wie Du die "Hosen runterlassen". Da mein Schatzi und ich aber schon sehr lange zusammen sind, und er Normalverdiener ist, haben wir diesen Antrag gemeinsam gestellt. Wir haben momentan nach Abzug aller Kosten -200,- raus. Das Amt interessiert sich eigentlich nur für Miete & Versicherungsbeiträge, ob Du nebenbei noch ein Fernstudium oder anderes machst, das interessiert die nicht. Da wir aber auch mal heiraten wollen, ziehen wir das jetzt so durch (habe ja auch Hoffnung, dass ich bald irgendwas bekomme - alles ist besser als Hartz4!) Jedenfalls würde ich das an Deiner Stelle mal mit dem Vermieter besprechen - das wäre ja auch bestimmt in Deinem Sinne (vielleicht in Bezug auf Deine Scheidungsgeschichte - kostet ja auch alles Geld) und wenn das bei Dir nicht geht, weil der vermieter das nicht will, würde ich auf jeden Fall diese Bedarfsgemeinschaft stellen (dann wärst Du wenigstens Krankenversichert) Ausprobieren lohnt sich auf jeden Fall.
Mein Motto ist immer: Aus Schwierigkeiten lernt man - auch wenn meistens alles auf einmal kommt. Das stärkt Dich aber auch innerlich, wenn Du das alles irgendwann überwunden hast. Man darf sich nicht unterkriegen lassen und auch den Blick für das Postitive nie vergessen! Gruß, Diana
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn noch kein Antrag gestellt wurde:

1. Sie leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, wenn Sie noch keine 3 Jahre zusammenleben, kein gemeinsames Konto und/oder Kind haben und nicht bereit sind, in Notzeiten füreinander einzustehen, so ein richtungsweisendes Urteil des BVG.

Wenn Ihr Freund Sie nicht unterhalten will, dann macht er keine Angaben in IHREM Antrag. Muss er auch nicht, er will ja nichts von der Behörde. Und Sie dürfen natürlich nicht eheähnliches Verhältnis ankreuzen.

Dabei ist es völlig egal, ob Sie in einer Wohnung gemeinsam leben, von dem Untermietvertrag würde ich dringend abraten, das ist Betrug und ggfs. Erschleichung von Sozialleistungen.

Sie dürfen mit einem Partner zusammenleben, auch im selben Bett schlafen, das hat überhaupt nichts mit AlgII zu tun.
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Danke

Beitrag von Kathi69 »

Ich danke Euch!!!

Habe mir heute den Antrag geholt und werde Eure Ratschläge beachten.
Der Schock von heut auf morgen gesagt zu bekommen, es gibt doch keine Verlängerung hat sich nun wieder etwas bei mir gelegt und ich seh jetzt nicht mehr ganz so schwarz...... Dank Eurer Ratschläge ...... und wenn ich Glück hab bin ich bald wieder richtig fit und brauch das Amt nicht lange.

Danke Euch noch einmal und wünsch Euch ein schönes Wochenende

Lg Kathi
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

eheähnliche Gemeinschaft

Beitrag von Kathi69 »

Hallöchen, hab da noch mal ein Anliegen.
Nach 8 Wochen hab ich endlich meinen Bewilligungsbescheid bekommen und gleichzeitig nen Fragebogen zur Eheähnlichen Gemeinschaft.
Bis 2.3. waren ja alle Fragen leicht zu beantworten, ab 2.4. habe ich mir jetzt überlegt ihnen einfach eine schriftliche Erklärung beizulegen und hätte gern von euch gewußt ob ich dies so schreiben kann oder ob ich mir damit eine eigene Grube grabe.....


Ich bin im April 2006 nach ........ zu meinem Bekannten gezogen weil der Arbeitsweg von ...... nach B..... erheblich kürzer und leichter zu erreichen war und weil ich zu diesem Zeitpunkt mit meinem Sohn in einer 28m² großen Wohnung zusammenleben musste, nachdem seine WG sich wegen Umzugs ins Ausland im Februar aufgelöst hatte.
Für Herrn ........ ist es ebenfalls eine gute Lösung gewesen da er berufsbedingt viel unterwegs ist und sich oft im Ausland aufhält.
Da sich die Aussichten auf ein festes Arbeitsverhältnis abzeichneten, habe ich meine Wohnung in ......... meinem Sohn so überlassen wie sie ist, d.h. mit allem Inventar.

Meine derzeitige WG war als Übergangslösung geplant und ich wollt mir hier in ....... eine eigene Wohnung suchen sobald ich mir etwas Geld angespart hätte. Dies ist jedoch auf Grund eines Bandscheibenvorfalls nun bis auf weiteres hinfällig.

Wir sind beide Menschen die sehr schlechte Erfahrungen in einer festen Partnerschaft gemacht haben und leben jetzt hier als Freunde zusammen.
Wir nutzen gemeinsam die Wohnung, d.h. jedes Zimmer, meine Sachen hängen im Schlafzimmerschrank weil es keine andere Möglichkeit dafür gibt.
Ich koche, wenn er zu Hause ist,für uns gemeinsam, denn bei den ständig steigenden Strompreisen wäre es nicht tragbar wenn jeder für sich selbst kochen würde und außerdem habe ich ja reichlich Zeit dazu.
Ich wasche auch die Wäsche, was ebenfalls auf Grund der hohen Strompreise nur logisch ist.
Und ja wir haben auch gelegentlich Sex miteinander, wenn uns danach ist, jedoch schlafe ich im Wohnzimmer.
Dies war alles als Übergangslösung geplant, doch jetzt sind wir am überlegen sein Arbeitszimmer in ein Schlafzimmer für mich umzubauen, es sei denn sie genehmigen mir eine eigene Wohnung hier und unterstützen mich mit einer Erstausstattung für die Wohnung.

Ich zahle hier für die Unterkunft 150,-€ im Monat was Mietanteil, Strom, Telefon, Internet und so weiter beinhaltet. Für die Lebensmittel sorgt Herr ........... und ich führe ihm im Gegenzug dafür den Haushalt. Für alle anderen Kosten, wie Hygieneartikel, Bekleidung, und andere Sachen die nicht zu den Lebensmitteln zählen sowie den Arztkosten komme ich selbst auf.

Ich hoffe diese Erklärung sollte all ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

........


Was denkt ihr..... kann man das so schreiben ohne das sie mir daraus einen Strick drehen? Ich mein es ist nun mal so Realität und wir haben auch echt nicht vor eine wirkliche Familie zu sein, denn dafür lieben wir unsere Freiheit zu sehr...

lg Kathi
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Beitrag von Kathi69 »

Hat denn keiner einen guten Ratschlag für mich????
Ich muß morgen aufs Amt und weiß immer noch nicht was ich nun richtig und falsch mache......
Lg Kathi
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Sie den Text so abgeben, wie beschrieben, haben Sie der ArGe bestätigt, dass Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Beitrag von Kathi69 »

Autsch..... Dankeschön!!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Hier lesen und versuchen zu verstehen:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 9 AS 89/06 ER
06.03.2006

Eheähnliche Gemeinschaft

Der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft, der in dieser Formulierung sowohl im Arbeitsförderungsrecht als auch im Sozialhilferecht seit langem gebräuchlich ist, war in der Verwaltungspraxis und in der Rechtssprechung lange umstritten.

In seiner Entscheidung vom 17. November 1992 (Aktenzeichen 1 BvL 8/87) hat das Bundesverfassungsgericht auf eine Vorlage des Sozialgerichtes Fulda hin dargetan, mit dem Begriff "eheähnlich" habe der Gesetzgeber ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe anknüpfen wollen, worunter Lebensgemeinschaften zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen seien, die auf Dauer angelegt seien, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuließen und sich durch innere Bindungen auszeichneten, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründeten, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gingen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung mehrfach darauf hingewiesen, für die Partner einer rechtlich nicht geregelten Gemeinschaft bestünden gegenseitige Unterhaltspflichten in rechtlicher Hinsicht nicht.

Der mit einem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner sei diesem zum Unterhalt nicht verpflichtet. Er könne – auch beim Wirtschaften aus einem Topf – sein Einkommen ganz oder in einem hohen Maße zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden.

Der Gesetzgeber sei daher bei der Fassung des Tatbestandsmerkmales eheähnliche Gemeinschaft nur berechtigt gewesen, solche Gemeinschaften zu erfassen, in denen die Bindungen der Partner so eng seien, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden könne. Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr für einander verantwortlich fühlten, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellten, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwendeten, sei ihre Lage mit derjenigen eines nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung vergleichbar.

Bei der Prüfung der Frage, ob eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliege, könne die Verwaltungspraxis nur von Indizien ausgehen.

Hier kämen insbesondere die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, in Betracht.


Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Kammerentscheidung vom 2. September 2004 (BvR 1962/04) darauf hingewiesen, diese Rechtsprechung sei auch im Bereich des neugeschaffenen SGB II heranzuziehen (vgl. auch Brühl in Münder, Hrsg., LPK Sozialgesetzbuch II, § 7 Rn 45; Valgolio in Hauck/noftz, SGB II, K § 7 Rz 24; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rn 27; Peters in Estelmann,Hrsg., SGB II, § 7 Rn 22).
Weiterlesen bei: PeNG!
Antworten