Wichtige Frage bitte um schnelle Antwort;

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Wichtige Frage bitte um schnelle Antwort;

Beitrag von Lange »

Hallo musste gestern AlG 2 Beantragen

bin 26 Jahre alt und wohne zur zeit bei meinem Vater mit im Haus.(Eigentum)

Habe ich überhaupt anspruch auf ALG 2( Zur zeit 345 Euro denke ich)

obwohl mein Vater einer Beruflichen Tätigkeit nachgeht und somit nicht Hilfebedürftigt ist.
Um eine schnele Antwort währe ich wirklich sehr Dankbar
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Du hast eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.

Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.

Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

Danke erstmal für deine Antwort.

Ja ich komme vom ALG 1 hatte allerdings nur noch 81 tage restanspruch
Da ich zuvor 3 jahre selbstständig war.
Was du schreibst ist aber richtig ich darf zwar mietfrei wohnen finnanziel werde ich aber nicht unterstütz.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

P.S denn Antrag habe ich noch nicht eingereicht habe ihn ja erst seit gestern.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

Jens hat geschrieben:Du hast eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.

Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.


Nein den Antrag habe ich noch nicht abgegeben und praktisch wohne ich auch aleine dort teilen uns nur küche und bad und da mein vater oft auf geschäftsreisen ist bin ich die meiste zeit sowiso alein


Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Das wird denen nicht gefallen mit der gemeinsamen Küche und dem Badezimmer, aber versuchen würde ich es.
wenn Sie dir zurückschreiben das sie annehmen das Du mit dein Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und Sie deshalb unterlagen über dessen Verdienst und Vermögen haben wollen, dann musst hart bleiben.
Auf keinen Fall die Unterlagen hinschicken, sondern wiedersprechen das du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Sicher kommt auch dann so ein Fuzzi zuhause vorbei, wenn er nicht ein Termin mit dir vorher schriftlich ausgemacht hat , dann kannst ihn erstmal in die Wüste schicken.
Wenn er dann kommt mit ordentlichem Termin , da schau zu das ihr alles schön getrennt habt in der Küche.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

Na gut dann bleibt mir ja nichts weiter übrig als es zu versuchen.
Ist aber irgendwie schon ein witz wie stellen die sich denn vor wovon ich dann leben soll.
Ich danke dir aber für deinen Tipp.
Christy
Beiträge: 44
Registriert: 01.04.2006 14:58

Beitrag von Christy »

klar hat er anspruch ,zum einen ist er 26 da hat er sowieso anspruch auch laut der neuen regelung denke ich . zum anderen bis jetz hat er auf alle fälle anspruch . ich bin 22 und wohne bei meiner mutter und bekomme auch die 331 euro .
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

ich denke aber nicht das deine Mutter immoment viel verdient oder ?
Christy
Beiträge: 44
Registriert: 01.04.2006 14:58

Beitrag von Christy »

ne ca. 900 euro diesen monat wars sogar noch weniger und sie muss miete zahlen.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

Das ist ja genau der Knackpunkt da er wirklich nicht schlecht verdient.
Aber irgenwie sehe ich das auch nicht ein das er jetzt für mich bluten soll.
:twisted:
Gast

Beitrag von Gast »

Wie wäre es denn mit einer eigenen Wohnung? :wink:
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

So wie ich zur zeit lebe ist das ja schon wie eine eigene Wohnung
das muss ich nur dem Amt irgendwie klarmachen
Und nur weil ich jetzt ein paar wochen auf hilfe angwiesen bin nehme ich mir mit sicherheit keine andere wohnung.
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

dann füll erstmal entsprechend den Antrag aus, und warte ab was Sie wissen wollen. Vileicht glauben Sie es Dir ja auch sofort, was mich allerdings wundern würde.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wer gehört zu einer BEdarfsgemeinschaft?

SGBII
3) 1 Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,

4. die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

Ja das SGB2 ist mir auch ein begriff.
Aber was heisst das jetzt genau nach meiner auffassung bilde ich aleine eine BG da ich 26 und somit nicht mehr minderjährig bin oder täusche ich mich da so steht es doch auch im SGB 2.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Das sehe ich genau wie Sie, Sie sind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn Sie mit Ihrem Vater noch viel enger zusammen leben würden.
Lange
Beiträge: 14
Registriert: 09.05.2006 10:34

Beitrag von Lange »

Ja das meine ich mittlerweile auch.
Habe heute im laufe des Tages das SGB 2 mehrmals durchgelesen.
Und wenn das was dort drinsteht relevant ist dann bilde ich meine eigene
BG.
Ich danke allen die mich bei diesem Thema unterstütz haben.

Und werde diesem forum auf jeden fall treu bleiben und mich in diesem Schwerpunkt weiterbilden um anderen in Zukunft auch Hilfe anbieten zu können.
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