Wichtige Frage bitte um schnelle Antwort;
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wichtige Frage bitte um schnelle Antwort;
Hallo musste gestern AlG 2 Beantragen
bin 26 Jahre alt und wohne zur zeit bei meinem Vater mit im Haus.(Eigentum)
Habe ich überhaupt anspruch auf ALG 2( Zur zeit 345 Euro denke ich)
obwohl mein Vater einer Beruflichen Tätigkeit nachgeht und somit nicht Hilfebedürftigt ist.
Um eine schnele Antwort währe ich wirklich sehr Dankbar
bin 26 Jahre alt und wohne zur zeit bei meinem Vater mit im Haus.(Eigentum)
Habe ich überhaupt anspruch auf ALG 2( Zur zeit 345 Euro denke ich)
obwohl mein Vater einer Beruflichen Tätigkeit nachgeht und somit nicht Hilfebedürftigt ist.
Um eine schnele Antwort währe ich wirklich sehr Dankbar
Du hast eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.
Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.
Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.
Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.
Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Jens hat geschrieben:Du hast eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.
Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.
Nein den Antrag habe ich noch nicht abgegeben und praktisch wohne ich auch aleine dort teilen uns nur küche und bad und da mein vater oft auf geschäftsreisen ist bin ich die meiste zeit sowiso alein
Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Das wird denen nicht gefallen mit der gemeinsamen Küche und dem Badezimmer, aber versuchen würde ich es.
wenn Sie dir zurückschreiben das sie annehmen das Du mit dein Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und Sie deshalb unterlagen über dessen Verdienst und Vermögen haben wollen, dann musst hart bleiben.
Auf keinen Fall die Unterlagen hinschicken, sondern wiedersprechen das du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Sicher kommt auch dann so ein Fuzzi zuhause vorbei, wenn er nicht ein Termin mit dir vorher schriftlich ausgemacht hat , dann kannst ihn erstmal in die Wüste schicken.
Wenn er dann kommt mit ordentlichem Termin , da schau zu das ihr alles schön getrennt habt in der Küche.
wenn Sie dir zurückschreiben das sie annehmen das Du mit dein Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und Sie deshalb unterlagen über dessen Verdienst und Vermögen haben wollen, dann musst hart bleiben.
Auf keinen Fall die Unterlagen hinschicken, sondern wiedersprechen das du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Sicher kommt auch dann so ein Fuzzi zuhause vorbei, wenn er nicht ein Termin mit dir vorher schriftlich ausgemacht hat , dann kannst ihn erstmal in die Wüste schicken.
Wenn er dann kommt mit ordentlichem Termin , da schau zu das ihr alles schön getrennt habt in der Küche.
Wer gehört zu einer BEdarfsgemeinschaft?
SGBII
3) 1 Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
4. die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.
SGBII
3) 1 Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
4. die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.
Ja das meine ich mittlerweile auch.
Habe heute im laufe des Tages das SGB 2 mehrmals durchgelesen.
Und wenn das was dort drinsteht relevant ist dann bilde ich meine eigene
BG.
Ich danke allen die mich bei diesem Thema unterstütz haben.
Und werde diesem forum auf jeden fall treu bleiben und mich in diesem Schwerpunkt weiterbilden um anderen in Zukunft auch Hilfe anbieten zu können.
Habe heute im laufe des Tages das SGB 2 mehrmals durchgelesen.
Und wenn das was dort drinsteht relevant ist dann bilde ich meine eigene
BG.
Ich danke allen die mich bei diesem Thema unterstütz haben.
Und werde diesem forum auf jeden fall treu bleiben und mich in diesem Schwerpunkt weiterbilden um anderen in Zukunft auch Hilfe anbieten zu können.