Selbstständigkeit und Hartz IV

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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floyd
Beiträge: 2
Registriert: 08.05.2006 21:42

Selbstständigkeit und Hartz IV

Beitrag von floyd »

Hallo zusammen,

ich möchte Euch, auf Rat hoffend, mal mein Problem schildern: Seit Anfang Mai gehe ich einer selbstständigen Tätigkeit nach, durch die ich in den nächsten sechs Monaten ca. 2200 Euro an Einnahmen (nicht Gewinn!)erzielen werde, macht also rund 400 Euro im Monat.

Laut Prognose meines Steuerberaters bleiben mir davon pro Monat ca. 80 Euro Gewinn, da diverse Betriebsausgaben anfallen, z.B. Kosten für "Werkzeug" (bin Musiker, in diesem Fall also Kabel, Saiten für Instrumente und sonstige Verschleißteile), Bühnenbekleidung, Reisekosten, etc., diese Kosten sind alle auf der Ertragsvorschau des Steuerberaters aufgeführt.

Ein Beispiel: Ich werde in Köln für zwei nicht aufeinander folgende Galaveranstaltungen innerhalb eines Monats gebucht, natürlich mit entsprechender Bühnenbekleidung (Anzug), der ja auch erstmal gekauft werden will. Dafür erhalte ich je 200 Euro, also im Ganzen 400 Euro in diesem Monat, habe aber insgesamt ca. 200 Euro Reisekosten (zweimal nach Köln und zurück, insgesamt ca. 1600 km), mir bliebe also alleine durch den Abzug dieser - nachweisbaren - Reisekosten, die doch als Betriebsausgaben zu verstehen sind, ein Gewinn von nur 200 Euro.
Davon gehen noch mal ca. 50 Euro im Monat an Fahrtkosten zu Proben ab, natürlich kann ich auch das mit entsprechenden Rechnungen belegen.

Die ARGE geht aber laut Berechnungsbogen von einem monatlichen Gewinn von 400 Euro aus (auf der Prognose des Steuerberaters als "Leistungserlös" ausgewiesen), es werden mir monatlich 240 Euro als Einkommen angerechnet, bzw. in diesem Fall abgezogen, so dass 160 Euro bleiben, so wie bei einem ganz normalen 400 Euro Job.

Es blieben mir allerdings von diesen 400 Euro Leistungserlös im Monat nur 150 Euro übrig, nach Abzug der belegbaren Reisekosten. Jetzt kommen Verschleißteile hinzu, natürlich reißt mal ´ne Saite, es bricht ein Kabel oder ein Mikroständer und es muss Ersatz angeschafft werden - natürlich auch durch Rechnungen belegbar, so dass letzten Endes ein Reingewinn von ca. 80 Euro übrigbleibt.
Die Arge will mir aber 240 Euro abziehen, so dass ich im Endeffekt draufzahlen muss, um meine Selbstständigkeit voranzutreiben.

Nicht dass der falsche Eindruck entsteht, ich sehe in dem Ganzen schon eine Perspektive, denn es ist wie bei anderen Selbstständigen auch: Wenn man sich bei einem Kundenkreis erstmal einen Namen gemacht hat, bekommt man auch mehr Jobs, auch zu besseren Konditonen, unter diesem Aspekt macht es also durchaus Sinn, auch "Low - Budget" Jobs erstmal anzunehmen, allerdings, wenn ich letzten Endes draufzahle, weil die ARGE mir nicht mal die Reisekosten anrechnet, kann ich das Ganze, lapidar gesagt, vergessen.

Was tun??

Danke schon mal für Eure Hilfe, alleine schon für die Mühe, das alles durchzulesen...

Es grüßt,

Floyd
floyd
Beiträge: 2
Registriert: 08.05.2006 21:42

Beitrag von floyd »

Hallo, guten Morgen zusammen,

weiß denn niemand etwas mit dem oben beschriebenen Beispiel anzufangen??

Wäre echt nett, wenn mit da jemand weiterhelfen könnte...

Es grüßt,

Floyd
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