Nebenverdienst als Harz 4 Empfänger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Wolperdinger
Beiträge: 2
Registriert: 25.09.2005 11:10

Nebenverdienst als Harz 4 Empfänger

Beitrag von Wolperdinger »

Hallo,

ich bin Harz 4 Empfänger. Ich muss nun Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Wiefiel Nebenverdienst (Euro) darf man eigendlich im Monat haben, ohne das einem was abgezogen wird?
Der Hintergrund meiner Frage ist: Ich versteigere ab und zu mal bei Ebay.

Ich hoffe, Ihr könnt mit helfen.

Alles Gute und noch einen schönen Sonntag wünscht Euch

Hans
spanky

Beitrag von spanky »

Ab 1. Oktober 2005 darfst Du 100 Euro steuerfrei dazuverdienen .
Vorher steuerfrei 0 Euro .
Wolperdinger
Beiträge: 2
Registriert: 25.09.2005 11:10

Beitrag von Wolperdinger »

Abend spanky,

danke für Deine Hilfe. Aber vor dem Oktober konnte man doch auch etwas dazu verdienen. Wieviel war das? Ich glaube in der Höhe des 1 Euro Jobes? Oder stimmt das nicht?

Alles Gute und noch eine schöne Woche wünscht Dir

Wolperdinger - Hans
spanky

Beitrag von spanky »

Sicher darf man auch schon vor dem 1.Oktober dazuverdienen .
Jedoch lohnt sich das kaum , weil der Verdienst , zu einem großen Teil (ca.80%) mit dem ALG II verrechnet wird . Die Annahme , daß man private Zuverdienste in Höhe eines 1Euro - Jobs ( 150 Euro) komplett für sich behalten kann , ohne daß er mit dem ALG II Geld verrechnet wird ist ein Irrtum .
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